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Kinder- und Jugendarbeit Veröffentlichung:
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UN-Sanktionen - dienen sie dem Frieden?Studie schlägt "zielgerichtete" Strafen gegen Regierungen oder Aggressoren vor / Flugverbote erhöhen psychologischen DruckVon Gerd Braune Die Vereinten Nationen suchen nach Wegen, ihre Sanktionspolitik wirksamer zu gestalten und die Zivilbevölkerung vor den Folgen von Sanktionen zu schützen. OTTAWA, 19. April. "Das Leiden unschuldiger Zivilisten, vor allem von Kindern, ist ein zu hoher Preis für die Durchsetzung des Willens des Sicherheitsrates. Es ist zudem unnötig", stellte Kanadas Außenminister Lloyd Axworthy, der derzeitige Vorsitzende des UN-Sicherheitsrates, fest. Das Gremium beschloss, eine Arbeitsgruppe zum Thema Sanktionen einzusetzen, die bis November Empfehlungen ausarbeiten soll. "Zielgerichtete Sanktionen" (targeted sanctions), die sich gegen Regierungen, Aggressoren oder Rebellen wenden, sollen undifferenzierte, die ganze Gesellschaft eines Staates treffende Maßnahmen - etwa einen umfassenden Wirtschaftsboykott - möglichst ersetzen. Die Arbeitsgruppe kann sich auf eine von Kanada finanzierte Studie des New Yorker Friedensforschungsinstituts (IPA) über die Sanktionspolitik der UN im vergangenen Jahrzehnt stützen. Hintergrund der Debatte sind vor allem die Folgen des seit zehn Jahren bestehenden Embargos gegen Irak, unter dem besonders Iraks Kinder leiden, ohne dass es gelungen ist, Saddam Hussein von der Macht zu verdrängen. Sanktionen "können und müssen so gestaltet werden, dass sie Zivilisten vor Schaden bewahren", leitet Axworthy die jetzt veröffentlichte IPA-Studie "Das Jahrzehnt der Sanktionen" ein. Der Sicherheitsrat müsse bei Sanktionen dem Schutz der Zivilbevölkerung ebenso großes Gewicht beimessen wie dem Erreichen des politischen Ziels. In den vergangenen zehn Jahren hat der Sicherheitsrat zwölfmal Wirtschafts- und Waffenembargos sowie diplomatische Sanktionen beschlossen: gegen Irak, Jugoslawien, Libyen, Liberia, Somalia, die Roten Khmer in Kambodscha, Haiti, die Unita-Rebellen in Angola, Ruanda, Sudan, Sierra Leone und Afghanistan, gegen einige Länder mehrfach. Dagegen waren seit der UN-Gründung 1945 bis 1990 nur zweimal Sanktionen verhängt worden: gegen Rhodesien 1966 und gegen Südafrika 1977. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Sanktionen etwa gegen Liberia und Ruanda zur Verhinderung der Bürgerkriege ein kompletter Fehlschlag waren, in anderen Fällen dagegen zumindest teilweise ihr Ziel erreichten. Die Effektivität wird mit bis zu 36 Prozent berechnet. Besonders dürftig sei die Bilanz bei den Waffenembargos: Sie seien fast nie konsequent umgesetzt worden oder hätten Länder betroffen, die bereits mit Waffen vollgepumpt gewesen seien, so dass das Embargo wirkungslos geblieben sei. Sanktionen sollten nicht die ganze Gesellschaft bestrafen, sondern müssten Druck auf "Entscheidungsträger" ausüben. Ihnen müssten die Mittel und Ressourcen weggenommen werden, die ihnen am wertvollsten sind. Das Sperren von Konten hänge davon ab, dass Personen und Gruppen identifiziert würden, deren Vermögen im Ausland eingefroren werden könne. Dies sei bei den Sanktionen gegen Haitis Militärmachthaber gelungen. Einschränkungen im Flugverkehr hätten zwar geringe ökonomische Auswirkungen, erhöhten aber den psychologischen Druck auf die Machthaber. Dieser werde verstärkt, wenn den Betroffenen im Ausland die Verhaftung drohe, wie es bei den Angeklagten der UN-Tribunale zu Ruanda und Jugoslawien der Fall sei. Als Negativbeispiel werden Angola und Sierra Leone genannt: Diamantenhändler und Ölfirmen seien trotz UN-Embargos zu Politikern und Kriegsherren gereist, um Geschäfte zu machen. Sanktionen sollten nicht dazu führen, dass die Opposition geschwächt wird. Den betroffenen Anrainerstaaten müsse wirtschaftlich und finanziell geholfen werden. Die Studie empfiehlt, den Weg der "zielgerichteten Sanktionen" zu gehen, der die Zivilbevölkerung weniger belaste, politisch besser realisiert werden könne und moralisch legitimer sei. Ob sie eher zum Erfolg führen als ein umfassender Boykott, lasse sich anhand der bisherigen Beispiele nicht eindeutig feststellen. Diesen
Artikel dokumentieren wir mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter
Rundschau Erscheinungsdatum 20.04.2000
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