Kinder-
und
Jugendarbeit
update
vom
25.
3. 2001
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Für
die politische Zukunft Kosovos
hat der Westen kein Konzept
Vor zwei Jahren begann die
Nato mit dem Bombardement Jugoslawiens / Eine Bilanz der Friedensforscher
Dieter S. Lutz und Reinhard Mutz
Haben Deutschland, Europa
und die Nato die richtigen Lehren aus dem Krieg um Kosovo gezogen, der
vor zwei Jahren begann? Die Antworten der beiden Hamburger Friedensforscher
Dieter S. Lutz und Reinhard Mutz sind wenig schmeichelhaft für Politiker
und Militärs. In einem offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages ziehen Lutz und Mutz eine Bilanz. Wir dokumentieren sie in
gekürzter Form.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Ereignisse, die zwei Jahre
zurückliegen, sind meist nur noch für die Zeitgeschichte von
Belang. Der Krieg um Kosovo hingegen, der am 24. März 1999 begann,
ist von unverändert drängender Aktualität: Nach wie vor
herrscht kein Frieden in Kosovo. Es ist auch, was schwerer wiegt, kein
Zustand im Entstehen begriffen, der diesen Namen verdient. Die verfeindeten
Bevölkerungsgruppen genießen lediglich ein Mindestmaß
äußerer Sicherheit, weil eine schwer bewaffnete internationale
Streitmacht sie voreinander beschützt.
Am Beginn des Kosovo-Konfliktes
stand - und dies bitten wir bei den nachfolgenden Überlegungen stets
mitzudenken - die aggressive Unterdrückungspolitik Serbiens. Sie ging
einher mit Terror, Mord und Vertreibung. Slobodan Milosevic und andere
werden sich dafür - so unsere nachdrückliche Hoffnung - vor einem
nationalen oder internationalen Gerichtshof zu verantworten haben.
Aber nur eine selbstgerechte
Betrachtung erlaubt, die Mitverantwortung der Staatengemeinschaft für
die gegenwärtige Misere zu übersehen. Ohne den Vertreibungsexzess
vom April 1999, begangen an den Albanern, und ohne den gegenläufigen
Vertreibungsterror vom Juni 1999, begangen an den Serben und anderen Nichtalbanern,
lässt sich die Steigerung des Hasses und der Unversöhnlichkeit
nicht erklären, die heute und auf absehbare Zukunft jede Aussicht
auf einen selbsttragenden Frieden zunichte macht.
Beide Vertreibungswellen
waren Begleit- bzw. Folgeereignisse des Luftkrieges gegen Jugoslawien.
Für die politische Zukunft des Kosovo hat der Westen bis heute kein
Konzept. Als Erfolg gilt bereits, wenn es der Protektoratsverwaltung gelingt,
ein Wiederaufleben der Feindseligkeiten zu verhindern. Mehr als Gewaltunterdrückung
bedeutet Frieden in Kosovo einstweilen nicht.
Der Luftkrieg der Nato hat
mehr Probleme geschaffen, mehr Fragen aufgeworfen als gelöst. Mit
Sorge stellen wir fest, dass gleichwohl die vielfach von offizieller Seite
vor und während des Krieges versprochene breite und intensive Diskussion
der Konsequenzen und Lehren aus dem militärischen Eingreifen der Nato
bis heute nicht stattgefunden hat. Es ist höchste Zeit, sie nachzuholen.
Denn je nachdem wie die Antworten ausfallen, stellen sie entscheidende
Weichen für die sicherheitspolitische Zukunft Deutschlands, möglicherweise
sogar für den Frieden in Europa.
Aus Anlass des zweiten Jahrestages,
an dem die Nato begann, Jugoslawien zu bombardieren, wollen wir deshalb
im Folgenden eine Reihe von Überlegungen anstellen, um unsere Sorge
zu verdeutlichen. Wir werden sie jeweils mit Vorschlägen oder Empfehlungen
verbinden, die wir zu prüfen bitten.
Unsere erste Sorge betrifft
die Rolle des Rechts bei der Gestaltung von Frieden und Sicherheit, ferner
das künftige Gewicht von Recht unter Einschluss seiner Fortentwicklungsmöglichkeiten
sowie die Gefahr seiner Verletzung und seines Missbrauchs. Zu den Fragen,
die dringend und möglichst eindeutig geklärt werden müssen,
gehören zum Beispiel: Darf sich eine Staatenkoalition, wie im Kosovo-Krieg
geschehen, überhaupt über geltendes Völkerrecht hinwegsetzen?
Darf der Westen seinen eigenen politischen Wertekanon verleugnen? Darf
die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verfassung zuwiderhandeln? Begründen
eklatante Menschenrechtsverletzungen eine Art außergesetzlichen Notstand?
Ausgang dieser und weiterer
Fragen ist die Charta der Vereinten Nationen, an die alle Staaten der Erde
gebunden sind. Sie verbietet unmissverständlich Gewaltanwendung und
Krieg. Sie bestimmt zugleich die beiden Ausnahmen vom generellen Gewaltverbot:
die Selbstverteidigung und die Wiederherstellung des Friedens und der internationalen
Sicherheit. Sie regelt ebenso unzweideutig, wer über das Vorliegen
des Ausnahmefalls zu befinden hat: der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
Ein zustimmendes Votum des
Sicherheitsrats lag aber für den Luftkrieg gegen Jugoslawien nicht
vor. Die Interventionsstaaten haben also, indem sie das Recht in die eigene
Hand nahmen, einen rechtswidrigen Angriffskrieg geführt. Sie haben,
indem sie sich über das Aggressionsverbot hinwegsetzten, das oberste
Anliegen der Völkergemeinschaft diskreditiert, "Frieden durch Recht"
zu gestalten und auf diese Weise "künftige Generationen vor der Geißel
des Krieges zu bewahren".
Durch den Kosovo-Krieg werden
aber nicht nur die Grundlagen der Vereinten Nationen berührt und -
je nach Perspektive - erschüttert. Auch die Atlantische Allianz selbst
ist unmittelbar betroffen, versteht sie sich doch seit ihrer Gründung
nicht nur als ein militärisches Bündnis, sondern auch als eine
politische Wertegemeinschaft auf der Basis rechtlicher Normen. Was das
beinhaltet, umschreibt der Nordatlantikvertrag. In seiner Präambel
bekennen sich die Mitglieder zu den Grundwerten der Freiheit, der Demokratie
und des Rechts. In Artikel 1 verpflichten sie sich, in Übereinstimmung
mit der Charta der Vereinten Nationen zu handeln, jeden internationalen
Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege zu regeln,
den Frieden, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht
zu gefährden sowie sich in ihren internationalen Beziehungen jeder
Gewaltandrohung und Gewaltanwendung zu enthalten.

Mit einem Federstrich hat das
bewaffnete Vorgehen der Allianz auf dem Balkan jede einzelne dieser konkreten
friedenspolitischen Selbstverpflichtungen der Bündnispartner zu Makulatur
gemacht. Betroffen - und verletzt - ist schließlich auch das deutsche
Grundgesetz. (. . .)
Nach Ansicht vieler Menschen
- uns eingeschlossen - beging die Bundesrepublik als Mitglied der UN wie
der Nato und als Staat des Grundgesetzes mit der Beteiligung am Kosovo-Krieg
einen dreifachen Rechtsbruch: den Bruch des Völkerrechts, des internationalen
Vertragsrechts und des Verfassungsrechts.
In welchen Situationen es
nicht nur erlaubt, sondern geradezu geboten erscheinen kann, für übergeordnete
Ziele, z. B. die Rettung von Menschenleben, die Verletzung formaler Rechtsregeln
in Kauf zu nehmen, ist gleichwohl eine uns alle bewegende Frage. Sie ist
in einer rechtsstaatlichen Demokratie aber nur so lange und nur insoweit
legitim, wie sie nicht nur als Alibi missbraucht, sondern breit und intensiv
diskutiert und schließlich rechtsförmig (zum Beispiel durch
Änderung der Verfassung, gegebenenfalls der Bündnissatzung und
vor allem durch nachvollziehbare, überprüfbare und willkürfreie
Initiativen und Maßnahmen der Fortentwicklung des Völkerrechts)
festgehalten wird.
Diese Diskussion hat bislang
nicht stattgefunden. Stattdessen macht sich insbesondere in Deutschland
- begünstigt durch weitere Umstände - das Gefühl breit,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stünden je nach Belieben zur Disposition
der jeweils politischen Machthaber. (. . .)
Wir möchten deshalb
insbesondere den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages anregen, eine
Kommission zur Diskussion und Beantwortung der im Zusammenhang mit dem
Kosovo-Krieg aufgeworfenen rechtlichen und rechtsethischen Fragen und Probleme
zu begründen. Diese Kommission könnte, ja sollte zugleich der
Zusammenführung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie Vertretern
und Vertreterinnen der Bundesregierung, insbesondere des Bundesjustizministeriums,
mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Völkerrecht, Friedensforschung
und anderen Disziplinen dienen.
Die Stärke des Rechts
muss - so unser Anliegen - wieder an die Stelle des Rechts des Stärkeren
treten! Doch unsere Sorge, die uns zu diesem offenen Brief veranlasst,
bezieht sich nicht allein auf rechtliche Fragen. Auch unter Effizienzkriterien,
also jenseits der normativen Ebene, war die Intervention der Nato nicht
erfolgreich. Ihre erklärten Kriegsziele wurden in Kosovo nicht erreicht.
Wird unter Frieden als Minimum die Gewährleistung sicherer, gerechter
und zukunftsfähiger Lebensbedingungen für die betroffenen Menschen
verstanden, so beansprucht der Krieg der
Nato das Prädikat einer
friedensschaffenden Operation zu Unrecht. Eher handelte es sich um einen
Koalitionskrieg traditionellen Musters: Dem Sieger fällt zu, was der
Verlierer abtritt. Einmal mehr hat sich Waffenmacht als zu grobschlächtiges
Mittel der Konfliktregulierung erwiesen. Ist die Gewaltschwelle erst überschritten,
nehmen die Dinge ihren eigenen Lauf, die Ergebnisse werden den Erwartungen
nicht gerecht. Für die Annahme, Frieden sei durch Krieg erzwingbar,
kann das Kosovo-Beispiel jedenfalls nicht als Beleg dienen.
Der Kosovo-Konflikt hat politische
Ursachen und bedarf einer politischen Lösung. In ziviler Konfliktschlichtung
und -vermittlung kann die Nato aber keine Erfolge vorweisen. Das ist nicht
ihr Metier, darin ist sie nicht erfahren. Ihre Stärke liegt in ihren
militärischen Fähigkeiten, und allein darauf hat sie in Kosovo
gesetzt. Krisenreaktion beschränkte sich auf das schlichte Mittel
der Androhung von Gewalt in ständig gesteigerter Dosierung.
Folgerichtig mündete
der regionale Konflikt in einen internationalen Krieg. Wird einem Militärbündnis
die Regie überlassen, kann nicht verwundern, wenn es auch plant und
handelt wie ein Militärbündnis: nach den Regeln effektiver Bekämpfung
des Gegners, nicht nach den Regeln effektiver Deeskalation des Konflikts.

Was ist die Alternative? Der
klassische Weg internationaler Krisenbeilegung führt von der Einstellung
der Kampfhandlungen über die politische Lösungssuche zu einer
vertraglichen Einigung mit allen Konfliktparteien. Nach diesem Vorbild
wurde 1995 der Bosnien-Krieg beendet. Im Kosovo-Konflikt hat zwar der amerikanische
Unterhändler Holbrooke seinem Gegenspieler Milosevic im Oktober 1998
ebenfalls einen international überwachten Waffenstillstand abgerungen.
Dieser war gleichwohl zum Scheitern verurteilt, weil er die zweite Bürgerkriegspartei,
die Kosovo-Albaner, nicht einband. Zu einem ernsthaften Verhandlungsansatz
ist es gar nicht erst gekommen. Die Rambouillet-Konferenz von Februar/März
1999 war keine Neuauflage der Dayton-Verhandlungen, sondern allenfalls
deren Karikatur. Statt einer Verständigungslösung wurde ein Diktatfrieden
durchzusetzen versucht, dem kein Belgrader Politiker, weder der Regierung
noch der Opposition, zustimmte. Dem dilettantischen Krisenmanagement folgte
- quasi zwangsläufig, wenn auch vermeidbar - der Bomben- und Raketenkrieg,
der die humanitäre Katastrophe erst auslöste, die er verhindern
sollte.
Teil der Holbrooke-Milosevic-Übereinkunft
war die Einsetzung der Kosovo-Verifikations-Mission. Bis zu 2000 zivile
Beobachter der OSZE sollten die Einhaltung der Vereinbarungen überprüfen.
Aber selbst fünf Monate später befanden sich noch immer weniger
als die Hälfte von ihnen vor Ort. Nach einem weiteren Monat war es
zu spät: Die Luftoffensive begann.
Der Westen kann binnen weniger
Wochen Kampfgeschwader und Flottenverbände zusammenziehen. Er kann
über Monate einen Tag-und-Nacht-Hightech-Krieg führen mit Zehntausenden
von Angriffsflügen für Milliarden von Dollar. Aber ein bescheidenes
Aufgebot ziviler Verifikatoren auf die Beine stellen, kann oder will er
offenbar nicht.
Nochmals: In welchen Situationen
es nicht nur erlaubt, sondern geradezu geboten erscheinen kann, für
übergeordnete Ziele, z. B. die Rettung von Menschenleben, die Verletzung
formaler Rechtsregeln in Kauf zu nehmen, ist eine legitime und uns alle
bewegende Frage. Sie führt aber zu lediglich abstrakten Erörterungen,
wenn sie die realen Gegebenheiten außer Betracht lässt. Hierzu
gehört mit an erster Stelle die stete Dominanz des Militärbündnisses
Nato unter der Führung der USA. Neben der omnipotenten Nato haben
- wie das Beispiel Kosovo abermals bestätigt - zivile internationale
Akteure wie die Balkan-Kontaktgruppe oder die OSZE keinen politischen Spielraum
mehr für eigenständige Aktivitäten. Daran krankt im Übrigen
die gegenwärtige Sicherheitsordnung Europas grundsätzlich. Wir
werden darauf zurückkommen.
Anders als es die westlichen
Regierungen glauben machten, standen in Kosovo bis zum März 1999 ferner
nicht nur skrupellose Täter wehrlosen Opfern gegenüber. Die Wirklichkeit
des Konflikts war komplizierter. Je mehr geheime Dokumente an den Tag kommen
und je freimütiger Augenzeugen ihr Wissen preisgeben, desto brüchiger
wird die Version der planvollen Vertreibungen, der ethnischen Säuberungen,
der humanitären Katastrophe, in denen sich angeblich das Kriegsgeschehen
erschöpfte. Den Krieg beherrscht, wer über die Sprache des Krieges
herrscht.

Muss aber - anders als in Diktaturen
- auch in Demokratien wirklich hingenommen werden, dass zur Sprache des
Krieges Übertreibung und Täuschung, ja sogar die gezielte Manipulation
der eigenen Bevölkerung gehören? Namen und Begriffe wie "Massaker
von Rugovo", "Massaker von Raczak", "KZ von Pristina" oder "Hufeisenplan"
sind Synonyme für diese Nachfrage vieler bestürzter Bürger
und Bürgerinnen auch des demokratischen Deutschlands. Ist der mittlerweile
weit verbreitete Eindruck wirklich berechtigt, gerade in Deutschland sei
die gezielte Manipulation der Öffentlichkeit am erfolgreichsten gelungen,
weil am meisten übertrieben und am stärksten getäuscht wurde?
Unser Bild vom Kosovo-Konflikt
ist vor allem durch die jugoslawische Unterdrückungspolitik seit 1989,
ferner die Informationspolitik - viele sagen mittlerweile "Manipulationen"
- des Westens vor und während des Nato-Krieges und schließlich
durch die Verbrechen an den Kosovo-Albanern nach dem Beginn der Nato-Luftangriffe
im März 1999 geprägt. Durch die - wie auch immer zu bewertende
- Steuerung der öffentlichen Meinung vor und während des Nato-Bombardements
erscheint uns die Entwicklung als eine kontinuierliche Abfolge ausschließlich
und einseitig von der jugoslawischen Seite ausgehenden Gewalt und verbrecherischer
Handlungen. Sie musste geradezu zwangsläufig zum Eingreifen der Nato
führen, um noch Schlimmeres zu verhindern. Diese Interpretation trifft
jedoch nicht zu. Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Zeiten,
in denen Friedenschancen bestanden und nicht genutzt wurden. Dies gilt
insbesondere für den Herbst 1998.
Mit diesen Überlegungen
sollen, ja dürfen die Verbrechen der Serben an den Kosovo-Albanern
in der Zeit vor dem Holbrooke-Milosevic-Abkommen, also bis zum Oktober
1998, und nach dem Beginn der
Nato-Luftangriffe, also nach
dem 24. März 1999, keinesfalls verharmlost oder entschuldigt werden.
Im Gegenteil! Gewaltverbrechen müssen nach unserer Meinung zwingend
und in jedem Fall strafrechtlich verfolgt werden.
Wenn und solange aber die
internationale Staatengemeinschaft, internationale Organisationen oder
einzelne Staaten aus den unterschiedlichsten Gründen bereit sind,
mit vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsbrechern Verträge
und Vereinbarungen zu schließen, so sind danach alle Vertragspartner
gleichermaßen verpflichtet, die Vereinbarungen auch einzuhalten.
Welchen Sinn sollten solche Verträge sonst machen? (. . .)

Angriff und Verteidigung sind
Siegerdefinitionen. Diese Lehre aus der deutschen Vergangenheit zu missachten,
würde bedeuten, der politischen und möglicherweise verbrecherischen
Willkür Tür und Tor zu öffnen. Gerade derjenige also, der
glaubt, in Extremsituationen, zum Beispiel bei Völkermord, nicht geltendem
Recht, sondern seinem Gewissen folgen zu müssen, ist in besonderer
Weise verpflichtet, die Ratio des verfassungsrechtlichen Friedensstörungs-
und Angriffsverbots zu beachten: Handelt es sich bei dem jeweiligen Konfliktfall
um innere Unruhen und Bürgerkrieg, oder kann wirklich von der Gefahr
der zielgerichteten Ermordung und Vertreibung ganzer Völker gesprochen
werden?
Dient der als Hilfsaktion
verstandene Angriff wirklich und ausschließlich dem angegebenen Zweck,
oder wird die Situation für andere politische Interessen missbraucht?
Ist alles getan worden, was jenseits kriegerischer Maßnahmen möglich
ist? Gibt es wirklich keine zivilen, nicht-kriegerischen Alternativen mehr?
Und vor allen Dingen: Ist wirklich zweifelsfrei geklärt, wer in der
konkreten Situation der Rechtsbrecher ist? (. . .)
Was ist vor diesem Hintergrund
unsere zweite Empfehlung?
In Kosovo hat sich eine vermeidbare
Tragödie vollzogen. Doch auch das Geschehen in Deutschland war nicht
frei von Tragik. Zu Letzterem gehört die mittlerweile weit verbreitete
Vermutung, das Parlament sei seiner Kontrollfunktion auf dem Weg in den
Krieg nicht oder nicht ausreichend gerecht geworden. Dieses Demokratiedefizit,
ja Demokratieversagen kann allein das Parlament korrigieren. Sollen Lehren
aus dem vermeidbaren Kosovo-Krieg gezogen und vergleichbare Fehlentscheidungen
künftig vermieden werden, so müssen eben die Fehler schonungslos
aufgedeckt und aufgearbeitet werden. In einer Demokratie aber - so unsere
feste Überzeugung - muss darüber hinaus das Parlament selbst
als "das" Kontrollorgan die Kraft zur Kritik und Korrektur aufbringen.
Wir raten deshalb nachdrücklich
zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung, in deren Ergebnis
die Vorwürfe der Manipulation widerlegt werden, ferner die Gründe
der jeweiligen Entscheidungen offengelegt bzw. nachgezeichnet werden und
drittens schließlich Konsequenzen - gegebenenfalls auch institutioneller
Art - für vergleichbare künftige Fälle gezogen werden.
Die demokratische Aufarbeitung
und Verarbeitung des Krieges ist unabdingbar. (. . .) Es wäre eine
groteske Lehre aus dem Balkan-Debakel, wenn sich Deutschland gemeinsam
mit seinen europäischen Partnern für ausgerechnet denjenigen
Typ gewaltsamer Krisenintervention wappnen würde, der in Kosovo gerade
spektakulär gescheitert ist. Die Luftangriffe vom Frühjahr 1999
haben Werte in Höhe vieler Milliarden vernichtet - von den Opfern
an Menschenleben ganz zu schweigen -, aber sie haben nicht einmal 20 jugoslawische
Kampfpanzer zerstört.
Drei Jahre zuvor, im Juni
1996, kamen die regionalen Rüstungskontrollverhandlungen der Dayton-Staaten
zum Abschluss. Als Ergebnis der Übereinkunft, die wesentlich auf deutsche
Initiative zurückging, hat die jugoslawische Armee 420 Panzer verschrotten
müssen: das Zwanzigfache ihrer Verluste im Kosovo-Krieg. Zivile Krisenprävention
unter Einschluss verhandelter und vereinbarter Abrüstung kann sehr
viel überzeugendere Resultate erzielen als ein noch so aufwendiger
Bombenkrieg.
Ausschließlich die
Landes- und Bündnisverteidigung einerseits und die Mitwirkung an friedenssichernden
Missionen im Auftrag der internationalen Rechtsgemeinschaft andererseits
sind die beiden Aufgaben, die den Einsatz militärischer Streitkräfte
legitimieren. Eine realitätskonforme Bedarfsanalyse, die den Umfang,
die Ausrüstung und den Finanzrahmen der Bundeswehr daran bemisst,
steht aber noch immer aus. (. . .)
Unser dritter Vorschlag versteht
sich deshalb als Initiative zur Durchbrechung der seit dem Kosovo-Krieg
eingetretenen Lähmung gerade jener Diskussions- und Streitkultur,
welche die Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg in besonderer
Weise ausgezeichnet hat.
Wir regen an, dass mit Unterstützung
der Medien von Seiten des Bundestages, aber auch der Bundesregierung eine
Serie öffentlicher Diskussionsveranstaltungen durchgeführt wird.
In ihrem Mittelpunkt sollten die Lehren des Kosovo-Krieges, ferner die
Reform der Bundeswehr und die künftige europäische Sicherheitspolitik
stehen, als Wegweiser der Diskussion aber auch und gerade jener friedens-
und sicherheitspolitische Leitgedanke, mit dem die gegenwärtige Regierungskoalition
selbst angetreten ist: "Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik."
(. . .)
Nachtrag:
Der Bundestagsabgeordnete Gernot Erler antwortet ebenfalls in der Form
eines offenen Briefes.
Copyright
© Diesen Artikel übernehmen wir mit freundlicher Genehmigung
der Frankfurter Rundschau
Erscheinungsdatum 24.03.2001
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