Kinder-
und
Jugendarbeit
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Europa
im Krieg -
die Evangelische Kirche und ihre Orientierungspunkte
Pfarrer Dr. Matthias Engelke
Idar-Oberstein, 3. Juni
1999. Der Autor ist evangelischer Standortpfarrer an der Artillerieschule
der Bundeswehr.
Exodus - ein Modell für
die Destabilisierung von Diktaturen
Der Rat der Evangelischen
Kirche in Deutschland hat 1994 ,,Schritte auf dem Weg des Friedens. Orientierungspunkte
für Friedensethik und Friedenspolitik" der Öffentlichkeit vorgestellt.
In ihr wird ein bemerkenswerter Konsens der friedensethischen Diskussion
innerhalb der Evangelische Kirche festgehalten und formuliert, der als
,,ultima ratio" (5. 17f) auch die Androhung und Anwendung militärischer
Gewalt vorsieht.
Einige Absätze widmen
sich ausdrücklich dem Thema der ,,,humanitären Interventionen"'
(5. 27ff). Darin werden vier Leitpunkte genannt, von denen es heißt,
dass sie ,,eine Intervention mit militärischen Zwangs-
mitteln nur rechtfertigen"
(5.28). Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland hat in einer
Stellungnahme vom 30. April 1999 zum Kosovokrieg ausdrücklich darauf
Bezug genommen.' ,,Rechtfertigen diese vier Punkte einen Einsatz von deutschen
Soldaten im gegenwärtigen Kosovokrieg?
Haben sich die ,,Orientierungspunkte",
nachdem zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg deutsche Soldaten an
einem bewaffneten Konflikt beteiligt waren, bewährt? Hat die Aussage,
dass der ,,Friede Gottes höher ist als alle Vernunft" (Phil 4,7) in
seiner Bedeutung für den Krieg im Kosovo etwas zu sagen?
Voraussetzungen für
eine humanitäre Intervention
Die Orientierungspunkte
des Rates der EKD erwägen sorgfältig die Möglichkeit von
humanitären Interventionen zum Schutz von bedrohten Menschen. Staatliche
Souveränität könne nicht universaler Humanität, der
Geltung und Durchsetzung der Menschenrechte, im Wege stehen. Im Wissen
um möglichen Mißbrauch des Gedankens der humanitären Intervention
heißt es (S.28):
,,Humanitäre
Gesichtspunkte können eine Intervention mit militärischen Zwangsmitteln
nur rechtfertigen, wenn
- die Entscheidung
über ein solches Eingreifen, die nicht der Souveränität
einzelner Staaten überlassen bleiben darf, im Rahmen und nach den
Regeln der Vereinten Nationen getroffen wird,
- die Politik im Rahmen
des Schutzes oder der Wiederherstellung einer rechtlich verfaßten
Friedensordnung über klar angebbare Ziele einer Intervention verfügt,
- die an den Zielen gemessenen
Erfolgsaussichten nüchtern veranschlagt werden,
- von Anfang an bedacht
wird, wie eine solche Intervention beendet werden kann."
1. Rahmen und Regeln
der Vereinten Nationen
Nach dem ersten Punkt dieses
Konsenses ist die Vor-aussetzung für den Einsatz von deutschen Soldaten
im Kosovokrieg nicht gegeben. Das Kirchenamt führt richtig aus: ,,Weder
liegt im Sinne von Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen ein Fall von
Selbstverteidigung vor, noch hat der Sicherheitsrat nach Art. 39 eine Bedrohung
oder einen Bruch des Friedens festgestellt." Zu Recht wird aber darauf
verwiesen, die Grenzen und Unvollkommenheiten des von den Vereinten Nationen
zu setzenden Rahmens gleichfalls zu beachten, wie sie in den ,,Orientierungspunkten"
von 1994 bereits erwogen worden sind:
,,Andererseits bleiben Zweifel,
ob der tatsächliche Zustand der Organisation der Vereinten Nationen
in
allen Fällen eine Orientierung
an den Grundsätzen und Regelungen der Charta gewährleistet -
nicht zuletzt im Blick auf die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats,
die jeden Beschluß und jede Aktion, die sie selbst oder ihre Interessen
zum Gegenstand haben, mit ihrem Veto blockieren können. Bei der Weiterentwicklung
der gegenwärtigen Strukturen der internationalen Friedensordnung wird
zu prüfen sein, auf welche Weise sowohl in der jetzigen Phase des
Übergangs - hier aus Gründen der Effizienz - als auch in einer
späteren umfassenden Regelung - hier aus Gründen der notwendigen
Teilung der Macht - neben die Vereinten Nationen, wie in der Charta vorgesehen,
regionale Systeme kollektiver Sicherheit treten können."
Es ist zu prüfen, ob
diese einschränkenden Erwägungen ausreichen, um - wie der Militärbischof
Hartmut Löwe in seinem Bericht für die Gesamtkonferenz der evangelischen
Militärseelsorge in Damp am 10. März 1999 - zu erklären:
,,In den öffentlichen
Kontroversen wird auf die mangelnde völkerrechtliche Ermächtigung
eines geplanten, ja schon angedrohten NATO-Einsatzes hingewiesen. Das ist
in der Tat mehr als nur ein Schönheitsfehler, wenn ein
ausdrückliches Mandat des UNO- Sicherheitsrates
fehlt. Aber wie die Dinge nun einmal liegen, beim Zustand der UNO und dem
durchsichtigen machtpolitischen Interesse der Mitglieder, die die Zustimmung
verweigern, wiegt dieser förmliche Mangel geringer als die Verpflichtung
... Mord und Totschlag im Kosovo zu verhindern."
Der Hinweis auf die Notwendigkeit
einer Nothilfe ist gewiß nicht von der Hand zu weisen. Ist aber die
Notwendigkeit der Nothilfe, so wie sie von der NATO angedroht und praktiziert
wurde, ein zureichender2 und hinreichender3 Grund, um eine Verletzung der
Charta der Vereinten Nationen und anderer damit verbundener Gesetze zu
rechtfertigen? Ist es die überwiegende Meinung der Völkerrechtler,
dass im Völkerrecht kein Hindernis gesehen wird, der Pflicht zur Nothilfe
nicht nachzukommen?
Bereits die ,,Orientierungspunkte"
wiesen darauf hin, dass es zu einer Spannung ,,zwischen staatlicher Souveränität
einerseits und universaler Humanität andererseits" kommt (27).~ Dieser
Konflikt sei historisch zu Gunsten der Souveränität der Einzelstaaten
entschieden worden. Andererseits habe die Völkergemeinschaft die Pflicht,
,,zur Geltung und Durchsetzung der Menschenrechte beizutragen und darum
den Opfern von Unterdrückung und Gewalt Schutz und Hilfe zuteil werden
zu lassen." Gerade im Hinblick auf diese Problematik wollen die vier Kriterien
beachtet werden, auch damit eine ,,humanitäre Intervention" nicht
zum ,,Einfallstor zahlreicher nicht-humanitärer Beweggründe für
Interventionen werden" oder umgekehrt, ,,Opportunitäts- und Interessengesichtspunkte
eine dringend erforderliche humanitäre Intervention verhindern." (28)
Die historische Entscheidung
zugunsten der Souveränität der Staaten ist - abgesehen von zweifellos
auch zu veranschlagendem Eigeninteresse der Staaten - aus der bitteren
geschichtlichen Erfahrung der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts erwachsen:
Dreimal hatte die Völkergemeinschaft mit ansehen müssen, wie
mit der Begründung einer ,,humanitären Intervention" Eroberungskriege
eröffnet wurden:
- 1931 im Angriff
Japans auf die Mandschurei
- 1935 im Krieg Mussolinis
gegen Äthiopien
- März 1939 im
Uberfall Hitlers auf die Tschechoslowakei, um ,,ethnische Spannungen und
Gewalt zu beenden".5
Die humanitäre Notlage
im Kosovo ist und war offensichtlich - von verschiedener Seite wurde in
den vergangenen Jahren immer wieder auf diesen Konfliktherd hingewiesen.6
Die Bemerkung, dass in anderen Notlagen nicht eingegriffen werde , rechtfertigt
nicht, dass es hier zu unterbleiben habe, sondern fordert im Gegenteil
gerade dazu auf. Wenn aber die historische Erfahrung, die den Autoren der
Charta der Vereinten Nationen die Hand führte, nicht leichtfertig
vernachlässigt werden will, muss gefragt werden, ob ein militärischer
Einsatz tatsächlich nur und ausschließlich aus ,,humanitären"
Gründen geschieht. Vorausgesetzt, dass ein militärischer Eingriff
tatsächlich die ,,ultima ratio", also wirklich das letzte noch vorhandene
Mittel zum Schutz bedrohter Menschen sei - dazu einige Überlegungen
im zweiten Teil - muss, wenn eine humanitäre Intervention nicht als
Vorwand für andere Ziele genommen wird, entscheidbar und überprüfbar
sein, ob tatsächlich ausschließlich humanitäre Gründe
für eine militärisches Eingriffen vorliegen. Dass diese Überlegung
in der Tat angestellt werden und in diesen Zusammenhang gehören zeigt
Hermann Barth, indem er in seinem Beitrag schreibt
,,Es lassen sich keine geostrategischen
oder ökonomischen Interessen der USA und der anderen NATO-Mitglieder
namhaft machen, die unter dem bloßen Deckmantel einer moralischen
Legitimation dem Einsatz militärischer Gewalt tatsächlich zugrunde
lägen."8
Wie ist solch eine Behauptung
zu überprüfen? Welche Einsicht in kurz- und langfristige Pläne
der Bundesregierung, der anderen NATO-Staaten und der Vereinigten Staaten
konnte H. Barth nehmen, um zu dieser eindeutigen Aussage zu kommen? M.
E. ist eine abschließende Beurteilung nur den Personen möglich,
die Einblick in diese und andere Pläne haben. Ich halte es für
notwendig - um nicht selbst ideologisch zu werden
- ein durchaus gesundes
Mißtrauen, gestützt auf eine lange Reihe geschichtlicher Erfahrungen
allein in diesem Jahrhundert, walten zu lassen.
Vom evangelischen Menschenbild
her ist m. E. dazu zweierlei zu sagen:
Da der Mensch nicht aus sich
heraus zum Heil fähig ist, setzt das evangelische Menschenbild voraus,
dass der Mensch von sich aus heillos ist. Vom größtmöglichen
Übel auszugehen und anzunehmen, dass das, was Menschen zu ihrem egoistischen
Vorteil erstreben, auch unter allen nur möglichen Anstrengungen unternehmen
werden, dieses auch zu erreichen, diese Sicht des Menschen hat sich - horrible
dictu - nicht nur in diesem Jahrhundert bewährt: Der Mensch ist von
Grund auf böse und zu allem Bösen, dessen er mächtig ist,
fähig.
Folgende vorgebrachten Einwände
sind in diesem Zusammenhang m.E. sehr wohl zu erwägen:
Pierre Simonitsch9
referiert die Bedeutung des Kosovo als wesentlicher Bestandteil des ,,politischen
Erdbebengürtels" in den Augen strategischer Überlegungen der
Vereinigten Staaten. Er weist darauf hin, dass langfristige Planungen der
Nutzung der Ölvorkommen der kaukasischen Staaten an Rußland
und den Staaten des Nahen Ostens vorbei gelten. Die Möglichkeit, im
Anschluß an eine vor kurzem neu eröffneten Pipeline von Baku
zum Schwarzen Meer nach Supsa'0 das Öl über die Donau und den
Rhein-Main- Kanal direkt in die europäischen Industriezentren liefern
zu können, werden durch Serbien verhindert, die die Transitwege der
Donau und zum griechischen Hafen Saloniki verriegelt. Versuche der USA
1996 durch die Gründung einer ,,Southeast European Cooperative Initiative"
(Seci) Serbien für eine wirtschaftliche Zusammenarbeit zu gewinnen
- so Simonitsch -scheiterten. Da sich Serbien weigerte, die mit Kreditvergaben
der Weltbank verbundenen Auflagen zu erfüllen, wurde Serbien von der
,,Seci" ausgeschlossen.
- Michael Wolffsohn äußert
in einem Interview11:
,,Damit der Balkan
nicht zu uns kommt, gehen die Soldaten auf den Balkan."
- Karl-Heinz Kamp
referiert August 1998 die Beratungen über das ,,neue strategische
Konzept der NATO" , die u.a. der Sorge galten, ,,eine Verschärfung
der Kosovo-Krise könnte eine erneute Flucht-welle von Kosovo-Albanem
nach Westeuropa auslösen" so dass dies ein militärisches Eingreifen
der NATO nötig machen wurde.12
- Aus welchem Grunde
soll es ausgeschlossen sein, dass die Entwicklung auf dem Balkan zumindest
nicht unwillkommen in den Augen derjenigen war und ist, die für ihre
Rüstungsindustrie angesichts stark sinkender Staatsausgaben eine Steigerung
ihrer Produktion erwarteten13?
- Als Teil einer Analyse
des gegenwärtigen Systems der Weltwirtschaft diagnostiziert Ulrich
Duchrow 1994: Die ,,Waffenschmieden verdienen doppelt:
am Aufbau der Waffenpotentiale
und an ihrer periodischen Zwangsvernichtung."14
Es überrascht, dass
weder in den ,,Orientierungspunkten" noch in den gegenwärtigen Stellungnahmen
des Kirchenamtes der EKD noch in den Äußerungen des Militärbischofs
auch nur mit einem Wort darauf Bezug genommen wird, dass der Militäreinsatz
immer auch in einem wirtschaftlichen Kontext steht; die Beziehungen zwischen
Rüstungsindustrie, staatlichen Steuereinnahmen und politischen Ziele
gehören ja nun keineswegs zu den zu vernachlässigenden Größen
unserer Weltpolitik. Mit welcher Gutgläubigkeit wird der unmenschliche
Egoismus der Aktienbesitzer verdrängt, die sich darüber freuen,
dass ihre Werte steigen während den Produkten ihrer Firmen Menschen
zum Opfer fallen? Es geht nicht darum eine Hypothese zu entwerfen, die
die Lenkung der Politik durch die Rüstung postuliert, sondern darum
die Rüstungsindustrie und andere Faktoren mit zu berücksichtigen,
wenn es um die Frage geht - und das war der Ausgangspunkt - ob es ausgeschlossen
ist, dass andere als rein humanitäre Interessen bei diesem Eingriff
der NATO eine Rolle spielen können. Meines Erachtens ist diese Annahme
geradezu unwahrscheinlich.
Ein weiterer Einwand fußt
auf anthropologische Einsichten, die Paulus vor allem in seinem Galater-
und Römerbrief fixiert hat. Gemäß den paulinischen Reflexionen
über das Gute und Gerechte muss sich jeder, der vom Guten spricht,
fragen lassen: verdecke ich darin nicht gerade das Böse? Ist das Reden
vom Guten nicht die Maske des Bösen? Das, was Paulus so fragen läßt,
sei kurz skizziert: Paulus hat mit guten Gründen und im guten Glauben
gemeint, das Rechte und Gerechte getan zu haben, als er Christen verfolgte
- und mußte (wann und wie auch immer) feststellen, dass er gerade
in diesem Glauben und dem Ehrgeiz, das Gute zu tun, das Gegenteil vollbracht
hat.'5 Ähnlich schildern Evangelien in der Passion Jesu die Haltung
derjenigen, die ihn bona fide gekreuzigt haben - und gerade in ihrem so
gearteten Trachten nach dem Guten, heillosen Irrtum verfallen waren.
Die Einsicht, die ich aus
der paulinischen Lektüre gewonnen habe, ist: wo immer Menschen glauben,
bona fide zu handeln, im guten Glauben, danach zu fragen:
Verbirgt es nicht das Gegenteil,
hält es auch dem Stand, was von Jesus von Nazareth her als gut und
gerecht bezeichnet werden kann?
Die Überlegungen im
Detail setzen an dem Anspruch der NATO an, der Gültigkeit universaler
Menschenrechte zum Durchbruch zu verhelfen.17 Mit dieser Begründung
wird ein - auf systemtheoretischer Basis konzipierter - Luftkrieg18 geführt
mit dem Ziel, nicht ,,Panzer und Artillerie, sondern die für das Funktionieren
des gesamten militärischen Instrumentariums unerlässlichen Kernelemente
wie Führungs- und Kommunikationseinrichtunen auszuschalten." Damit
soll u.a. dem Treiben serbischer Milizen ein Ende gesetzt werden, die albanische
Kosovaren ermorden und vertreiben. Ziel ist es, dass die Kosovaren wieder
im Kosovo leben. Die Politik der Europäischen Union gegenüber
den Flüchtlingen in Mazedonien, Montenegro und Albanien ist eindeutig:
die Flüchtlinge sollen vornehmlich dort verbleiben; es heißt,
eine verstärkte Aufnahme von Flüchtlingen in Mitteleuropa würde
Milosevic in die Hände spielen. In der Tat aber bürdet man den
ärmsten Ländern Europas die größte Bürde auf:
die Aufgabe für die in die Hundertausende gehende Zahl von Flüchtlingen
zu sorgen.
Was geschieht hier? Das sich
zivilisiert nennende Mitteleuropa verweigert sich dem Dienst an den Vertriebenen,
sie bestmöglich in Europa unterzubringen für die Zeit, bis sie
in einem rechtlich und politisch geklärten Rahmen in ihre Heimat zurückkehren
können. Wenn die Regierenden und ihre Parteien darangingen, geduldig,
behutsam, mit eigenem glaubwürdigen Beispiel belegend, die Bevölkerung
ihrer Länder mutig und zielstrebig darauf vorbereiten, es gut erklären
und dazu einführen würden, die Flüchtlinge aufzunehmen -viele
wären sicher bereit, das Beste für sie zu tun. Das Gute, das
die Flüchtlinge dann in Europa erfahren würden, würde eine
wohl schier unermeßliche Quelle von Gutem werden, dass Menschen dann
wiederum anderen Bedürftigen weitergeben würden. Stattdessen
fürchten Staatsträger um die Stabilität in ihrem eigenem
Land, befürchten Ausbruch von Rassenhaß und Extremismus, womöglich
die Verschiebung von demografischen, konfessionell-religiösen Gewichten.
Haben sie eine andere, eine menschliche Katastrophe vor Augen: was geschehen
würde, wenn die europäischen Staaten 1,5 Millionen Flüchtlinge
aufnähmen? Wer nimmt schon einen Flüchtling in sein Haus auf?
Wieviel weniger in das ,,Haus Europa"?! Ob es die Europäische Union
so gewollt hat oder nicht, de facto werden die europäischen Staaten
zu Komplizen von Mibsevic, indem sie die Kosovaren - gewiß auf andere
Weise als seine Machtelite - aber darin einig: gleichfalls nicht haben
wollen. Durch die Einladung, rechtzeitig ausgesprochen, glaubwürdig
vorgetragen und mit allen Mitteln, deren man habhaft ist auch technisch
unterstützt: ,,Rettet euer Leben und flieht, wir nehmen euch auf bis
ihr in ein von Gewalt befreites Kosovo zurückkehren könnt", hätte
man vielen Menschen das Leben gerettet. Die Tatsache, dass mit Ausnahme
Deutschlands immer noch europäische Länder ihre Zusage, Flüchtlinge
aufzunehmen nicht erfüllt haben, spricht für sich. Und gemessen
an die Zahlen, die Albanien und Mazedonien nahezu täglich zu verkraften
haben, sind selbst die Flüchtlinge, die in Deutschland aufgenommen
werden, nur eine symbolisch zu nennende Zahl, ein - sicher gut gemeintes
- Zeichen des guten Willens. In Wirklichkeit - und darum geht es: wird
mit dem zweifellos guten Wollen, die Menschenrechte zur Geltung zu bringen,
ein anderes Ubel betrieben: Die Weigerung, Flüchtlinge bei sich aufzunehmen.
Europa hat im Kosovo versagt, seinen Wohlstand mit den Bedürftigen
im eigenen Haus zu teilen. Jetzt schon kommt dieser Krieg allen Beteiligten
teurer, als die Aufnahme der Flüchtlingen gekostet hätten und
beraubt uns Europäer um den menschlichen Reichtum, den Gastfreundschaft
bildet - eine Gabe, die wir Mitteleuropäer ja so gerne im Morgenland
bewundern; aber das scheinbar ,,normale Leben", das kann weitergehen -
in Westeuropa; nicht dort, wo Kosovaren in Flüchtlingslager leben.
Die Frage war, ob es tatsächlich
gute Gründe gibt, einer humanitären Intervention, einer Verletzung
der staatlichen Souveränität eines Landes zur erklärten
Wahrung von Menschenrechten auch unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass
kein Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nation vorliegt.
Die Auffassung, dass die
NATO-Angriffe rein humanitär seien, weil keine anderen Absichten erkennbar
seien, ist bereits darum nicht zwingend, da, selbst wenn es so wäre,
erst ausgeschlossen werden müßte, dass hinter den humanitären
Gründe andere verdeckt werden oder im Laufe des Konfliktes hinzutreten
und den Konflikt u.U. beeinflussen oder gar bestimmen können. Alle
Erfahrung lehrt, dass ein Krieg prinzipiell nicht in allen seinen Teilen
planbar und kontrollierbar ist und mit Auswüchsen von Grausamkeit
verbunden ist, so dass es mehr als nur einen Grund gibt, sich davor zu
hüten, eine Krieg zu führen. Schon jetzt muß beklagt werden,
dass der Kosovokrieg zu einer Verschärfung der Weltlage geführt
hat, weil mehr als ein Staat davon überzeugt ist, dass allein der
Besitz von Atomwaffen ihr Land vor amerikanischen Bomben schützen
würde.19 Die Intervention zu Gunsten der Kosovaren auf dem Balkan
ohne Mandat des Sicherheitsrates kann von anderen Ländern zur Rechtfertigung
mißbraucht werden, ihre Interessen unter dem Vorwand zum Schutz anderer
Minderheiten durchzusetzen, Indien in Sri Lanka, China in Taiwan, Rußland
in allen Staaten der ehemaligen Sowjetunion etc.
Aber stimmt die Mehrheit
der Völkerrechtler nicht der Auffassung zu, dass die Bewahrung des
Völkerrechts nicht daran hindern dürfe, Nothilfe zu leisten?
Nothilfe ist nötig, das steht außer Frage, doch ist mit Nothilfe
nicht bereits entschieden, dass es Luftangriffe sein müssen. Aber
selbst wenn dies so angenommen wird, dann ist das Bombardement von zivilen
Zielen nach dem geltendem Kriegsrecht ein Kriegsverbrechen; das betrifft
den Beschuß der Fernsehanstalten, von Stromwerken und Gefängnissen.
Da die Zerstörung ziviler Ziele und die Verletzung und der Tod von
Zivilisten nicht nur nicht auszuschließen sind, sondern nach der
gegenwärtigen Militärstrategie gar nicht ausgeschlossen werden
können, wenn man die Infrastruktur der Armee eines Landes ausschalten
will21, erweist sich dieser Krieg auch unter moralischem Gesichtspunkt
als unhaltbar.22 Andere Nothilfe ist sicher denkbar und möglich und
- dazu im zweiten Teil ein Beitrag - effektiver.
Nach einem mir vorliegenden
- für die Veröffentlichung vorgesehenen - Teil einer größeren
Studie von Dieter Deiseroth (Richter am Oberverwaltungsgericht des Landes
NRW
in Münster) unter dem Titel ,,,Humanitäre Intervention' und Völkerrecht"
ergibt sich ein anderes Bild: Allein unter den deutschen Völkerrechtlern
wird eine humanitäre Intervention abgelehnt von Uwe Beyerlin, Kay
Hailbronner; Horst Fischer, Bruno Simma, Gerhard Zimmer, A. Pauer; M. Baldus,
August Pradetto und Dieter Deiseroth; gegenteiliger Ansicht sind nach dieser
Studie C. Greenwood, D. Blumenwitz, Josef Isensee 23
Darüber hinaus haben
sich - bereits sehr früh - dafür ausgesprochen, dass es außerordentlich
gefährlich, ja sogar falsch war, das Völkerrecht von deutscher
Seite zu mißachten: Reinhard Merkel24, Hermann Scheer2S, Hehnut Schmidt26,
Willy Wimmer27, August Pradetto28, Erhard Denn inger29, der Verfasser30
und die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS)31.
Wenn den Vereinten Nationen
der Vorwurf gemacht wird, sie seien nicht in der Lage, die schwierige Lage
auf dem Balkan zu meistern, dann sollte dabei irniner auch Folgendes mit
bedacht werden:
-die Vereinigten Staaten
haben in einem Vertrag mit den Vereinten Nationen vom 10. Juni 1997 (Helms-Biden-Abkommen)
u.a. festgelegt, dass kein stehendes Heer der UNO eingerichtet wird - also
die noch unausgefüllten Teile der Charta bes. in Kap. VII nicht zu
verwirklichen32.
-Für
eine Reform des Sicherheitsrates und eine Aufweichung des Vetos gibt es
gute Vorschläge, die nicht nur am Veto von Rußland und China
gescheitert sind
-Einer
Institution, die allem Anschein nach planmäßig geschwächt
wurde - u.a. auch durch das Unterlassen von ca. 1 Mrd. DM Mitgliedsbeiträge
von seiten der Vereinigten Staaten - kann nicht zugleich Schwäche
vorgeworfen werden.
-Nach
Vorstellung von amerikanischer Seite und einem Beschluß des Kongresses
soll ein Beachten des Sicherheitsrates gar nicht in allen Fällen vorgesehen
werden. Bereits im August 1998 wurde auch in der deutschen Literatur auf
diese veränderte Beziehung der NATO zur UNO hingewiesen.34 So paßt
es ins Bild, dass es nicht einmal versucht worden ist, einen Beschluß
des Sicherheitsrates für das Kosovo herbeizuführen.
Die neue
Fassung der NATO ist durch die Erklärung von Washington bestürzend
uneinheitlich, indem sie sich - im Unterschied zum Vertrag von 1949 - in
diesem Punkt nicht eindeutig festlegt.35
Die Tatsache, dass kein Mandat
des Sicherheitsrates vorliegt, kann die Soldaten im Einsatz, völlig
unabhängig von ihrer persönlichen Motivation, u. U. in eine prekäre
Situation bringen: Aufgrund dieser fehlenden völkerrechtlichen Legitimation
entfällt der strafausschliessende Rechtfertigungsgrund36: Soldaten
können u.U. wegen Tötung angezeigt und verurteilt werden. Hier
werden durch eine fehlerhafte politische Entscheidung Soldaten verunsichert
und es wird ihnen zugemutet, in ihrer Person die entstandene rechtliche
Lücke zu füllen.
Die Beteiligung ohne Mandat
des Sicherheitsrates bricht die rechtliche Verpflichtung, die Deutschland
im 2+4-Vertrag eingegangen ist, dass ,,das vereinte Deutschland keine seiner
Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner
Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen" 37, den NATO-Vertrag
von 1949 und steht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 12.7.1994. Die Tatsache, dass dieser Bruch keine Strafandrohung zur
Folge hat, darf nicht zum Anlaß genommen werden, dass diese Verpflichtungen
gebrochen werden können. Dies untergräbt die stärkste mögliche
Bindung zur Einhaltung von Recht, nämlich die freiwillig eingegangenen
und öffnet dem Zynismus und Utilitarismus Tor und Tür.
1944 wurde im Zusammenhang
mit der geplanten Ermordung Hitlers ein Aufruf der dann einzusetzenden
neuen Regierung vorbereitet (Erklärung der Regierung Beck/Goerdeler,
Entwurf, Sommer 1944), der unter der Überschrift steht: ,,Erste Aufgabe
ist die Wiederherstellung der vollkommenen Majestät des Rechts." (Material
1311; Gedenkstätte Deutscher Widerstand Berlin). Es ist bestürzend,
dass eine Bundesregierung, die sich durch die Verpflichtung auf das Grundgesetz
gerade diesem Gedanken gewidmet hat, das Recht bricht.
2. Klar angebbare Ziele
Die ,,Orientierungspunkte"
setzen voraus, dass ,,die Politik ... über klar angebbare Ziele einer
Intervention verfügt".
Dies ist alles andere als
eindeutig feststellbar. Das Kirchenamt der EKD und infolge Hermann Barth
schreiben dazu: ,,Seit die NATO militärisch einzugreifen begonnen
hat, haben die von der Politik angegebenen Ziele gewechselt." Bestand habe
dagegen das Ziel, dass ,,die albanischstämmige Bevölkerung des
Kosovo in Frieden und unter Wahrung der Menschenrechte in ihrer Heimat
leben kann." Auch wenn es solch ein durchgehendes Ziel gebe - die Praxis
der ansonsten veränderlichen Zielsetzung dieser Intervention erfüllt
zumindest nicht gänzlich dieses Kriterium. Auch wenn ein Teil der
Zielsetzung gleichgeblieben sei, wenn dies allein Bestand hätte, würde
dies zur Begründung für eine humanitäre Intervention kaum
ausreichen.
Gerade wenn der Konsens von
1994 ernst genommen werden will, dann widerspricht diese laufende Veränderung
der Zielsetzung einem militärischen Vorgehen und entzieht ihr die
Berechtigung.
3. Erfolgsaussichten
nüchtern veranschlagen
Das Kirchenamt und H. Barth
verzichten auf eine Beurteilung dieses eigentlich ja für unverzichtbar
gehaltenen Punktes mit dem Hinweis darauf, dass sich dies ,,derzeit nicht
übersehen läßt". Allem Anschein nach ist
aber zumindest deutlich,
dass es nicht klar ist, ob sich die Verantwortlichen dieser Mühe redlich
unterzogen haben, die Erfolgsaussichten nüchtern zu veranschlagen.
A. Pradetto von der Bundeswehrhochschule Hamburg konstatiert eine ,,militärische
Fehlplanung"38. Die internen Auseinandersetzungen über den Einsatz
des Kampfhubschraubers Apache bezeugen ,,die Halbherzigkeit des Krieges"39.
General Naumann räumte am 4.5. ein, dass Luftangriffe die Vertreibungen
nicht stoppen können; noch am 23.4. hatte er - durchaus selbstkritisch
- auf die Frage, ob Bodentruppen zum Einsatz kämen - geantwortet,
dass die NATO eine Chance hätte, ohne sie auszukommen - ,,das wäre
dann allerdings auch der erste Militäreinsatz, der ausschließlich
aus der Luft entschieden worden wäre."41 Bereits am 21.4.1999 konstatiert
die NZZ ,,Fehleinschätzungen der Nato"42 und zitiert Naumann, ,,die
Militärs die Politiker immer davor gewarnt, ein ,bisschen Krieg' zu
führen." Le Monde benennt am 14.4. fünf strategische Fehler der
NATO, u.a. Unterschätzung des Gegners und der Mythos der allmächtigen
Lufthoheit.43
4. Bedenken, wie eine
Intervention beendet werden kann
Hermann Barth äußert
sich auch hier sehr vorsichtig. Wenn eine Souveränität im Umgang
damit erkennbar wäre, über mehrere Möglichkeiten eine militärische
Intervention zu beenden, zu verfügen, bräuchte man sicherlich
nicht so zurückhaltend zu sein. Die Ausschließlichkeit, mit
der eine ,,Alles oder Nichts"-Lösung angestrebt wurde, spricht eher
dagegen.« Dass die NATO schließlich ihren anfänglichen
Fehler revidierte, den Kosovokonflikt nicht ohne Rußland lösen
zu wollen, zeigt, dass man sich zu Beginn keine klaren Vorstellungen von
verschiedenen Möglichkeiten, den Konflikt zu einem guten Ende zu bringen,
gemacht hatte.45
Mein Fazit, wenn ich die
vier Leitpunkte, die ,,eine Intervention mit militärischen Zwangsmitteln
nur rechtfertigen" heranziehe, ist negativ: die Beteiligung von deutschen
Soldaten an diesem Krieg erfüllt keine der vier Voraussetzungen zur
Gänze.
Die vier Kriterien haben
sich als Orientierungspunkte bewährt. Versagt haben die, die meinten,
diese nicht so genau nehmen zu können. ,,Orientierungspunkte" verlieren
ihren Sinn und führen in die Irre, nimmt man sie nicht sehr genau.
Der alle Vernunft überragende
Frieden
In der Überschrift
von H. Barth werden die beiden Seiten, zwischen denen die evangelische
Kirche hin und her gerissen zu sein scheint genau benannt: ,,Zwischen der
Eindeutigkeit des Gebotes Gottes und der Uneindeutigkeit des Urteils der
Vernunft". Wenn Elia seine Zeitgenosse fragt, ,,wie lange hinkt ihr auf
beiden Seiten" (1 Kg 18,21), frage ich: ist das wirklich Vernunft, die
einen leitet und kann ein Gebot Gottes auf diese Weise so in den Hintergrund
gestellt werden? Liegt in der zunächst wahrnehmbaren Schwäche,
auch zunächst scheinbar gegen vernünftige Einsichten, an dem
Friedenswillen Gottes festzuhalten, nicht eine viel größere
Stärke und bedeutenderer Reichtum? Eine von der Treue z.B. zu den
Seligpreisungen Jesu geprägtes Denken vermag u. U. eine Rationalität
ans Licht zu heben, das die angebliche Vernunft, die zum Kriege führt,
ihrer Irrationalität überführt. Ich möchte es versuchen,
dies am Konflikt um das Kosovo aufzuzeigen.
Höchstes Ziel und vorrangigste
Aufgabe ist es, Leben zu retten und zu bewahren.41 Darüber hinaus
gilt es, zu verhindern, dass eine Diktatur in der Bundesrepublik Jugoslawien
nun schon zum wiederholten Male ihre Macht dazu mißbraucht, Menschen
zu vertreiben und zu töten. Es sei an dieser Stelle völlig davon
abgesehen - aber doch wenigstens daran erinnert - dass die gleichen Staaten,
die jetzt gegen Jugoslawien Krieg führen, die Diktatur Milosevics
über viele Jahre hinweg haben gewähren lassen, unterstützt
und der demokratisch gesonnenen Opposition nicht alle Unterstützung
haben zukommen lassen.48 Das beste und effektivste Mittel angesichts von
militärischer Bedrohung sein Leben zu retten, ist rechtzeitige Flucht.
Die Erklärung Europäischer Staaten alle Vertriebenen vorläufig
unterzubringen, hätte mit dazu beitragen können, noch mehr Leben
zu retten; wenn es auch nur einem Menschen mehr gelungen wäre, so
dem Inferno zu entkommen, ist dies Rechtfertigung genug. Die Restriktionen
der europäischen Union den Flüchtlingen gegenüber haben
Menschenleben gekostet.
Nun wird behauptet, dass
auf diese Weise einem Diktator in die Hand gespielt und ,,das Feld geräumt
wird", also geradezu als eine Einladung an ihn oder andere Diktatoren verstanden
werden kann, so fortzufahren oder es genauso zu unternehmen. Mit dieser
Aufnahme der Flüchtlinge allein ist es natürlich nicht getan
- auch wenn, ich kann es nicht dringlich genug wiederholen -dies allein
schon wohl am effektivsten Leben rettet und schützt. Wenn es aber
gilt, dieses Beides festzuhalten und zusammenzudenken, Leben zu retten
und eine Diktatur zu stürzen, kommt man m.E. zu folgendem überraschenden
Ergebnis: Die wirkungsvollste Waffe, eine Diktatur zum Einsturz zu bringen
ist, wenn die Menschen das Land verlassen. Jede Art von Herrschaft und
selbst Diktaturen ruhen m.E. auf mindestens zwei Säulen auf: die eine
Säule ist das Gewaltmonopol nach innen und nach außen49, die
andere Säule heißt Vertrauen: dass wenigstens eine nicht unbedeutende
Zahl oder Gruppe von Menschen in einem Staat das Vertrauen haben, dass
- aus welchen Gründen auch immer - diese Herrschaft zu welchen Zwecken
auch immer, gut für sie sei. Es ist allerdings davon auszugehen, dass
ein tiefliegendes Bedürfnis des Menschen nach Bequemlichkeit ihn dazu
verleitet, die Wahrnehmung der Wirklichkeit immer in die Form zu gießen,
dass sie die eigene Bequemlichkeit stützt und darum Menschen gerne
bereit sind, selbst Herrschern, die ihr Volk unterdrücken, Vertrauen
zu schenken. Wenn bei Menschen dieses Vertrauen zerstört worden ist
und sie hingehen und lieber alles, was sie haben und besitzen, zurücklassen
als weiterhin im Land zu leben - dann knickt ein Staat ein; wenn es sich
herumspricht, auf diese Weise eine undemokratische Herrschaft zum Einsturz
bringen zu können und - im Falle Jugoslawiens - die europäischen
Staaten dazu einladen, dass Serben Jugoslawien solange verlassen, bis der
Diktator zurückgetreten ist:
kann sich kein Staat der
Welt davon unberührt zeigen. Der Beweis dafür, dass das möglich
ist, ist vor genau zehn Jahren in der Deutschen Revolution 1989 in der
ehemaligen DDR erbracht worden. Nachdem die herrschende SED-Riege die Rückendeckung
aus Moskau verloren hatten sind sie letztenendes durch den Vertrauensentzug
der Bevölkerung zum Einsturz gebracht worden. Die ersten Züge,
die die Flüchtenden aus Ungarn durch Dresden hindurch nach Westdeutschland
gebracht haben, waren der lebendige Beweis dafür, dass es sich nicht
mehr lohnt, dieser Führung Vertrauen zu schenken. Diese Art von Vertrauen
läßt sich nicht durch den Einsatz von nackter Gewalt wiedergewinnen.
Der bewußte und geplante Auszug, Exodus aus
einem Land, in dem eine
gewalttätige Gruppe ein Land ausbeutet, hat sich bereits einmal als
ein wirksames Instrument erwiesen, Herrschaftsverhältnisse auf friedliche
Weise zu verändern. Der Exodus, der Auszug aus gewalttätiger
Herrschaft, könnte sich als ein Kampf-mittel erweisen - zusammen mit
einer großangelegten Aufklärung über Gewalt- und Machtmißbrauch
einer Regierung und der offen ausgesprochenen Bereitschaft von Nachbarländern,
die Fliehenden vorläufig aufzunehmen (um nicht selbst zu einem Komplizen
solcher Unterdrückung zu werden) - wirkungsvoll und nachhaltig Regimes
zum Einsturz zu bringen.
Es kann sein, dass als geschichtliches
Ergebnis dieses Krieges - wann auch immer, denn auch der Krieg gegen den
Irak dauert seit 1991 nach wie vor an - einmal sein wird, dass eine für
selbstverständlich gehaltene Verbindung zwischen Grundrechte und Staatsbürgertum
aufzulösen ist. Menschenrechte werden zu Grundrechten, sobald Menschenrechte
in der Verfassung eines Staates als geltendes Recht verankert werden. Uneingeschränkt
darauf berufen aber kann sich nur der als Staatsbürger anerkannte
Bewohner eines Landes.50 Wenn ein Deutscher sein Land verläßt,
kann er sich auf die ihm im Grundgesetz zustehenden Rechte nicht mehr berufen
genauso wie umgekehrt für Ausländer (z.B. Asylbewerber) in Deutschland
eingeschränkte Rechte gelten. Der Anspruch auf Universalität
der Menschenrechte stößt hier an eine inhärente Grenze,
weil historisch gesehen die Berufung auf die Menschenrechte im 18. Jahrhundert
die Funktion hatten, unabhängig von der herkömmlichen Legitimation
von Staaten neue Staatsformen zu bilden - so geschehen bei der Gründung
der Vereinigten Staaten und in der Französischen Revolution. Menschenrechte
und Staatsbürgerrechte sind zwei Seiten der gleichen Medaille - so
erschien es über lange Zeit. Die zunehmende Verflechtung der Welt,
die immer intensiveren Wechselbeziehungen, Möglichkeiten der Kommunikation
machen es obsolet eine Befriedung der Welt dadurch erreichen zu wollen,
dass für jeden Menschen seine Rechte in seinem Staat gelten und jeder
Mensch - um diese Rechte auch in Anspruch nehmen zu können - genötigt
ist, sich in ,,seinem" Staat aufzuhalten, wenn er nicht die Einbürgerung
in einem anderen Staat anstrebt. Womöglich stehen wir in der geschichtlichen
Entwicklung der Staaten vor der Entscheidung, dass jedem Menschen, unabhängig
von seiner Staatszugehörigkeit alle Rechte dort zustehen, wo er gerade
lebt. Je länger es braucht, bis diese Differenzierung verstanden und
in praktikable Gesetze und politische Strukturen umgegossen worden sind,
so lange ist zu befürchten, werden immer wieder Kriege entstehen,
vor allem in Regionen, die durch große Armut gekennzeichnet sind.
Es bewahrt und rettet Leben,
Flüchtlinge aufzunehmen, in Ländern diktatorischer Regimes zum
Exodus einzuladen und zu einer unabhängig vom Staatsbürgertum
jedem Menschen zustehenden Form von Grundrechten zu gelangen. Wenn auch
nur auf bereits einem dieser Wege Leben von Menschen gerettet werden kann,
mehr und besser als durch Luftangriffe, wird sich darin der Frieden gegenüber
der Vernunft, die zum Krieg rät, als höher erweisen.
Anmerkungen:
1 Kirchenamt der EKD, 30.
April 1999: Was bei friedensethischen Überlegungen und Äußerungen
zum Kosovo-Krieg zur Beachtung empfohlen wird. Mit identischen Textpassagen
vgl. Barm, Hermann: Zwischen der Eindeutigkeit des Gebotes Gottes und der
Uneindeutigkeit des Urteils der Vernunft. Die Kirche und der KosovoKrieg.
Beitrag beim Friedensratschlag des Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz
Sachsen am 20. Mai 1999 in Magdeburg. Beide Texte als Anhang auch in der
vorliegenden Dokumentation.
2 Ist die Begründung
ausreichend, um eine Mißachtung der Charta zu rechtfertigen?
3 Reicht die Begründung
aus, um einen militärischen Eingriff der NATO zu rechtfertigen?
4 vgl. Habermas, Jürgen:
Bestialität und Humanitäüt. Ein Krieg an der Grenze zwischen
Recht und Moral, DIE ZEIT (online), Ausgabe 18 vom 29.4.1999.
5 Noam Chomsky, Die USA und
das Völkerrecht, le Monde diplomatique (online) Nr.5834 vom 14.5.1999.
6 vgl. Daniel Riegger, Blutiger
Schulkampf, ER 8.2.1992; Stephan Kinzer, Ethnic conflict is threatening
in yet another region of Yugoslavia: Kosovo, The New York Times (online),
9.11.1992; seit 1993 die französische Monatszeitschrift Esprit; vgl.
Thierry Chervel, Das angekündigte Morden, SZ (online) vom 4.5.1999.
7 z.B. in Kurdistan, Ruanda
oder Sri lanka.
8 Barth s.o., 1.
9 Pierre Simonitsch, Der
Balkan als Teil eines politischen Erdbebengürtels, FR online, 27.4.1999.
10 Stefan Koch, Öl
bedeutet Leben. Neue Pipeline von Baku zum Schwarzen Meer eröffnet,
FR online, 10.5.1999.
11 Michael Wolffsohn, ,,Berufssoldaten
als nützliche Idioten der Gesellschaft", Die Welt vom 16.4.1999,5.
12 K.-H. Kamp, Das neue Strategische
Konzept der NATO: Entwicklung und Probleme, Konrad-Adenauer-Stiftung
(Hrsg.), Arbeitspapier, Sankt Augustin 1998, 15; ders., Das neue Strategische
Konzept der NATO. Entwicklungen und Perspektiven [sic! mE], Aus Politik
und Zeitgeschichte B 11/99, 12.3.1999,22.
13 vgl. Hubert Wetzel, Abrüstung
am Wendepunkt, SZ (online) vom 2.6.1999.
14 Durchrow, Ulrich, Alternativen
zur kapitalistischen Weltwirtschaft, 1994, 104.
15 vgl. Phil 3,4ff; Gal 1,11ff;
Röm 7,14ff.
16 vgl. Mark 15,32; Mt 27,40;
26,65f
17 vgl. Bundestagsbeschluß
vom 16.10.1998, Punkt 3: ,,Die von der Bundesregierung bereitgestellten
Kräfte können, soweit der VN-Sicherheitsrat eine entsprechende
Resolution nicht verabschiedet, zur Abwendung einer humanitären Katastrophe
und zur Unterbindung schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen
im Kosovo auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des NATO-Rates
eingesetzt werden, um die Forderungen aus den Sicherheitsrats-Resolutionen
1160/98 und 1199/98 durchzusetzen."
18 Lz., Kriegführung
zwischen Theorie und Praxis, NZZ (online) vom 22.5.1999.
19 Mary Wynne Ashford,
,,Ja, das wäre Selbstmord , FR online vom 29.5.1999.
20 der Beschuss der chinesischen
Botschaft in Belgrad in der Nacht zum 8. Mai 1999 ist bislang nicht geklärt;
die Folge der NATO-Äußerungen in den ersten zwei Tagen danach
sind sehr widersprüchlich.
21 Ich frage mich, was in
Deutschland - einem demokratischen Rechtsstaat - Zielscheibe von Luftangriffen
werden würde, wenn man die Kommunikations- und Versorgungsstruktur
der Bundeswehr lahmlegen wollte; wieviele zivile Einrichtungen wären
zwangsläufig mit betroffen?!
22 darauf hat Merkel, Das
Elend der Beschützten, DIE ZEIT vom 12. 05.1999 mE. zu Recht hingewiesen.
23 außerdem Matthias
Herdegen vgl. Ralf Husemann, Todernstes Räuber- und GendarmspieL SZ
(online) vom 28.05.1999; Bruno Simma vgl. "Die Nato~Bomben sind eine läßliche
Sünde", SZ (online) vom 25.3.1999; nach Ulrich Fastenrath zwar völkerrechtsgemäß
aber grundgesetzwidrig: Helmut Kerscher, Völkerrechtler zweifeln an
Legalität der Luftangriffe, SZ (online) vom 16.4.1999; Ulrich Fastenrath,
Intervention ohne UN-Mandat? FAZ vom 22.4.1999.
24 R. Merkel 5.0.
25 (SPD Bundestagsabgeordneter)
Herrmann Scheer, Vom unaufhaltsamen Aufstieg der Nato, FR online vom 21.4.1999.
26 Internationales Recht.
Helmut Schmidt wendet sich gegen die Angriffe, FR online vom 3.4.1999 aufgrund
eines Interviews, erschienen in der Schweizer Wochenzeitung L'Hebdo vom
1.4.1999.
27 (CDU-Sicherheitsexperte
und frühere Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium)
,,Die Bomben zerstören mehr, als sie schützen", SZ (online) vom
24.4.1999.
28 August Pradetto, Die sieben
klassischen Fehler der westlichen Politik im Kosovo, FR online vom 23.4.1999.
29 Denninger, Erhard, ,,Einladung",
Spiegel vom 29.3.1999.
30 In Europa herrscht Krieg.
Stellungnahme zur Beteiligung deutscher Soldaten im Kosovo-Konflikt zum
Ostergottesdienst am 3. April 1999.
31 Oberst Karl-Jürgen
Klein: Wir haben rechtliche und völkerrechtliche Bedenken; Weltbild
Nr.10 vom 28.5.1999; Beilage Kompass S.4. Außerdem können noch
genannt werden: Marie-Janine Kalic (Stiftung Wissenschaft und Politik in
Ebenhausen), vgl. ZDF.MSNBC (online) vom 27.4.1999 - Völkerrechts-Streit
unter Experten; Dieter Blumenwitz, ebd.; IALANA Marburg, ebd.; Ekkehard
Krippendorf, Militärpolitische Fachidiotie oder: Aus Löwen werden
keine Vegetarier, FR online vom 11.5.1999; Steffen Wirth, Zurück zur
lehre des gerechten Kriegs? FR vom 7.4.1999; Norman Paech, Breschnew-Doktrin
für die Nato? FR online vom 26.3.1999; Henning Voscherau, Wer entscheidet
künftig über den ,,gerechten" Krieg? FR online Mai 1999.
32 Lothar Brock, Die USA
und die UN: Reform oder Abbau der Weltorganisation? hrsg. von der Hessischen
Stiftung Friedens- und Konfliktforschung Frankfurt, StandPunkte 2/98; zu
der notwendigen Erweiterung durch eine ,,Weltpolizei" vgl. Horst Scheffler,
Für ,,internationales Polizeirecht", epd Wochenspiegel
17/99.
33 L. Brock, s.o.; ein Vorschlag
sieht vor, dass wenn verschiedentlich der Sicherheitsrat infolge von Vetos
an einer Beschlussfassung gehindert wird, die Entscheidungskompetenz an
die Generalversammlung fällt.
34 K.-H. Kamp, a.a.O.; vgl.
auch A. Pradetto, Die NATO, humanitäre Intervention und Völkerrecht;
in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament
B 11/99, 12.3.1999.
35 The Alliance's Strategie
Concept, Washington D. C., 23./24.4. 1999.
36 IALANA, Presseerklärung
vom 26.03.1999.
37 Denninger 1999 s.o.
38 August Pradetto, Die sieben
klassischen Fehler der westlichen Politik, FR, 23.4.1999.
39 Stefan Kornelius, Die
Attrapen-Offensive, SZ (online) vom 5.5.1999.
40 Naumann: Luftangriffe
können Vertreibungen nicht stoppen, Yahoo! Schlagzeilen, 4.5.199,20:10
Uhr.
41 ,,Die Nato wird kein Weltpolizist",
SZ (online) vom 23.4.1999.
42 rt. Ungereimtheiten zum
Krieg in Kosovo, NZZ (online) vom 21.4.1999.
43 vgl. Frederick Forsyth,
Der Alptraum des Kosovo. Über Fehler und Perspektiven, SZ (online)
vom 3.5.1999.
44 Edward Luttwack, Milosevic
is in charge of this conflict, Sunday Telegraph (London), 28. März
1999: ,,We have the bombs, but Milosevic has the initiative."
45 Martin Winter, Signale
an Moskau. Aus US-Sicht kann und soll Rußland eine Rolle bei der
Lösung des Konfliktes spielen, FR online o.J. [April1999].
46 z.B. ,,Selig sind, die
reinen Herzens sind, denn sie werden Gott schauen".
47 Jegliche andere Zielsetzung
bei einer Konfliktlösung, würde sich selbst widersprechen.
48 Keine kirchliche Erklärung
stellt dies so heraus wie der Verband deutscher Mennonitengemeinde o.O.,
0. J. [Mai 1999].
49 vgl. Charles Till, War
making and state making as organized crime, in: Bringing the state back
in. Cambridge 1985, 169-191.
50 Das Grundgesetz unterscheidet
Menschenrechte die unabhängig von Staatszugehörigkeit gelten
(z.B. Art. 3 Abs. 1 GG) und Rechte, die allen Deutschen zustehen, z.B.
Art. 8 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 11 Abs 1, Art. 12 Abs 1.
epd-Dokumentation
26a/99
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