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update vom
25. 3. 2001

Für die politische Zukunft Kosovos 
hat der Westen kein Konzept 

Vor zwei Jahren begann die Nato mit dem Bombardement Jugoslawiens / Eine Bilanz der Friedensforscher Dieter S. Lutz und Reinhard Mutz 

Haben Deutschland, Europa und die Nato die richtigen Lehren aus dem Krieg um Kosovo gezogen, der vor zwei Jahren begann? Die Antworten der beiden Hamburger Friedensforscher Dieter S. Lutz und Reinhard Mutz sind wenig schmeichelhaft für Politiker und Militärs. In einem offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ziehen Lutz und Mutz eine Bilanz. Wir dokumentieren sie in gekürzter Form.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Ereignisse, die zwei Jahre zurückliegen, sind meist nur noch für die Zeitgeschichte von Belang. Der Krieg um Kosovo hingegen, der am 24. März 1999 begann, ist von unverändert drängender Aktualität: Nach wie vor herrscht kein Frieden in Kosovo. Es ist auch, was schwerer wiegt, kein Zustand im Entstehen begriffen, der diesen Namen verdient. Die verfeindeten Bevölkerungsgruppen genießen lediglich ein Mindestmaß äußerer Sicherheit, weil eine schwer bewaffnete internationale Streitmacht sie voreinander beschützt. 

Am Beginn des Kosovo-Konfliktes stand - und dies bitten wir bei den nachfolgenden Überlegungen stets mitzudenken - die aggressive Unterdrückungspolitik Serbiens. Sie ging einher mit Terror, Mord und Vertreibung. Slobodan Milosevic und andere werden sich dafür - so unsere nachdrückliche Hoffnung - vor einem nationalen oder internationalen Gerichtshof zu verantworten haben. 

Aber nur eine selbstgerechte Betrachtung erlaubt, die Mitverantwortung der Staatengemeinschaft für die gegenwärtige Misere zu übersehen. Ohne den Vertreibungsexzess vom April 1999, begangen an den Albanern, und ohne den gegenläufigen Vertreibungsterror vom Juni 1999, begangen an den Serben und anderen Nichtalbanern, lässt sich die Steigerung des Hasses und der Unversöhnlichkeit nicht erklären, die heute und auf absehbare Zukunft jede Aussicht auf einen selbsttragenden Frieden zunichte macht. 

Beide Vertreibungswellen waren Begleit- bzw. Folgeereignisse des Luftkrieges gegen Jugoslawien. Für die politische Zukunft des Kosovo hat der Westen bis heute kein Konzept. Als Erfolg gilt bereits, wenn es der Protektoratsverwaltung gelingt, ein Wiederaufleben der Feindseligkeiten zu verhindern. Mehr als Gewaltunterdrückung bedeutet Frieden in Kosovo einstweilen nicht.

Der Luftkrieg der Nato hat mehr Probleme geschaffen, mehr Fragen aufgeworfen als gelöst. Mit Sorge stellen wir fest, dass gleichwohl die vielfach von offizieller Seite vor und während des Krieges versprochene breite und intensive Diskussion der Konsequenzen und Lehren aus dem militärischen Eingreifen der Nato bis heute nicht stattgefunden hat. Es ist höchste Zeit, sie nachzuholen. Denn je nachdem wie die Antworten ausfallen, stellen sie entscheidende Weichen für die sicherheitspolitische Zukunft Deutschlands, möglicherweise sogar für den Frieden in Europa.

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Aus Anlass des zweiten Jahrestages, an dem die Nato begann, Jugoslawien zu bombardieren, wollen wir deshalb im Folgenden eine Reihe von Überlegungen anstellen, um unsere Sorge zu verdeutlichen. Wir werden sie jeweils mit Vorschlägen oder Empfehlungen verbinden, die wir zu prüfen bitten.

Unsere erste Sorge betrifft die Rolle des Rechts bei der Gestaltung von Frieden und Sicherheit, ferner das künftige Gewicht von Recht unter Einschluss seiner Fortentwicklungsmöglichkeiten sowie die Gefahr seiner Verletzung und seines Missbrauchs. Zu den Fragen, die dringend und möglichst eindeutig geklärt werden müssen, gehören zum Beispiel: Darf sich eine Staatenkoalition, wie im Kosovo-Krieg geschehen, überhaupt über geltendes Völkerrecht hinwegsetzen? Darf der Westen seinen eigenen politischen Wertekanon verleugnen? Darf die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verfassung zuwiderhandeln? Begründen eklatante Menschenrechtsverletzungen eine Art außergesetzlichen Notstand? 

Ausgang dieser und weiterer Fragen ist die Charta der Vereinten Nationen, an die alle Staaten der Erde gebunden sind. Sie verbietet unmissverständlich Gewaltanwendung und Krieg. Sie bestimmt zugleich die beiden Ausnahmen vom generellen Gewaltverbot: die Selbstverteidigung und die Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit. Sie regelt ebenso unzweideutig, wer über das Vorliegen des Ausnahmefalls zu befinden hat: der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. 

Ein zustimmendes Votum des Sicherheitsrats lag aber für den Luftkrieg gegen Jugoslawien nicht vor. Die Interventionsstaaten haben also, indem sie das Recht in die eigene Hand nahmen, einen rechtswidrigen Angriffskrieg geführt. Sie haben, indem sie sich über das Aggressionsverbot hinwegsetzten, das oberste Anliegen der Völkergemeinschaft diskreditiert, "Frieden durch Recht" zu gestalten und auf diese Weise "künftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren". 

Durch den Kosovo-Krieg werden aber nicht nur die Grundlagen der Vereinten Nationen berührt und - je nach Perspektive - erschüttert. Auch die Atlantische Allianz selbst ist unmittelbar betroffen, versteht sie sich doch seit ihrer Gründung nicht nur als ein militärisches Bündnis, sondern auch als eine politische Wertegemeinschaft auf der Basis rechtlicher Normen. Was das beinhaltet, umschreibt der Nordatlantikvertrag. In seiner Präambel bekennen sich die Mitglieder zu den Grundwerten der Freiheit, der Demokratie und des Rechts. In Artikel 1 verpflichten sie sich, in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen zu handeln, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege zu regeln, den Frieden, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht zu gefährden sowie sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung und Gewaltanwendung zu enthalten.

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Mit einem Federstrich hat das bewaffnete Vorgehen der Allianz auf dem Balkan jede einzelne dieser konkreten friedenspolitischen Selbstverpflichtungen der Bündnispartner zu Makulatur gemacht. Betroffen - und verletzt - ist schließlich auch das deutsche Grundgesetz. (. . .) 

Nach Ansicht vieler Menschen - uns eingeschlossen - beging die Bundesrepublik als Mitglied der UN wie der Nato und als Staat des Grundgesetzes mit der Beteiligung am Kosovo-Krieg einen dreifachen Rechtsbruch: den Bruch des Völkerrechts, des internationalen Vertragsrechts und des Verfassungsrechts.

In welchen Situationen es nicht nur erlaubt, sondern geradezu geboten erscheinen kann, für übergeordnete Ziele, z. B. die Rettung von Menschenleben, die Verletzung formaler Rechtsregeln in Kauf zu nehmen, ist gleichwohl eine uns alle bewegende Frage. Sie ist in einer rechtsstaatlichen Demokratie aber nur so lange und nur insoweit legitim, wie sie nicht nur als Alibi missbraucht, sondern breit und intensiv diskutiert und schließlich rechtsförmig (zum Beispiel durch Änderung der Verfassung, gegebenenfalls der Bündnissatzung und vor allem durch nachvollziehbare, überprüfbare und willkürfreie Initiativen und Maßnahmen der Fortentwicklung des Völkerrechts) festgehalten wird. 

Diese Diskussion hat bislang nicht stattgefunden. Stattdessen macht sich insbesondere in Deutschland - begünstigt durch weitere Umstände - das Gefühl breit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stünden je nach Belieben zur Disposition der jeweils politischen Machthaber. (. . .)

Wir möchten deshalb insbesondere den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages anregen, eine Kommission zur Diskussion und Beantwortung der im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg aufgeworfenen rechtlichen und rechtsethischen Fragen und Probleme zu begründen. Diese Kommission könnte, ja sollte zugleich der Zusammenführung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung, insbesondere des Bundesjustizministeriums, mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Völkerrecht, Friedensforschung und anderen Disziplinen dienen.

Die Stärke des Rechts muss - so unser Anliegen - wieder an die Stelle des Rechts des Stärkeren treten! Doch unsere Sorge, die uns zu diesem offenen Brief veranlasst, bezieht sich nicht allein auf rechtliche Fragen. Auch unter Effizienzkriterien, also jenseits der normativen Ebene, war die Intervention der Nato nicht erfolgreich. Ihre erklärten Kriegsziele wurden in Kosovo nicht erreicht. Wird unter Frieden als Minimum die Gewährleistung sicherer, gerechter und zukunftsfähiger Lebensbedingungen für die betroffenen Menschen verstanden, so beansprucht der Krieg der

Nato das Prädikat einer friedensschaffenden Operation zu Unrecht. Eher handelte es sich um einen Koalitionskrieg traditionellen Musters: Dem Sieger fällt zu, was der Verlierer abtritt. Einmal mehr hat sich Waffenmacht als zu grobschlächtiges Mittel der Konfliktregulierung erwiesen. Ist die Gewaltschwelle erst überschritten, nehmen die Dinge ihren eigenen Lauf, die Ergebnisse werden den Erwartungen nicht gerecht. Für die Annahme, Frieden sei durch Krieg erzwingbar, kann das Kosovo-Beispiel jedenfalls nicht als Beleg dienen.

Der Kosovo-Konflikt hat politische Ursachen und bedarf einer politischen Lösung. In ziviler Konfliktschlichtung und -vermittlung kann die Nato aber keine Erfolge vorweisen. Das ist nicht ihr Metier, darin ist sie nicht erfahren. Ihre Stärke liegt in ihren militärischen Fähigkeiten, und allein darauf hat sie in Kosovo gesetzt. Krisenreaktion beschränkte sich auf das schlichte Mittel der Androhung von Gewalt in ständig gesteigerter Dosierung. 

Folgerichtig mündete der regionale Konflikt in einen internationalen Krieg. Wird einem Militärbündnis die Regie überlassen, kann nicht verwundern, wenn es auch plant und handelt wie ein Militärbündnis: nach den Regeln effektiver Bekämpfung des Gegners, nicht nach den Regeln effektiver Deeskalation des Konflikts. 

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Was ist die Alternative? Der klassische Weg internationaler Krisenbeilegung führt von der Einstellung der Kampfhandlungen über die politische Lösungssuche zu einer vertraglichen Einigung mit allen Konfliktparteien. Nach diesem Vorbild wurde 1995 der Bosnien-Krieg beendet. Im Kosovo-Konflikt hat zwar der amerikanische Unterhändler Holbrooke seinem Gegenspieler Milosevic im Oktober 1998 ebenfalls einen international überwachten Waffenstillstand abgerungen. Dieser war gleichwohl zum Scheitern verurteilt, weil er die zweite Bürgerkriegspartei, die Kosovo-Albaner, nicht einband. Zu einem ernsthaften Verhandlungsansatz ist es gar nicht erst gekommen. Die Rambouillet-Konferenz von Februar/März 1999 war keine Neuauflage der Dayton-Verhandlungen, sondern allenfalls deren Karikatur. Statt einer Verständigungslösung wurde ein Diktatfrieden durchzusetzen versucht, dem kein Belgrader Politiker, weder der Regierung noch der Opposition, zustimmte. Dem dilettantischen Krisenmanagement folgte - quasi zwangsläufig, wenn auch vermeidbar - der Bomben- und Raketenkrieg, der die humanitäre Katastrophe erst auslöste, die er verhindern sollte. 

Teil der Holbrooke-Milosevic-Übereinkunft war die Einsetzung der Kosovo-Verifikations-Mission. Bis zu 2000 zivile Beobachter der OSZE sollten die Einhaltung der Vereinbarungen überprüfen. Aber selbst fünf Monate später befanden sich noch immer weniger als die Hälfte von ihnen vor Ort. Nach einem weiteren Monat war es zu spät: Die Luftoffensive begann. 

Der Westen kann binnen weniger Wochen Kampfgeschwader und Flottenverbände zusammenziehen. Er kann über Monate einen Tag-und-Nacht-Hightech-Krieg führen mit Zehntausenden von Angriffsflügen für Milliarden von Dollar. Aber ein bescheidenes Aufgebot ziviler Verifikatoren auf die Beine stellen, kann oder will er offenbar nicht.

Nochmals: In welchen Situationen es nicht nur erlaubt, sondern geradezu geboten erscheinen kann, für übergeordnete Ziele, z. B. die Rettung von Menschenleben, die Verletzung formaler Rechtsregeln in Kauf zu nehmen, ist eine legitime und uns alle bewegende Frage. Sie führt aber zu lediglich abstrakten Erörterungen, wenn sie die realen Gegebenheiten außer Betracht lässt. Hierzu gehört mit an erster Stelle die stete Dominanz des Militärbündnisses Nato unter der Führung der USA. Neben der omnipotenten Nato haben - wie das Beispiel Kosovo abermals bestätigt - zivile internationale Akteure wie die Balkan-Kontaktgruppe oder die OSZE keinen politischen Spielraum mehr für eigenständige Aktivitäten. Daran krankt im Übrigen die gegenwärtige Sicherheitsordnung Europas grundsätzlich. Wir werden darauf zurückkommen.

Anders als es die westlichen Regierungen glauben machten, standen in Kosovo bis zum März 1999 ferner nicht nur skrupellose Täter wehrlosen Opfern gegenüber. Die Wirklichkeit des Konflikts war komplizierter. Je mehr geheime Dokumente an den Tag kommen und je freimütiger Augenzeugen ihr Wissen preisgeben, desto brüchiger wird die Version der planvollen Vertreibungen, der ethnischen Säuberungen, der humanitären Katastrophe, in denen sich angeblich das Kriegsgeschehen erschöpfte. Den Krieg beherrscht, wer über die Sprache des Krieges herrscht. 

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Muss aber - anders als in Diktaturen - auch in Demokratien wirklich hingenommen werden, dass zur Sprache des Krieges Übertreibung und Täuschung, ja sogar die gezielte Manipulation der eigenen Bevölkerung gehören? Namen und Begriffe wie "Massaker von Rugovo", "Massaker von Raczak", "KZ von Pristina" oder "Hufeisenplan" sind Synonyme für diese Nachfrage vieler bestürzter Bürger und Bürgerinnen auch des demokratischen Deutschlands. Ist der mittlerweile weit verbreitete Eindruck wirklich berechtigt, gerade in Deutschland sei die gezielte Manipulation der Öffentlichkeit am erfolgreichsten gelungen, weil am meisten übertrieben und am stärksten getäuscht wurde? 

Unser Bild vom Kosovo-Konflikt ist vor allem durch die jugoslawische Unterdrückungspolitik seit 1989, ferner die Informationspolitik - viele sagen mittlerweile "Manipulationen" - des Westens vor und während des Nato-Krieges und schließlich durch die Verbrechen an den Kosovo-Albanern nach dem Beginn der Nato-Luftangriffe im März 1999 geprägt. Durch die - wie auch immer zu bewertende - Steuerung der öffentlichen Meinung vor und während des Nato-Bombardements erscheint uns die Entwicklung als eine kontinuierliche Abfolge ausschließlich und einseitig von der jugoslawischen Seite ausgehenden Gewalt und verbrecherischer Handlungen. Sie musste geradezu zwangsläufig zum Eingreifen der Nato führen, um noch Schlimmeres zu verhindern. Diese Interpretation trifft jedoch nicht zu. Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Zeiten, in denen Friedenschancen bestanden und nicht genutzt wurden. Dies gilt insbesondere für den Herbst 1998.

Mit diesen Überlegungen sollen, ja dürfen die Verbrechen der Serben an den Kosovo-Albanern in der Zeit vor dem Holbrooke-Milosevic-Abkommen, also bis zum Oktober 1998, und nach dem Beginn der

Nato-Luftangriffe, also nach dem 24. März 1999, keinesfalls verharmlost oder entschuldigt werden. Im Gegenteil! Gewaltverbrechen müssen nach unserer Meinung zwingend und in jedem Fall strafrechtlich verfolgt werden.

Wenn und solange aber die internationale Staatengemeinschaft, internationale Organisationen oder einzelne Staaten aus den unterschiedlichsten Gründen bereit sind, mit vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsbrechern Verträge und Vereinbarungen zu schließen, so sind danach alle Vertragspartner gleichermaßen verpflichtet, die Vereinbarungen auch einzuhalten. Welchen Sinn sollten solche Verträge sonst machen? (. . .) 

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Angriff und Verteidigung sind Siegerdefinitionen. Diese Lehre aus der deutschen Vergangenheit zu missachten, würde bedeuten, der politischen und möglicherweise verbrecherischen Willkür Tür und Tor zu öffnen. Gerade derjenige also, der glaubt, in Extremsituationen, zum Beispiel bei Völkermord, nicht geltendem Recht, sondern seinem Gewissen folgen zu müssen, ist in besonderer Weise verpflichtet, die Ratio des verfassungsrechtlichen Friedensstörungs- und Angriffsverbots zu beachten: Handelt es sich bei dem jeweiligen Konfliktfall um innere Unruhen und Bürgerkrieg, oder kann wirklich von der Gefahr der zielgerichteten Ermordung und Vertreibung ganzer Völker gesprochen werden?

Dient der als Hilfsaktion verstandene Angriff wirklich und ausschließlich dem angegebenen Zweck, oder wird die Situation für andere politische Interessen missbraucht? Ist alles getan worden, was jenseits kriegerischer Maßnahmen möglich ist? Gibt es wirklich keine zivilen, nicht-kriegerischen Alternativen mehr? Und vor allen Dingen: Ist wirklich zweifelsfrei geklärt, wer in der konkreten Situation der Rechtsbrecher ist? (. . .) 

Was ist vor diesem Hintergrund unsere zweite Empfehlung?

In Kosovo hat sich eine vermeidbare Tragödie vollzogen. Doch auch das Geschehen in Deutschland war nicht frei von Tragik. Zu Letzterem gehört die mittlerweile weit verbreitete Vermutung, das Parlament sei seiner Kontrollfunktion auf dem Weg in den Krieg nicht oder nicht ausreichend gerecht geworden. Dieses Demokratiedefizit, ja Demokratieversagen kann allein das Parlament korrigieren. Sollen Lehren aus dem vermeidbaren Kosovo-Krieg gezogen und vergleichbare Fehlentscheidungen künftig vermieden werden, so müssen eben die Fehler schonungslos aufgedeckt und aufgearbeitet werden. In einer Demokratie aber - so unsere feste Überzeugung - muss darüber hinaus das Parlament selbst als "das" Kontrollorgan die Kraft zur Kritik und Korrektur aufbringen. 

Wir raten deshalb nachdrücklich zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung, in deren Ergebnis die Vorwürfe der Manipulation widerlegt werden, ferner die Gründe der jeweiligen Entscheidungen offengelegt bzw. nachgezeichnet werden und drittens schließlich Konsequenzen - gegebenenfalls auch institutioneller Art - für vergleichbare künftige Fälle gezogen werden.

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Die demokratische Aufarbeitung und Verarbeitung des Krieges ist unabdingbar. (. . .) Es wäre eine groteske Lehre aus dem Balkan-Debakel, wenn sich Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Partnern für ausgerechnet denjenigen Typ gewaltsamer Krisenintervention wappnen würde, der in Kosovo gerade spektakulär gescheitert ist. Die Luftangriffe vom Frühjahr 1999 haben Werte in Höhe vieler Milliarden vernichtet - von den Opfern an Menschenleben ganz zu schweigen -, aber sie haben nicht einmal 20 jugoslawische Kampfpanzer zerstört. 

Drei Jahre zuvor, im Juni 1996, kamen die regionalen Rüstungskontrollverhandlungen der Dayton-Staaten zum Abschluss. Als Ergebnis der Übereinkunft, die wesentlich auf deutsche Initiative zurückging, hat die jugoslawische Armee 420 Panzer verschrotten müssen: das Zwanzigfache ihrer Verluste im Kosovo-Krieg. Zivile Krisenprävention unter Einschluss verhandelter und vereinbarter Abrüstung kann sehr viel überzeugendere Resultate erzielen als ein noch so aufwendiger Bombenkrieg.

Ausschließlich die Landes- und Bündnisverteidigung einerseits und die Mitwirkung an friedenssichernden Missionen im Auftrag der internationalen Rechtsgemeinschaft andererseits sind die beiden Aufgaben, die den Einsatz militärischer Streitkräfte legitimieren. Eine realitätskonforme Bedarfsanalyse, die den Umfang, die Ausrüstung und den Finanzrahmen der Bundeswehr daran bemisst, steht aber noch immer aus. (. . .) 

Unser dritter Vorschlag versteht sich deshalb als Initiative zur Durchbrechung der seit dem Kosovo-Krieg eingetretenen Lähmung gerade jener Diskussions- und Streitkultur, welche die Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg in besonderer Weise ausgezeichnet hat. 

Wir regen an, dass mit Unterstützung der Medien von Seiten des Bundestages, aber auch der Bundesregierung eine Serie öffentlicher Diskussionsveranstaltungen durchgeführt wird. In ihrem Mittelpunkt sollten die Lehren des Kosovo-Krieges, ferner die Reform der Bundeswehr und die künftige europäische Sicherheitspolitik stehen, als Wegweiser der Diskussion aber auch und gerade jener friedens- und sicherheitspolitische Leitgedanke, mit dem die gegenwärtige Regierungskoalition selbst angetreten ist: "Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik." (. . .) 

Nachtrag: Der Bundestagsabgeordnete Gernot Erler antwortet ebenfalls in der Form eines offenen Briefes.

Copyright © Diesen Artikel übernehmen wir mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Rundschau Erscheinungsdatum 24.03.2001 


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