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Kinder- und Jugendarbeit update vom 12. 7. 2000 |
Eine Entschuldigung gibt es künftig nicht mehrDie Bundesregierung hat das Schlagen von Kindern verboten - es war auch höchste Zeit / Von Walter WilkenEndlich hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Kindern das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung in der Familie sichert. Dabei ist besonders begrüßenswert, dass nicht nur eine Leitlinie für elterliches Handels verabschiedet wurde, sondern zudem die Rechtsposition des Kindes gestärkt wurde. Über 20 Jahre haben Verbände, Wissenschaftler und viele Mitstreiter um diese Regelung gerungen. In allen anderen Lebensbereichen ist die Gewalt gegen Kinder ohnehin geächtet. Zuletzt wurde von den 60er Jahren in den Bundesländern die körperliche Züchtigung in Schulen verboten. Der § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der dies regelt, hat eine wechselvolle Geschichte. Er wurde 1957 mit Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes ersatzlos gestrichen, weil er lediglich dem Vater kraft seines Erziehungsrechts erlaubt hatte, angemessene Zuchtmittel gegen Kinder anzuwenden. 1979 wurde er im Rahmen der Neuregelung der elterlichen Sorge wieder ins Gesatz aufgenommen mit der Formulierung, dass entwürdigende Erziehungsmaßnahmen unzulässig seien. Allerdings war die Definition entwürdigender Erziehungsmaßnahmen unklar und offen: Noch 1986 meinte der Bundesgerichtshof: "dass die Verwendung eines Schlaggegenstandes, hier eines stockähnlichen Gegenstandes, der Züchtigung schon für sich genommen den Stempel einer entwürdigenden Behandlung aufdrückte, ist aber aus diesen Grundsätzen nicht herzuleiten". In dem fraglichen Fall ging es darum, dass ein Vater sein Kind mit einem Wasserschlauch mehrmals auf das Gesäß geschlagen hatte, wobei rote Striemen entstanden waren. Als 1998 Teile des Kindschaftsrechts reformiert wurden, gab es eine abermalige Änderung des § 1631 Abs. 2 BGB: "Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig." Damit war weiterhin das Schlagen von Kindern erlaubt, nur die Grenze zur Misshandlung darf nicht überschritten werden. Die Misshandlung von Kindern ist aber strafrechtlich sowieso verboten. So erfolgte mit dieser Gesetzesänderung keine Klarstellung und folglich hat sich auch das Erziehungsverhalten überhaupt nicht verändert. Mit der nun verabschiedeten Formulierung macht der Gesetzgeber deutlich, was er will: Kinder in Deutschland dürfen nicht mehr geschlagen werden. Niemand soll sich in Zukunft noch darauf berufen können, dass der Staat ihm das Schlagen seines Kindes erlaube. Da bekanntlich auch das Papier, auf das Gesetze geschrieben werden, geduldig ist, hat sich mit dieser Änderung noch lange nicht die Realität verändert. Dazu bedarf es einer Vielzahl von Anstrengungen. Dabei sollte die außerordentlich erfolgreiche schwedische Kampagne, die eine entsprechende Gesetzesänderung im Jahre 1979 begleitete, beispielgebend sein. Es ist erforderlich, die Öffentlichkeit zu informieren, das Bewusstsein zu ändern und letztendlich Hilfen zu bieten, damit Eltern auch in schwierigen Situationen nicht auf gewaltsame Handlungen zurückgreifen müssen. Eine entsprechende Begleitkampagne zur Gesetzesänderung ist auch in Deutschland notwendig. Sie muss sowohl diejenigen erreichen, die Prügeln nach wie vor für pädagogisch sinnvoll halten, als auch diejenigen, die in Drucksituationen ihrKind schlagen, damit aber keine pädagogischen Absichten verbinden. Eine solche Kampagne plant das Bundesministerium für Famile, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Verbänden. Sie wird voraussichtlich im September öffentlich vorgestellt.Teil der Kampagne ist auch die Förderung regionaler Aktionen von Initiativen und Verbänden zur gewaltfreien Erziehung. Es ist beim Ministerium und es bleibt zu hoffen, dass möglichst viele Ideen in die Tat umgesetzt werden können. Eine besondere Bedeutung kommt der Ergänzung des § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) zu, die im Zusammenhang mit der Änderung des § 1631 Abs. 2 BGB vom Bundestag beschlossen wurde. Die Förderung der gewaltfreien Erziehung wird damit auch zu einer kommunalen Aufgabe. So müssen in Zukunft vor Ort Elterngesprächskreise, Elternkurse, Elternberatungen etc. angeboten werden, um das neue Recht wirkungsvoll auszugestalten. Mit diesem Bündel von Aktivitäten können Bedingungen geschaffen werden, unter denen Kinder vermehrt die Fähigkeiten und Eigenschaften entwickeln können, die für die Gestaltung einer friedlichen Zukunft besondern nötig sind: Selbstbewusstsein, Kreativität, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit. Walter Wilken ist Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes Diesen Artikel dokumentieren wir mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Rundschau Erscheinungsdatum 11.07.2000 |
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