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update vom 25. 4. 2001

Eine gerichtliche Überprüfung der begründeten Vorwürfe ist bisher nicht erfolgt 

Zu "Lehren ziehen statt Tribunale veranstalten" (FR vom 12./13. April 2001): Dankbar registriere ich, dass Gernot Erler in seiner Antwort auf den offenen Brief der Friedensforscher Dieter S. Lutz und Reinhard Mutz (FR vom 24. März) eine vertiefte und weitere Behandlung von Fragen zum Jugoslawienkrieg befürwortet. Das Schreiben selbst aber wirft weitere Fragen auf:

1. Sind die zuletzt gemachten Bemerkungen zur finanziellen Unterstützung der Friedensforschung durch die Bundesregierung verbunden mit der Mahnung "Wir können auf selbsternannte Staatsanwälte und Chefankläger verzichten - aber wir brauchen die Zusammenarbeit mit der Friedensforschung" als eine Drohung zu verstehen gegenüber der Unabhängigkeit und Freiheit der Friedensforschung?

2. Wie kommt Erler dazu, den beiden Hamburger Autoren vorzuwerfen, sie würden ohne Dokumente und Beweise ihre Anfrage vorbringen? Es ist doch aufschlussreich, dass Erler mit keinem Wort mehr auf die Hauptbegründung für die deutsche Beteiligung an diesem Krieg eingeht: Die angebliche Völkermordsituation vor Beginn des Jugoslawienkrieges. Das zu behaupten ist offensichtlich selbst für ihn unglaubwürdig geworden und ist ein Beweis für die Richtigkeit und Notwendigkeit der von Erler als "Kampagne" diffamierten Aufklärungsarbeit, nachdem auch durch Dieter S. Lutz unter anderem Dokumente aus dem Auswärtigen Amt veröffentlicht worden sind, die sogar kurz vor Beginn des Krieges von einer ganz anderen Situation sprechen.

3. Die Inanspruchnahme der Unschuldsvermutung ist das gute Recht jedes Beschuldigten. Dabei ist es aber zu einer gerichtlichen Überprüfung der begründeten Vorwürfe (nicht Verleumdungen!) bisher nicht gekommen. Erler unterschlägt hier ein wichtiges Detail: Anzeigen unter anderem gegen den Verteidigungsminister wegen Führung eines Angriffskrieges wurden bisher nicht zur Anklage gebracht. Es offenbart sich, dass es in Deutschland keine hundertprozentigeGewaltentrennung, sondern nur eine Gewaltenteilung gibt. Eine vorbehaltlose Aufklärung der Ereignisse vor und während des Jugoslawienkrieges aber ist für unsere Demokratie, den Rechtsstaat, die Zukunft Europas und der Welt unabdingbar. Die Geschichte zeigt: Unaufgearbeitete Gründe für einen Krieg legen den Keim zum nächsten.

4. Es ist bestürzend zu sehen, wie das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Juli 1994 zur Legitimierung für den Jugoslawienkrieg instrumentalisiert wird. Es wird zum einen ignoriert, dass das Urteil festlegt, dass ein Auslandseinsatz nach den Regeln und im Rahmen der Vereinten Nationen stattzufinden hat. Das wurde aber - gemäß der dann im April 1999 vereinbarten neuen Nato-Strategie - vernachlässigt. Und zum anderen findet ein Etikettenschwindel statt: Die Nato versteht sich ausdrücklich selber nicht als "kollektives Sicherheitsbündnis", sondern als ein "kollektives Verteidigungsbündnis". Hier beschreitet Deutschland einen Sonderweg, indem beides miteinander - so auch bei Erler vertauscht wird.

5. Bei der Abstimmung des Bundestages am 16. 10. 1998 sind tatsächlich einige Zweifel angebracht. Hier wurde über den von der Bundesregierung am 12. 10. 1998 beschlossenen bewaffneten Einsatz abgestimmt, wo doch am 13. 10. 1998 das Holbrooke-Milosevic-Abkommen geschlossen wurde.

Wurde über den Einsatz, der ab dem 24. 3. 1999 in Jugoslawien stattfand, überhaupt im Bundestag abgestimmt? Ist das, worüber im Bundestag abgestimmt wurde, das, was dann im Jugoslawienkrieg geführt wurde? Ist es nicht bezeichnend, dass sich am 16. 10. 1998 der noch amtierende Bundesjustizminister Dr. Edzard Schmidt-Jortzig einer Abstimmung im Bundestag durch Nichtteilnahme mit der Begründung entzog, dass er sich "bei dem vorangehenden Kabinettsbeschluss, der die Parlamentsvorlage lieferte, ausdrücklich gegen die in Rede stehende Einsatzentscheidung ausgesprochen" hatte. 

"Maßgeblich war in der Sache", wie Schmidt-Jortzig schreibt, "für mich vor allem das Fehlen eines entsprechenden Sicherheitsrats-Beschlusses", überzeugt von der "schlichten rechtlichen Notwendigkeit einer solchen Voraussetzung". (siehe Dokumentation eines Schriftwechsels) Will Erler allen Ernstes keinem Geringeren als dem damals amtierenden Minister für Justiz auch "Verleumdung" unterstellen?

Das sind nur einige der Fragen, die mich nicht nur als Staatsbürger, sondern auch als Seelsorger unter den Soldaten umtreiben, die ein Recht darauf haben, dass ihr Vertrauen gegenüber der politischen Führung mit Transparenz und Offenheit beantwortet wird.

Dr. Matthias Engelke
Evangelischer Standortpfarrer
Idar-Oberstein

Diesen Aufsatz haben wir mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Rundschau von dort übernommen. Erscheinungsdatum 23.04.2001 


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