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3. 12. 2002
Beschluss der Synode der Evangelsichen Landeskirche in Baden zu CA 16
Das Augsburger Bekenntnis, 1530 in seiner jetzigen Fassung formuliert, gilt als die Grundlage der Kirchen der Reformation. Der darin enthaltene Artikel 16, kurz CA 16 genannt, war für friedensbewegte Christen immer wieder Stein des Anstoßes, weil er die "Wiedertäufer" verurteilt, die tötende Gewalt als unchristilich ablehnen. Weil nach den Kirchenwahlen im Jahr 1989 einige ins Ältestenamt gewählte Christen mit der Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse Schwierigkeiten hatten,  fasste die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden am 25.  Oktober 1990 folgenden Beschluss. Vielleicht kann er als Zeichen zur Delegitimation tötender Gewalt und als Beitrag zur "Dekade zur Überwindung von Gewalt" in ähnlicher Weise von der EKD übernommen werden.

1. Die Bekenntnisse,, die unsere Landeskirche anerkennt, wollen zur rechten Schriftauslegung anleiten. Sie zeigen, wie die Kirche in der Vergangenheit bei bestimmten Anlässen und Auseinandersetzungen die Botschaft von Jesus Christus verkündigt und ausgelegt hat Sie geben Orientierung für die Lehre und Praxis der Kirche.

2. Als aktuelle Bekenntnisse in einer geschichtlichen Situation sind die Bekenntnisschriften zeit- und situationsbezogen und historische Dokumente. Als solche können sie nicht verändert werden.

3. Als Hilfe zum Verstehender Schrift, die zugleich der Maßstab ist, an dem Bekenntnisse zu messen sind, als Orientierung für den Glauben und das Leben in der Kirche und als Dokument der Übereinstimmung in der Gemeinschaft der Kirche behalten sie als ganze und unverändert ihre bestimmende Kraft.

4. Dies gilt auch für Artikel XVI des Augsburger Bekenntnisses, in ihm ist festgehalten, dass Gott den Menschen in der gefallenen Schöpfung vor dem Menschen durch erhaltende Ordnungen schützen will. Diese Grundaussage schließt eine veränderte Sichtweise in Einzelaussagen nicht aus, wenn sich die Situation, in der Christen ihren Glauben bekennen, und damit auch die ihnen zugängliche Erkenntnis der Wahrheit verändert haben. Bekenntnisse bedürfen darum immer und in der ganzen Breite der kritischen Auslegung (vgl. Vorspruch zur Grundordnung Absatz 6).

5. In diesem Sinne kann festgehalten werden: Das Zeitalter der Massenvernichtungswaffen macht unübersehbar klar, dass ein "gerechter Krieg" nicht möglich ist. Krieg scheidet darum als Mittel der Politik aus und darf nach Gottes Willen nicht sein. Dies wurde in zahlreichen Äußerungen unserer und anderer Kirchen in großer ökumenischer Übereinstimmung immer wieder ausgesprochen.

6. Ebenso kann festgehalten werden, dass auch bei tiefgreifenden Unterschieden in der Lehre und der Praxis der Konfessionen Verwerfungen von Menschen nicht mehr möglich sind. An die Stelle der Verdammung von Menschen ist das ökumenische Gespräch zwischen den Kirchen und den Konfessionen getreten. Gleichwohl zieht das Bekenntnis immer auch eine Grenze zwischen Wahrheit und Irrtum.

7. Auf verschiedenen kirchlichen Ebenen wird zur Zeit an der Frage der Auslegung der Bekenntnisse und an dem Problem der "Verwerfungen" gearbeitet. Die Evangelische Landeskirche in Baden nimmt an diesen Arbeiten teil und wird zu gegebener Zeit die Rezeption der Ergebnisse einleiten.

Wir hoffen, dass durch diese Erläuterungen eine Anerkennung der Bekenntnisgrundlage unserer Landeskirche ohne eine Formulierung von Vorbehalten ermöglicht wird.

Zum Wortlaut von CA 16

Zu einer weiterführenden Homepage mit umfangreichem Quellenmaterial zu CA 16


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