Kinder-
und
Jugendarbeit
.
update
vom
11.
5. 2002
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Vom Militär
zum Politär
Wie
internationale Polizeikräfte eine Alternative zur militärischen
Konfliktbearbeitung werden könnten
Die Rückkehr
des Krieges als Mittel der Politik ist nicht nur aus ethischen Gründen
umstritten. Auch ganz pragmatisch stellt sich bei allen internationalen
Konflikten die Frage, inwieweit der Einsatz militärischer Gewalt ein
Mittel sein kann, Frieden zu schaffen oder nachhaltig zu sichern. Seit
den Terroranschlägen des 11. September mehren sich die Stimmen, die
anstelle der Aggressionsantworten durch Militärbündnisse den
Einsatz internationaler Polizeikräfte fordern. Auch Horst Scheffler,
Militärdekan in Mainz, fordert anstelle des Kriegsvölkerrechts
die Schaffung eines internationalen Polizeirechts.
»Auf der Tagungsordnung steht
nichts weniger als die Transformation des Kriegs-völkerrechts in ein
internationales Polizeirecht und die daraus folgende Umwandlung von Streitkräften
in entsprechend bewaffnete Polizeikräfte.« So stand es zu lesen
auf der Einladung zu einer Tagung der Evangelischen Akademie Arnoldshain
und des Evangelischen Leitenden Militärdekan Mainz. Thema der Tagung:
»Internationale Polizei - Eine Alternative zur militärischen
Konfliktbearbeitung«
Von zwei Grundsätzen ließen
sich die Verantwortlichen bei der Vorbereitung und Konzeption dieser Tagung
leiten. Der erste ist in der Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland
»Frieden wahren, fördern und erneuern« in präziser
Weise beschrieben worden:
»Für die Probleme von Gewalt
und Krieg ist allein der Friede der Maßstab. Krieg kann heute nicht
mehr als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ausgegeben werden.
Krieg bedeutet, prägnant und ohne Abstriche, das Scheitern von Politik.
Das Drohen mit Krieg ist keine verantwortbare Politik. Die politische Aufgabe
ist es, Gewaltandrohung durch Friedenspolitik zu überwinden.«
Auch unter den politischen und militärischen Verhältnissen nach
dem Ende des Ost- West-Konfliktes mit seiner atomaren Weltkriegsgefährdung
verlangt verantwortliche Friedenspolitik, die Renaissance des Krieges als
akzeptiertes Mittel der Politik zu verhindern. Auch die so genannten »neuen
Kriege« sind eine »Geisel der Menschheit« (Präambel
der Charta der Vereinten Nationen).
Der zweite Grundsatz gründet
in der Erfahrung und Einsicht der für die Tagungskonzeption Verantwortlichen,
dass der Androhung und erst recht der Anwendung von Gewalt nicht allein
mit pazifistischer Überzeugung begegnet werden kann. Die Kriegsdienstverweigerer
mögen bitte zugestehen, dass auch Menschen ohne prinzipiell pazifistische
Überzeugung für die Ächtung und Überwindung des Krieges
kämpfen. Wo die Menschen dem Bösen in der Welt Gestalt, Raum
und Zeit geben, so wie auch am 11. September 2001 in den Terrorakten in
New York und in Washington, muss »nach dem Maß menschlicher
Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung
von Gewalt« gehandelt werden. Doch nach welchem Recht und mit welchen
bewaffneten Mitteln kann die staatliche Macht dann handeln, wenn die Terrorgewalt
des Angreifers überwunden und zugleich die Gegengewalt des Verteidigers
nicht - wie es die katholischen deutschen Bischöfe (s. Kasten) formulierten
- zur »Lust am Bösen« eskalieren soll?

Blau-Helme, Euro-Helme,
Regio-Helme
Nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes
wurde vielerorts in der Politik, in der Wissenschaft und selbstverständlich
auch im Militär daran gearbeitet, in einem umfassenden und tief greifenden
Umformungsprozess die Funktionen und die Struktur militärischer Kräfte
auf die völlig gewandelten Bedingungen und Erfordernisse der Friedenssicherung
und Konfliktbewältigung umzustellen. Eine weit vorausschauende Konzeption
wurde hierzu an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg entwickelt.
Am Beispiel der Streitkräfte der Bundeswehr in Deutschland veranschaulichte
Wolfgang R. Vogt die Umwandlung von Militär in »Politär«.
Vogts Überlegungen basieren auf
der Annahme, zur Wahrung und Sicherung der inneren und auch der äußeren,
zwischenstaatlichen Ordnung werden auch zukünftig verschiedene Formen
von Sicherheitsdiensten erforderlich sein. Als Grundeinsichten gingen dieser
Annahme voraus:
• Ein geregeltes, berechenbares und
friedliches Zusammen- und Überleben erfordere einen Minimalkonsens
über gemeinsam geteilte Prinzipien, Werte und Normen.
• Die reale Wirk- und Geltungskraft
dieser Prinzipen, Werte und Normen hinge entscheidend von deren gelungener
Verinnerlichung seitens der Handelnden ab. Dazu bedürfe es einer wirkungsvollen
Sozialisation durch die gesellschaftlichen Instanzen und Agenturen.
• Für die Fälle gravierender
gewaltsamer Verstöße gegen die verabredeten Prinzipien durch
Regelbrecher seien Kontrollen und notfalls auch Strafen geboten.
Vogt folgerte, die Sicherung der notwendigen
Regeln verlange differenzierte Belohnungs- und Bestrafungsmöglichkeiten,
deren allerletzte Deckungsgarantie dann in der Bereithaltung, Androhung
und notfalls auch Anwendung überstaatlicher, weltgemeinschaftlich
organisierter, dosiert einsetzbarer, demokratisch kontrollierter und moralisch
verantwortbarer Gewaltsamkeit bestände. So wie für den nationalen
bzw. regionalen Bereich diese staatliche Kontroll- und Bestrafungsaufgabe
in die Zuständigkeit von Polizei und Justiz falle, so fehle auf der
Ebene der kontinentalen oder gar globalen zwischenstaatlichen Beziehungen
bislang eine vergleichbare Deckungsgarantie zur Wahrung und Durchsetzung
der Weltrechte wie der Menschen- und Völkerrechte. Da die Einhaltung
der durchaus bestehenden Weltnormen der UN-Charta bisher nicht hinreichend
kontrolliert und überwacht werden, folgert Vogt, lebe die Menschheit
insofern im Zustand einer Weltunordnung, und er stellt fest: »Die
bisherigen Streitkräfte vermögen die erforderlichen Kontroll-,
Schlichtungs- und Sanktionsaufgaben einer »Weltfriedenspolizei«
nicht oder nicht neutral genug wahrzunehmen. Ähnliche Überlegungen
gelten für die Sicherheitsbedürfnisse und -erfordernisse in Europa.
Um den sich abzeichnenden Risiken und Instabilitätslagen in der Welt
und in Europa friedens- und sicherheitspolitisch adäquat entsprechen
zu können, muss das bisherige Militär in ein weit- und europolizeiliches
Letzt-Garantie-System, d.h. in ein »Politär« umgewandelt
werden.«.
Für die Bundeswehr zeigte Vogt
folgende Möglichkeiten eines Umgestaltungsprogramms auf:
• Die Auf- und Bereitstellung von
UN-Friedensmissionsdiensten (»Blauhelmen«) zur Beruhigung,
Trennung und Schlichtung von verfeindeten Konfliktparteien: Diese UN-Weltpolizei-Dienste
sollten keine Kampfaufträge, sondern ausschließlich »peace-keeping«-
und »peace-observing«-Funktionen übernehmen, allerdings
mit dem Recht zur Selbstverteidigung. Vogt sieht in diesen »Blauhelm-Diensten«
der UNO reine Schlichtungskräfte zur gewaltfreien Streitbeilegung
und friedlichen Konfliktregelung.
• Die Ab- und Unterstellung von »Euro-Helm«-Truppen
aus den Beständen der umzuwandelnden bzw. aufzulösenden Bundeswehreinheiten
als deutsche Kontingente für die aufzubauenden europäischen politärischen
Sicherheitsdienste: Dieses »Euro-Politär« für Sicherheit
und Frieden in Europa sollte als Befriedungs- und Sicherheitsorgan der
»Vereinigten Staaten von Europa« konzipiert werden. Diese »Euro-Helme«
hätten strikt die Funktionen der Selbstverteidigung und der Grenzsicherung
auszuüben. Sie wären ein Exekutivorgan der europäischen
Regierung.
• Die Aufstellung von »Regio-Helm«-Diensten
für die Zwecke regionalen Raum- und Objektschutzes auf den Gebieten
der bisherigen Nationalstaaten in Europa: Die Aufgabe dieser Sicherheitsdienste
wäre vor allem der Schutz hochsensibler Risikobereiche und -Objekte
in der strukturell verwundbaren High-Tech-Gesellschaft.
Selbstverständlich wusste auch
Vogt: Ein solches Konzept der Umwandlung von Militär in »Politär«
ist nur möglich durch eine Reform der UNO, der das allerdings demokratisch
kontrollierte Gewaltmonopol einer »Weltpolizei« zu übertragen
wäre.

Neue Rollen für
Soldaten: Schützen, Helfen, Retten
Den Soldaten nicht vorrangig als Krieger
und Kämpfer, sondern als Beschützer, als miles protector, forderte
der Schweizer Divisionär (Generalmajor a. D.) und Miltärpublizist
Gustav Däniker auf der Grundlage einer kritischen Analyse des Golfkrieges
im Jahr 1991. Seine Untersuchung führt zu folgendem Ergebnis: Der
Golfkrieg wurde als Vernichtungsfeldzug geplant und nach traditionellen
Prinzipien der Militärtheorie ausgefochten. Obwohl er verhältnismäßig
rasch und unblutig für den Sieger verlief, blieb er trotz Erfüllung
des Auftrages weit hinter einem langfristig befriedigenden Ausgang zurück.
Als High-Tech-Krieg par excellence, in dem modernste Waffen- und Gerätetechnologie
zum Einsatz kam, war er als Feldzug mit seiner militärisch-technischen
Brillanz eine Meisterleistung und doch zugleich mit seiner Orientierung
an klassischen Vorbildern ein Anachronismus. In diesem Krieg, so Däniker,
wurde vorgeführt, wie man Krieg künftig nicht mehr führen
darf, wenn der politische Zweck und die militärischen Mittel aufeinander
abgestimmt sein und sich wechselseitig stärken sollen. Es sei nicht
mehr einzusehen, warum immer noch Tausende ihr Leben lassen müssten,
obwohl es im Grunde nur darum gehe, einen einzigen paranoiden Verbrecher
und seinen Anhang am Missbrauch ihrer Macht zu hindern. Mit diesem Hinweis
auf die Bekämpfung von Verbrechen und die Verfolgung von Verbrechern
benennt Däniker die Zielrichtung des vom Militär geforderten
Richtungswechsels. Militärisches Denken und Handeln in rein militärischen
Kategorien dürfe es künftig nicht mehr geben. Selbst in Einzelheiten
müsse das Militär dem Hauptziel einer umfassenden und dauerhaften
nationalen und internationalen Existenzsicherung gerecht werden. »Die
Mission des Soldaten des 21. Jahrhunderts heißt: Schützen, Helfen,
Retten. Sein Leitbild ist sein immer gezielterer und wirksamerer Beitrag
an die Friedenswahrung, Friedenswiederherstellung sowie an die Sicherung
eines lebenswerten Daseins der Völker. Entsprechend der notwendigen
Neuorientierung militärischen Denkens und Handelns ändert sich
auch das Leitbild des Soldaten. Krieger, Kämpfer und reine Techniker
des Schlachtfeldes sind zunehmend weniger gefragt als ein neuer Soldatentyp,
den man als »miles protector« bezeichnen kann, als denjenigen
nämlich, der durch seinen Einsatz Schutz gewährt, aber mit der
selben Energie und Kompetenz, mit der er Kampfaufgaben meistert, auch zur
Hilfe und Rettung fähig ist.« Keineswegs will Däniker damit
die Streitkräfte zu Feuerwehren, zur Hilfspolizei oder gar zur Abfallbeseitigungsorganisation
degradieren. Die Bedeutung und Berechtigung des Soldaten liegt für
ihn immer noch in der Fähigkeit, destruktiver Gewalt mit schützender
Gegengewalt gegenüberzutreten und so Leib und Leben, Recht und Freiheit
zu schützen. Dabei sind Verbandszeug, Schaufel und Gewehr nicht selten
gleichbedeutend wichtig zur Erfüllung des Auftrages des Soldaten,
dessen militärische Funktion immer stärker die Leistung einer
internationalen Polizeiaufgabe erfüllt.
Den Krieg aus der Welt schaffen
So unterschiedlich die vorgestellten
Konzepte des »Politär« und des »miles protector«
auch sind, gemeinsam ist ihnen, dass sie gedankliche Entwürfe geblieben
sind. Es fehlte der politische Wille, sie in der konfliktträchtigen
Welt mit den vielen so genannten »neuen Kriegen« bis zur realen
Erprobung zu entwickeln, zu erforschen und einzusetzen. Inzwischen hat
jedoch das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an
der Universität Hamburg (IFSH) das von der Volkswagenstiftung geförderte
Forschungsprojekt Internationale Polizei: Alternative zur militärischen
Konfliktbearbeitung aufgenommen. Erwin Müller und Thorsten Stodiek
arbeiten an einem Konzept einer internationalen Polizei, das darüber
Auskunft gibt, welche Art von bewaffneter Macht zur Regelung bestimmter
Konflikttypen geeignet ist und mit welchen Exekutivbefugnissen und Mitteln
die jeweiligen Kräfte versehen sein müssen, um ihr Mandat erfolgreich
umsetzen zu können. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die Instrumente
und Mechanismen zur präventiven und notfalls repressiven Bearbeitung
von zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Konflikten, z. B. im zerfallenen
ehemaligen Jugoslawien, ungeeignet oder unzulänglich waren. Hier wären
Einsatzkräfte notwendig gewesen, die weder zur ohnmächtigen Hinnähme
schwerster Menschenrechtsverletzungen verdammt sind, noch durch einen massiven
Großwaffengebrauch nach militärischkriegerischen Kriterien das
Scheitern einer Friedensmission bedingten. »Es fehlt eine internationale
Polizeitruppe, die einerseits über das Recht zum Einsatz von Waffengewalt
zur Rechtsdurchsetzung und zum Schutz von Rechtsgütern Dritter verfügt,
die andererseits aber bei der Anwendung physischen Zwangs an die äußerst
restriktiven Maßstäbe des polizeirechtlichen Verhältnismäßigkeitprinzips
(Geeignetheit, Erforderlichkeit, Proportionalität) gebunden ist.«
Die wissenschaftliche, politische und
ethische Arbeit und Diskussion zur Umwandlung des Kriegsvölkerrechts
in ein internationales Polizeirecht und die daraus folgende Umänderung
von Streitkräften in entsprechend bewaffnete Polizeikräfte sollten
weiterhin von allen politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Kräften
gefördert werden. Alle Anstrengungen sind darauf zu richten, den Krieg
zu ächten und ihn als ein Mittel der Politik aus der Welt zu schaffen.
Der Autor ist Evangelischer Leitender
Militärdekan in Mainz
Copyright ©
Diesen Aufsatz haben wir der Zeitschrift zivil
entnommen, einer Zeitschrift für Frieden und Gewaltfreiheit
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