Kinder-
und
Jugendarbeit
update
vom
18.
2. 2001
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Der
ehemalige Bundes-Justizminister
konnte dem Kosovo-Einsatz nicht zustimmen
Von den Schwierigkeiten eines
Bundesjustizministers hinsichtlich der Bundeswehrbeteiligung am Kosovo-Krieg
und der Meinung der Bundestagsabgeordneten zu jenem Krieg
Hermann Theisen
Vorbemerkung
Am 24. März1999 fand
mit der Beteiligung der Bundeswehr am Krieg im ehemaligen Jugoslawien eine
Zäsur in der Außen- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik
statt: Erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg nahmen deutsche Soldaten aktiv
kämpfend an einem Krieg teil.
Dem Kriegsbeginn gingen
einige parlamentarische Entscheidungen voraus, womit die politischen
Voraussetzungen für die Beteiligung der Bundeswehr an jenem Krieg
geschaffen worden sind. Eine dieser Abstimmungen fand am 12.
Oktober 1998im Deutschen Bundestag statt. Dabei hatten die Bundestagsabgeordneten
über folgenden von der Bundesregierung vorgelegten Antrag zu entscheiden:
Deutsche Beteiligung an den von der Nato geplanten und in Phasen durchzuführenden
Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konfhkt
(Drucksache 13/11469).
Besondere
Situation nach den Neuwahlen zum Parlament
Interessant in diesem Zusammenhang
ist der Umstand, dass die wenige Tage zuvor gewählte SPD-Bündnis
90/Die Grünen-Bundesregierung dem Parlament einen Antrag zur Abstimmung
vorlegte, ohne dass sich zum Abstimmungszeitpunkt der gerade gewählte
Bundestag bereits konstituiert hatte. So entstand die außergewöhnliche
Situation, dass die Bundestagsabgeordneten der 13. Legislaturperiode über
einen Antrag der Bundesregierung der 14. Legislaturperiode abzustimmen
hatten - die Schröder/Fischer-Regierung stand also sprichwörtlich
Gewehr bei Fuß, um die Kohl'sche Kosovo-Politik nahtlos fortzuführen
und in einen Krieg münden zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Das Abstimmungsergebnis
ist hinlänglich bekannt: Von 580 anwesenden Parlamentariern stimmten
500 mit Ja, 62 mit nein und 18 enthielten sich ihrer Stimme.
Schriftliche
Befragung
Der zweite Jahrestag dieser
Bundestagsentscheidung, mit welcher die Weichen für die deutsche Beteiligung
am Kosovo-Krieg gestellt wurden, gab den Anlass, die Bundestagsabgeordneten
schriftlich zu ihrem Abstimmungsverhalten zu befragen. Von 669 angeschriebenen
Abgeordneten antworteten 137.
Der Brief - auszugsweise
-,,Fast auf den Tag vor zwei Jahren hatten Sie im Bundestag über die
Frage zu entscheiden, ob sich deutsche Soldaten im Rahmen der NATO -erstmals
seit dem Zweiten Weltkrieg - an einem Kampfeinsatz beteiligen sollten.
Dieser außen- bzw. verteidigungspolitische Entscheidungsgegenstand
gehört sicherlich zu einem der bedeutendsten in der jüngeren
deutschen Parlamentsgeschichte und entsprechend schwierig dürfte Ihnen
Ihre Entscheidung gefallensein.(...)
Da mich dieses Thema sowohl
persönlich immerwieder sehr bewegt hat, als auch mein wissenschaftliches
und publizistisches Interesse geweckt hat, möchte ich Ihnen hierzu
einige Fragen stellen und wäre Ihnen für deren Beantwortung sehr
dankbar:
1. Wie haben Sie sich damals
entschieden und von welchen Erwägungen haben Sie Ihre Entscheidung
abhängig gemacht?
2. Wie bewerten Sie zurückblickend
Ihre Entscheidung bzw. würden Sie sich auch im Nachhinein so entscheiden?
3. Sind Sie der Auffassung,
dass der Themenkomplex -gemessen an seiner Bedeutung- in der Öffentlichkeit
ausreichend thematisiert worden ist bzw. welche Rolle spielt er in Ihrer
aktuellen politischen Arbeit?" (...)
Zusammenfassüng
der schriftlichen und telefonischen Antworten der Bundestagsabgeordneten
Von 669 angeschriebenen
Abgeordneten antworteten 137, neun von ihnen telefonisch. 30 dieser Abgeordneten
stimmten gegen den betreffenden Antrag, drei enthielten sich der Stimme;
20 Abgeordnete konnten an der Abstimmung nicht teilnehmen, da sie erst
der 14. Legislaturperiode angehörten und schließlich 84 der
antwortenden Abgeordneten stimmten dem Antrag zu.
Die überraschend zahlreichen
Antworten verdeutlichen, dass der erste Kriegseinsatz deutscher Soldaten
nach dem Zweiten Weltkrieg von den Parlamentariern eine Entscheidung abnötigte,
die wohl den meisten von ihnen sehr schwer gefallen sein dürfte und
die zugleich stark emotional geprägt war. Entsprechend subjektiv wurden
die Fragen beantwortet, auch wenn die zustimmenden bzw. ablehnenden Argumente
sich inhaltlich - teilweise schablonenhaft- wiederholen.
Von
den Kriegs-Befürwortern wurden immer wieder folgende Argumente genannt:
Ethnische Säuberungen
durch Milosevic, Völkermord durch serbische Truppen, Verhinderung
einer humanitären Katastrophe, stattfindende Massaker in Bosnien-Herzegowina,Verhandlungsmöglichkeiten
waren ausgeschöpft, Bündnispflichten als NATO-Mitglied.
Von
den Kriegs-Gegnern:
Völkerrechtswidriger
Angriffskrieg, Selbstmanatierung der NATO,Verletzung der Bestimmungen des
Grundgesetzes, Verselbständigung des Kriegsgeschehens, Opfer innerhalb
der Zivilbevölkerung und wirtschaftliche bzw. ökologische Schäden
durch die Bombardements.
Interessant
ist, dass von beiden (!) Seiten immer wiederauf das Fehlen von Instrumenten
Ziviler Konfliktbearbeitung hingewiesen wird und deren Weiterentwicklung
gefordert wird.
Insgesamt ist festzustellen,
dass die Antworten der Abgeordneten die jeweils zum Abstimmungszeitpunkt
vorhandene Meinung nahezu ausschließlich bestätigen. Daraus
ist zu schließen, dass die Kritik am Kosovo-Krieg die Kriegsbefürworten-den
Parlamentarier auch im Nachhinein nicht erreicht hat.
Gleichwohl kommt sowohl
von den Befürwortern - als auch von den Gegnern des Krieges - in entsprechend
kontroversen Sichtweisen immer wieder die außerordentliche politische
Bedeutung der betreffenden Bundestagsentscheidung zum Ausdruck. Um so erstaunlicher
(bzw. bedauerlicher) ist es, dass 1 1/2 Jahre nach Kriegsende von jener
kontroversen verteidigungspolitischen Sichtweise im aktuellen bundespolitischen
Diskurs so gut wie nichts mehr zu spüren ist. Im Gegenteil: Der Scharping/Beer-Kurs
der neuen Bundeswehr weicht nur in marginalen Zügen vom Rühe-Kurs
ab.
Die
Antwort von Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, dem zum Abstimmungszeitpunkt
amtierenden Bundesjustizminister
Von allen 137 Antworten
war jene von Prof. Dr. Schmidt-Jortzig hinsichtlich ihrer Brisanz und Eindeutigkeit
am erstaunlichsten, weshalb sie in Auszügen dokumentiert werden soll:
,,1. Ich habe an der seinerzeitigen
Beschlussfassung im Bundestag extra nicht teilgenommen (und dafür
auch die betreffende Ordnungsgeldzahlung gern in Kauf genommen). Ich war
seinerzeit noch der amtierende Bundesjustizminister und hatte mich bei
dem vorangehenden Kabinettsbeschluss, der die Parlamentsvorlage lieferte,
ausdrücklich gegen die in Rede stehende Einsatzentscheidung ausgesprochen.
Eine entsprechende Protokollerklärung von mir liegt in den Kabinettsakten.
Da ich mich außerhalb des Kabinetts nicht gegen die Bundesregierung
stellen wollte (und durfte: § 28 II GeschoBReg), aber auch von meiner
Meinung nicht abweichen wollte, kam nur eine Nichtteilnahmein Betracht.
Maßgeblich war in
der Sache für mich vor allem das Fehlen eines entsprechenden Sicherheitsrats-Beschlusses.
Denn abgesehen von der schlichten rechtlichen Notwendigkeit einer solchen
Voraussetzung schien (und scheint) mir nur durch einen solchen Beschluss
die Gefahr vermieden, dass einzelne Staats- und Bündnisinteressen
den Ausschlag geben. Immerhin hatte man in ganz ähnlichen Fällen
mit vergleichbaren humanitären Katastrophen eben von einer militärischen
Intervention abgesehen, offenbar weil bestimmte Machtinteressen nicht so
eindeutig dafür stritten. Schließlich schien mir auch die militärische,
strategische Richtigkeit des Waffeneinsatzes nicht einleuchtend, weil durch
die Luftoperationen voraussehbar die zu schützende Bevölkerung
selbst in Mitleidenschaft gezogen würde.
2. Nach wie vor halte ich
meine Entscheidung von damals für richtig und glaube auch, dass es
heute zu einer entsprechenden Initiative der NATO-Staaten nicht mehr kommen
würde.
3. Die Diskussion seinerzeit
war ausführ[ich. Wenn etwas zu kritisieren wäre, dann ist es
die eskalierende Abfolge von militärischen Vorentscheidungen, welche
den Schlussentscheid für viele wohl auch unausweichlich erscheinen
ließ. Für die aktueIle politische Arbeit hat sich seither aber
gewiss das Problembewusstsein geschärft. Dass beispielsweise erneut
ein militänscher Einsatz out of area ohne Sicherheitsratsbeschluss
vorgenommen würde, halte ich heute für ausgeschlossen."

Wenn jene in ihrer kriegskritischen
Aussagekraft kaum zu überbietende Meinung - des
damals amtierenden Bundesjustizministers - zur Bundeswehrbeteiligung am
Kosovo-Krieg zum Abstimmungszeitpunkt den Parlamentariern vorgelegen hätte,
wäre deren Abstimmungsergebnis mit großer Wahrscheinlichkeit
anders ausgefallen. Und wie hätte wohl die Öffentlichkeit reagiert,
wenn sie davon Kenntnis gehabt hätte, dass selbst der Bundesjustizminister
dem Krieg die rechtliche Legitimation absprach sowie inhaltlich die kriegs
befürwortenden Argumente der Schröder/Fischer-Regierung
nicht nachvollziehen konnte?
Eben darum blieb jene Meinung
wohl ein solch gut gehütetes Geheimnis der Kabinettsakten der Kohl-Regierung...
Die Befragung ist in einer
Dokumentation zusammengefasst und kann gegen Überweisung von DM 10,
- auf das Sonderkonto Stop den Krieg Sparkasse Heidelberg:
Konto 4097866- Bankleitzahl
67250020 angefordert werden.
Hermann Theisen, Moltkestraße
35,
69120 Heidelberg, Tel. 06221/401304
-
Mobil: 0177/2168985
Email: Hermann.Theisen@t-online.de
Hermann Theisen arbeitet
an einer Dissertation über die Entwicklungsbedingungen von zivilem
Ungehorsam und lebt in Heidelberg.
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