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11. 5. 2002

Vom Militär zum Politär
Wie internationale Polizeikräfte eine Alternative zur militärischen Konfliktbearbeitung werden könnten

Die Rückkehr des Krieges als Mittel der Politik ist nicht nur aus ethischen Gründen umstritten. Auch ganz pragmatisch stellt sich bei allen internationalen Konflikten die Frage, inwieweit der Einsatz militärischer Gewalt ein Mittel sein kann, Frieden zu schaffen oder nachhaltig zu sichern. Seit den Terroranschlägen des 11. September mehren sich die Stimmen, die anstelle der Aggressionsantworten durch Militärbündnisse den Einsatz internationaler Polizeikräfte fordern. Auch Horst Scheffler, Militärdekan in Mainz, fordert anstelle des Kriegsvölkerrechts die Schaffung eines internationalen Polizeirechts.

»Auf der Tagungsordnung steht nichts weniger als die Transformation des Kriegs-völkerrechts in ein internationales Polizeirecht und die daraus folgende Umwandlung von Streitkräften in entsprechend bewaffnete Polizeikräfte.« So stand es zu lesen auf der Einladung zu einer Tagung der Evangelischen Akademie Arnoldshain und des Evangelischen Leitenden Militärdekan Mainz. Thema der Tagung: »Internationale Polizei - Eine Alternative zur militärischen Konfliktbearbeitung«
Von zwei Grundsätzen ließen sich die Verantwortlichen bei der Vorbereitung und Konzeption dieser Tagung leiten. Der erste ist in der Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland »Frieden wahren, fördern und erneuern« in präziser Weise beschrieben worden:
»Für die Probleme von Gewalt und Krieg ist allein der Friede der Maßstab. Krieg kann heute nicht mehr als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ausgegeben werden. Krieg bedeutet, prägnant und ohne Abstriche, das Scheitern von Politik. Das Drohen mit Krieg ist keine verantwortbare Politik. Die politische Aufgabe ist es, Gewaltandrohung durch Friedenspolitik zu überwinden.« Auch unter den politischen und militärischen Verhältnissen nach dem Ende des Ost- West-Konfliktes mit seiner atomaren Weltkriegsgefährdung verlangt verantwortliche Friedenspolitik, die Renaissance des Krieges als akzeptiertes Mittel der Politik zu verhindern. Auch die so genannten »neuen Kriege« sind eine »Geisel der Menschheit« (Präambel der Charta der Vereinten Nationen). 
Der zweite Grundsatz gründet in der Erfahrung und Einsicht der für die Tagungskonzeption Verantwortlichen, dass der Androhung und erst recht der Anwendung von Gewalt nicht allein mit pazifistischer Überzeugung begegnet werden kann. Die Kriegsdienstverweigerer mögen bitte zugestehen, dass auch Menschen ohne prinzipiell pazifistische Überzeugung für die Ächtung und Überwindung des Krieges kämpfen. Wo die Menschen dem Bösen in der Welt Gestalt, Raum und Zeit geben, so wie auch am 11. September 2001 in den Terrorakten in New York und in Washington, muss »nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt« gehandelt werden. Doch nach welchem Recht und mit welchen bewaffneten Mitteln kann die staatliche Macht dann handeln, wenn die Terrorgewalt des Angreifers überwunden und zugleich die Gegengewalt des Verteidigers nicht - wie es die katholischen deutschen Bischöfe (s. Kasten) formulierten - zur »Lust am Bösen« eskalieren soll?

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Blau-Helme, Euro-Helme, Regio-Helme
Nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes wurde vielerorts in der Politik, in der Wissenschaft und selbstverständlich auch im Militär daran gearbeitet, in einem umfassenden und tief greifenden Umformungsprozess die Funktionen und die Struktur militärischer Kräfte auf die völlig gewandelten Bedingungen und Erfordernisse der Friedenssicherung und Konfliktbewältigung umzustellen. Eine weit vorausschauende Konzeption wurde hierzu an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg entwickelt. Am Beispiel der Streitkräfte der Bundeswehr in Deutschland veranschaulichte Wolfgang R. Vogt die Umwandlung von Militär in »Politär«.
Vogts Überlegungen basieren auf der Annahme, zur Wahrung und Sicherung der inneren und auch der äußeren, zwischenstaatlichen Ordnung werden auch zukünftig verschiedene Formen von Sicherheitsdiensten erforderlich sein. Als Grundeinsichten gingen dieser Annahme voraus:
• Ein geregeltes, berechenbares und friedliches Zusammen- und Überleben erfordere einen Minimalkonsens über gemeinsam geteilte Prinzipien, Werte und Normen.
• Die reale Wirk- und Geltungskraft dieser Prinzipen, Werte und Normen hinge entscheidend von deren gelungener Verinnerlichung seitens der Handelnden ab. Dazu bedürfe es einer wirkungsvollen Sozialisation durch die gesellschaftlichen Instanzen und Agenturen.
• Für die Fälle gravierender gewaltsamer Verstöße gegen die verabredeten Prinzipien durch Regelbrecher seien Kontrollen und notfalls auch Strafen geboten.

Vogt folgerte, die Sicherung der notwendigen Regeln verlange differenzierte Belohnungs- und Bestrafungsmöglichkeiten, deren allerletzte Deckungsgarantie dann in der Bereithaltung, Androhung und notfalls auch Anwendung überstaatlicher, weltgemeinschaftlich organisierter, dosiert einsetzbarer, demokratisch kontrollierter und moralisch verantwortbarer Gewaltsamkeit bestände. So wie für den nationalen bzw. regionalen Bereich diese staatliche Kontroll- und Bestrafungsaufgabe in die Zuständigkeit von Polizei und Justiz falle, so fehle auf der Ebene der kontinentalen oder gar globalen zwischenstaatlichen Beziehungen bislang eine vergleichbare Deckungsgarantie zur Wahrung und Durchsetzung der Weltrechte wie der Menschen- und Völkerrechte. Da die Einhaltung der durchaus bestehenden Weltnormen der UN-Charta bisher nicht hinreichend kontrolliert und überwacht werden, folgert Vogt, lebe die Menschheit insofern im Zustand einer Weltunordnung, und er stellt fest: »Die bisherigen Streitkräfte vermögen die erforderlichen Kontroll-, Schlichtungs- und Sanktionsaufgaben einer »Weltfriedenspolizei« nicht oder nicht neutral genug wahrzunehmen. Ähnliche Überlegungen gelten für die Sicherheitsbedürfnisse und -erfordernisse in Europa. Um den sich abzeichnenden Risiken und Instabilitätslagen in der Welt und in Europa friedens- und sicherheitspolitisch adäquat entsprechen zu können, muss das bisherige Militär in ein weit- und europolizeiliches Letzt-Garantie-System, d.h. in ein »Politär« umgewandelt werden.«. 

Für die Bundeswehr zeigte Vogt folgende Möglichkeiten eines Umgestaltungsprogramms auf:
• Die Auf- und Bereitstellung von UN-Friedensmissionsdiensten (»Blauhelmen«) zur Beruhigung, Trennung und Schlichtung von verfeindeten Konfliktparteien: Diese UN-Weltpolizei-Dienste sollten keine Kampfaufträge, sondern ausschließlich »peace-keeping«- und »peace-observing«-Funktionen übernehmen, allerdings mit dem Recht zur Selbstverteidigung. Vogt sieht in diesen »Blauhelm-Diensten« der UNO reine Schlichtungskräfte zur gewaltfreien Streitbeilegung und friedlichen Konfliktregelung.
• Die Ab- und Unterstellung von »Euro-Helm«-Truppen aus den Beständen der umzuwandelnden bzw. aufzulösenden Bundeswehreinheiten als deutsche Kontingente für die aufzubauenden europäischen politärischen Sicherheitsdienste: Dieses »Euro-Politär« für Sicherheit und Frieden in Europa sollte als Befriedungs- und Sicherheitsorgan der »Vereinigten Staaten von Europa« konzipiert werden. Diese »Euro-Helme« hätten strikt die Funktionen der Selbstverteidigung und der Grenzsicherung auszuüben. Sie wären ein Exekutivorgan der europäischen Regierung.
• Die Aufstellung von »Regio-Helm«-Diensten für die Zwecke regionalen Raum- und Objektschutzes auf den Gebieten der bisherigen Nationalstaaten in Europa: Die Aufgabe dieser Sicherheitsdienste wäre vor allem der Schutz hochsensibler Risikobereiche und -Objekte in der strukturell verwundbaren High-Tech-Gesellschaft.
Selbstverständlich wusste auch Vogt: Ein solches Konzept der Umwandlung von Militär in »Politär« ist nur möglich durch eine Reform der UNO, der das allerdings demokratisch kontrollierte Gewaltmonopol einer »Weltpolizei« zu übertragen wäre.

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Neue Rollen für Soldaten: Schützen, Helfen, Retten
Den Soldaten nicht vorrangig als Krieger und Kämpfer, sondern als Beschützer, als miles protector, forderte der Schweizer Divisionär (Generalmajor a. D.) und Miltärpublizist Gustav Däniker auf der Grundlage einer kritischen Analyse des Golfkrieges im Jahr 1991. Seine Untersuchung führt zu folgendem Ergebnis: Der Golfkrieg wurde als Vernichtungsfeldzug geplant und nach traditionellen Prinzipien der Militärtheorie ausgefochten. Obwohl er verhältnismäßig rasch und unblutig für den Sieger verlief, blieb er trotz Erfüllung des Auftrages weit hinter einem langfristig befriedigenden Ausgang zurück. Als High-Tech-Krieg par excellence, in dem modernste Waffen- und Gerätetechnologie zum Einsatz kam, war er als Feldzug mit seiner militärisch-technischen Brillanz eine Meisterleistung und doch zugleich mit seiner Orientierung an klassischen Vorbildern ein Anachronismus. In diesem Krieg, so Däniker, wurde vorgeführt, wie man Krieg künftig nicht mehr führen darf, wenn der politische Zweck und die militärischen Mittel aufeinander abgestimmt sein und sich wechselseitig stärken sollen. Es sei nicht mehr einzusehen, warum immer noch Tausende ihr Leben lassen müssten, obwohl es im Grunde nur darum gehe, einen einzigen paranoiden Verbrecher und seinen Anhang am Missbrauch ihrer Macht zu hindern. Mit diesem Hinweis auf die Bekämpfung von Verbrechen und die Verfolgung von Verbrechern benennt Däniker die Zielrichtung des vom Militär geforderten Richtungswechsels. Militärisches Denken und Handeln in rein militärischen Kategorien dürfe es künftig nicht mehr geben. Selbst in Einzelheiten müsse das Militär dem Hauptziel einer umfassenden und dauerhaften nationalen und internationalen Existenzsicherung gerecht werden. »Die Mission des Soldaten des 21. Jahrhunderts heißt: Schützen, Helfen, Retten. Sein Leitbild ist sein immer gezielterer und wirksamerer Beitrag an die Friedenswahrung, Friedenswiederherstellung sowie an die Sicherung eines lebenswerten Daseins der Völker. Entsprechend der notwendigen Neuorientierung militärischen Denkens und Handelns ändert sich auch das Leitbild des Soldaten. Krieger, Kämpfer und reine Techniker des Schlachtfeldes sind zunehmend weniger gefragt als ein neuer Soldatentyp, den man als »miles protector« bezeichnen kann, als denjenigen nämlich, der durch seinen Einsatz Schutz gewährt, aber mit der selben Energie und Kompetenz, mit der er Kampfaufgaben meistert, auch zur Hilfe und Rettung fähig ist.« Keineswegs will Däniker damit die Streitkräfte zu Feuerwehren, zur Hilfspolizei oder gar zur Abfallbeseitigungsorganisation degradieren. Die Bedeutung und Berechtigung des Soldaten liegt für ihn immer noch in der Fähigkeit, destruktiver Gewalt mit schützender Gegengewalt gegenüberzutreten und so Leib und Leben, Recht und Freiheit zu schützen. Dabei sind Verbandszeug, Schaufel und Gewehr nicht selten gleichbedeutend wichtig zur Erfüllung des Auftrages des Soldaten, dessen militärische Funktion immer stärker die Leistung einer internationalen Polizeiaufgabe erfüllt.
Den Krieg aus der Welt schaffen

So unterschiedlich die vorgestellten Konzepte des »Politär« und des »miles protector« auch sind, gemeinsam ist ihnen, dass sie gedankliche Entwürfe geblieben sind. Es fehlte der politische Wille, sie in der konfliktträchtigen Welt mit den vielen so genannten »neuen Kriegen« bis zur realen Erprobung zu entwickeln, zu erforschen und einzusetzen. Inzwischen hat jedoch das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) das von der Volkswagenstiftung geförderte Forschungsprojekt Internationale Polizei: Alternative zur militärischen Konfliktbearbeitung aufgenommen. Erwin Müller und Thorsten Stodiek arbeiten an einem Konzept einer internationalen Polizei, das darüber Auskunft gibt, welche Art von bewaffneter Macht zur Regelung bestimmter Konflikttypen geeignet ist und mit welchen Exekutivbefugnissen und Mitteln die jeweiligen Kräfte versehen sein müssen, um ihr Mandat erfolgreich umsetzen zu können. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die Instrumente und Mechanismen zur präventiven und notfalls repressiven Bearbeitung von zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Konflikten, z. B. im zerfallenen ehemaligen Jugoslawien, ungeeignet oder unzulänglich waren. Hier wären Einsatzkräfte notwendig gewesen, die weder zur ohnmächtigen Hinnähme schwerster Menschenrechtsverletzungen verdammt sind, noch durch einen massiven Großwaffengebrauch nach militärischkriegerischen Kriterien das Scheitern einer Friedensmission bedingten. »Es fehlt eine internationale Polizeitruppe, die einerseits über das Recht zum Einsatz von Waffengewalt zur Rechtsdurchsetzung und zum Schutz von Rechtsgütern Dritter verfügt, die andererseits aber bei der Anwendung physischen Zwangs an die äußerst restriktiven Maßstäbe des polizeirechtlichen Verhältnismäßigkeitprinzips (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Proportionalität) gebunden ist.«

Die wissenschaftliche, politische und ethische Arbeit und Diskussion zur Umwandlung des Kriegsvölkerrechts in ein internationales Polizeirecht und die daraus folgende Umänderung von Streitkräften in entsprechend bewaffnete Polizeikräfte sollten weiterhin von allen politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Kräften gefördert werden. Alle Anstrengungen sind darauf zu richten, den Krieg zu ächten und ihn als ein Mittel der Politik aus der Welt zu schaffen.
Der Autor ist Evangelischer Leitender Militärdekan in Mainz

Copyright ©  Diesen Aufsatz haben wir der Zeitschrift zivil entnommen, einer Zeitschrift für Frieden und Gewaltfreiheit


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