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Kinder- und
Jugendarbeit

Europa im Krieg - 
die Evangelische Kirche und ihre Orientierungspunkte 

Pfarrer Dr. Matthias Engelke
Idar-Oberstein, 3. Juni 1999. Der Autor ist evangelischer Standortpfarrer an der Artillerieschule der Bundeswehr.
 

Exodus - ein Modell für die Destabilisierung von Diktaturen
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat 1994 ,,Schritte auf dem Weg des Friedens. Orientierungspunkte für Friedensethik und Friedenspolitik" der Öffentlichkeit vorgestellt. In ihr wird ein bemerkenswerter Konsens der friedensethischen Diskussion innerhalb der Evangelische Kirche festgehalten und formuliert, der als ,,ultima ratio" (5. 17f) auch die Androhung und Anwendung militärischer Gewalt vorsieht.

Einige Absätze widmen sich ausdrücklich dem Thema der ,,,humanitären Interventionen"' (5. 27ff). Darin werden vier Leitpunkte genannt, von denen es heißt, dass sie ,,eine Intervention mit militärischen Zwangs-
mitteln nur rechtfertigen" (5.28). Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland hat in einer Stellungnahme vom 30. April 1999 zum Kosovokrieg ausdrücklich darauf Bezug genommen.' ,,Rechtfertigen diese vier Punkte einen Einsatz von deutschen Soldaten im gegenwärtigen Kosovokrieg?

Haben sich die ,,Orientierungspunkte", nachdem zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg deutsche Soldaten an einem bewaffneten Konflikt beteiligt waren, bewährt? Hat die Aussage, dass der ,,Friede Gottes höher ist als alle Vernunft" (Phil 4,7) in seiner Bedeutung für den Krieg im Kosovo etwas zu sagen?

Voraussetzungen für eine humanitäre Intervention
Die Orientierungspunkte des Rates der EKD erwägen sorgfältig die Möglichkeit von humanitären Interventionen zum Schutz von bedrohten Menschen. Staatliche Souveränität könne nicht universaler Humanität, der Geltung und Durchsetzung der Menschenrechte, im Wege stehen. Im Wissen um möglichen Mißbrauch des Gedankens der humanitären Intervention heißt es (S.28):

  ,,Humanitäre Gesichtspunkte können eine Intervention mit militärischen Zwangsmitteln nur rechtfertigen, wenn

  - die Entscheidung über ein solches Eingreifen, die nicht der Souveränität einzelner Staaten überlassen bleiben darf, im Rahmen und nach den Regeln der Vereinten Nationen getroffen wird,

  - die Politik im Rahmen des Schutzes oder der Wiederherstellung einer rechtlich verfaßten Friedensordnung über klar angebbare Ziele einer Intervention verfügt,
- die an den Zielen gemessenen Erfolgsaussichten nüchtern veranschlagt werden,
- von Anfang an bedacht wird, wie eine solche Intervention beendet werden kann."

  1. Rahmen und Regeln der Vereinten Nationen

Nach dem ersten Punkt dieses Konsenses ist die Vor-aussetzung für den Einsatz von deutschen Soldaten im Kosovokrieg nicht gegeben. Das Kirchenamt führt richtig aus: ,,Weder liegt im Sinne von Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen ein Fall von Selbstverteidigung vor, noch hat der Sicherheitsrat nach Art. 39 eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens festgestellt." Zu Recht wird aber darauf verwiesen, die Grenzen und Unvollkommenheiten des von den Vereinten Nationen zu setzenden Rahmens gleichfalls zu beachten, wie sie in den ,,Orientierungspunkten" von 1994 bereits erwogen worden sind:
,,Andererseits bleiben Zweifel, ob der tatsächliche Zustand der Organisation der Vereinten Nationen in
allen Fällen eine Orientierung an den Grundsätzen und Regelungen der Charta gewährleistet - nicht zuletzt im Blick auf die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, die jeden Beschluß und jede Aktion, die sie selbst oder ihre Interessen zum Gegenstand haben, mit ihrem Veto blockieren können. Bei der Weiterentwicklung der gegenwärtigen Strukturen der internationalen Friedensordnung wird zu prüfen sein, auf welche Weise sowohl in der jetzigen Phase des Übergangs - hier aus Gründen der Effizienz - als auch in einer späteren umfassenden Regelung - hier aus Gründen der notwendigen Teilung der Macht - neben die Vereinten Nationen, wie in der Charta vorgesehen, regionale Systeme kollektiver Sicherheit treten können."

Es ist zu prüfen, ob diese einschränkenden Erwägungen ausreichen, um - wie der Militärbischof Hartmut Löwe in seinem Bericht für die Gesamtkonferenz der evangelischen Militärseelsorge in Damp am 10. März 1999 - zu erklären:

,,In den öffentlichen Kontroversen wird auf die mangelnde völkerrechtliche Ermächtigung eines geplanten, ja schon angedrohten NATO-Einsatzes hingewiesen. Das ist in der Tat mehr als nur ein Schönheitsfehler, wenn  ein  ausdrückliches  Mandat  des  UNO- Sicherheitsrates fehlt. Aber wie die Dinge nun einmal liegen, beim Zustand der UNO und dem durchsichtigen machtpolitischen Interesse der Mitglieder, die die Zustimmung verweigern, wiegt dieser förmliche Mangel geringer als die Verpflichtung ... Mord und Totschlag im Kosovo zu verhindern."

Der Hinweis auf die Notwendigkeit einer Nothilfe ist gewiß nicht von der Hand zu weisen. Ist aber die Notwendigkeit der Nothilfe, so wie sie von der NATO angedroht und praktiziert wurde, ein zureichender2 und hinreichender3 Grund, um eine Verletzung der Charta der Vereinten Nationen und anderer damit verbundener Gesetze zu rechtfertigen? Ist es die überwiegende Meinung der Völkerrechtler, dass im Völkerrecht kein Hindernis gesehen wird, der Pflicht zur Nothilfe nicht nachzukommen?

Bereits die ,,Orientierungspunkte" wiesen darauf hin, dass es zu einer Spannung ,,zwischen staatlicher Souveränität einerseits und universaler Humanität andererseits" kommt (27).~ Dieser Konflikt sei historisch zu Gunsten der Souveränität der Einzelstaaten entschieden worden. Andererseits habe die Völkergemeinschaft die Pflicht, ,,zur Geltung und Durchsetzung der Menschenrechte beizutragen und darum den Opfern von Unterdrückung und Gewalt Schutz und Hilfe zuteil werden zu lassen." Gerade im Hinblick auf diese Problematik wollen die vier Kriterien beachtet werden, auch damit eine ,,humanitäre Intervention" nicht zum ,,Einfallstor zahlreicher nicht-humanitärer Beweggründe für Interventionen werden" oder umgekehrt, ,,Opportunitäts- und Interessengesichtspunkte eine dringend erforderliche humanitäre Intervention verhindern." (28)

Die historische Entscheidung zugunsten der Souveränität der Staaten ist - abgesehen von zweifellos auch zu veranschlagendem Eigeninteresse der Staaten - aus der bitteren geschichtlichen Erfahrung der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts erwachsen: Dreimal hatte die Völkergemeinschaft mit ansehen müssen, wie mit der Begründung einer ,,humanitären Intervention" Eroberungskriege eröffnet wurden:

  - 1931 im Angriff Japans auf die Mandschurei

  - 1935 im Krieg Mussolinis gegen Äthiopien

  - März 1939 im Uberfall Hitlers auf die Tschechoslowakei, um ,,ethnische Spannungen und Gewalt zu beenden".5

Die humanitäre Notlage im Kosovo ist und war offensichtlich - von verschiedener Seite wurde in den vergangenen Jahren immer wieder auf diesen Konfliktherd hingewiesen.6 Die Bemerkung, dass in anderen Notlagen nicht eingegriffen werde , rechtfertigt nicht, dass es hier zu unterbleiben habe, sondern fordert im Gegenteil gerade dazu auf. Wenn aber die historische Erfahrung, die den Autoren der Charta der Vereinten Nationen die Hand führte, nicht leichtfertig vernachlässigt werden will, muss gefragt werden, ob ein militärischer Einsatz tatsächlich nur und ausschließlich aus ,,humanitären" Gründen geschieht. Vorausgesetzt, dass ein militärischer Eingriff tatsächlich die ,,ultima ratio", also wirklich das letzte noch vorhandene Mittel zum Schutz bedrohter Menschen sei - dazu einige Überlegungen im zweiten Teil - muss, wenn eine humanitäre Intervention nicht als Vorwand für andere Ziele genommen wird, entscheidbar und überprüfbar sein, ob tatsächlich ausschließlich humanitäre Gründe für eine militärisches Eingriffen vorliegen. Dass diese Überlegung in der Tat angestellt werden und in diesen Zusammenhang gehören zeigt Hermann Barth, indem er in seinem Beitrag schreibt

,,Es lassen sich keine geostrategischen oder ökonomischen Interessen der USA und der anderen NATO-Mitglieder namhaft machen, die unter dem bloßen Deckmantel einer moralischen Legitimation dem Einsatz militärischer Gewalt tatsächlich zugrunde lägen."8

Wie ist solch eine Behauptung zu überprüfen? Welche Einsicht in kurz- und langfristige Pläne der Bundesregierung, der anderen NATO-Staaten und der Vereinigten Staaten konnte H. Barth nehmen, um zu dieser eindeutigen Aussage zu kommen? M. E. ist eine abschließende Beurteilung nur den Personen möglich, die Einblick in diese und andere Pläne haben. Ich halte es für notwendig - um nicht selbst ideologisch zu werden
- ein durchaus gesundes Mißtrauen, gestützt auf eine lange Reihe geschichtlicher Erfahrungen allein in diesem Jahrhundert, walten zu lassen.

Vom evangelischen Menschenbild her ist m. E. dazu zweierlei zu sagen:

Da der Mensch nicht aus sich heraus zum Heil fähig ist, setzt das evangelische Menschenbild voraus, dass der Mensch von sich aus heillos ist. Vom größtmöglichen Übel auszugehen und anzunehmen, dass das, was Menschen zu ihrem egoistischen Vorteil erstreben, auch unter allen nur möglichen Anstrengungen unternehmen werden, dieses auch zu erreichen, diese Sicht des Menschen hat sich - horrible dictu - nicht nur in diesem Jahrhundert bewährt: Der Mensch ist von Grund auf böse und zu allem Bösen, dessen er mächtig ist, fähig.

Folgende vorgebrachten Einwände sind in diesem Zusammenhang m.E. sehr wohl zu erwägen:

 Pierre Simonitsch9 referiert die Bedeutung des Kosovo als wesentlicher Bestandteil des ,,politischen Erdbebengürtels" in den Augen strategischer Überlegungen der Vereinigten Staaten. Er weist darauf hin, dass langfristige Planungen der Nutzung der Ölvorkommen der kaukasischen Staaten an Rußland und den Staaten des Nahen Ostens vorbei gelten. Die Möglichkeit, im Anschluß an eine vor kurzem neu eröffneten Pipeline von Baku zum Schwarzen Meer nach Supsa'0 das Öl über die Donau und den Rhein-Main- Kanal direkt in die europäischen Industriezentren liefern zu können, werden durch Serbien verhindert, die die Transitwege der Donau und zum griechischen Hafen Saloniki verriegelt. Versuche der USA 1996 durch die Gründung einer ,,Southeast European Cooperative Initiative" (Seci) Serbien für eine wirtschaftliche Zusammenarbeit zu gewinnen - so Simonitsch -scheiterten. Da sich Serbien weigerte, die mit Kreditvergaben der Weltbank verbundenen Auflagen zu erfüllen, wurde Serbien von der ,,Seci" ausgeschlossen.

- Michael Wolffsohn äußert in einem Interview11:
 ,,Damit der Balkan nicht zu uns kommt, gehen die Soldaten auf den Balkan."

  - Karl-Heinz Kamp referiert August 1998 die Beratungen über das ,,neue strategische Konzept der NATO" , die u.a. der Sorge galten, ,,eine Verschärfung der Kosovo-Krise könnte eine erneute Flucht-welle von Kosovo-Albanem nach Westeuropa auslösen" so dass dies ein militärisches Eingreifen der NATO nötig machen wurde.12

  - Aus welchem Grunde soll es ausgeschlossen sein, dass die Entwicklung auf dem Balkan zumindest nicht unwillkommen in den Augen derjenigen war und ist, die für ihre Rüstungsindustrie angesichts stark sinkender Staatsausgaben eine Steigerung ihrer Produktion erwarteten13?

  - Als Teil einer Analyse des gegenwärtigen Systems der Weltwirtschaft diagnostiziert Ulrich Duchrow 1994: Die ,,Waffenschmieden verdienen doppelt:
  am Aufbau der Waffenpotentiale und an ihrer periodischen Zwangsvernichtung."14

Es überrascht, dass weder in den ,,Orientierungspunkten" noch in den gegenwärtigen Stellungnahmen des Kirchenamtes der EKD noch in den Äußerungen des Militärbischofs auch nur mit einem Wort darauf Bezug genommen wird, dass der Militäreinsatz immer auch in einem wirtschaftlichen Kontext steht; die Beziehungen zwischen Rüstungsindustrie, staatlichen Steuereinnahmen und politischen Ziele gehören ja nun keineswegs zu den zu vernachlässigenden Größen unserer Weltpolitik. Mit welcher Gutgläubigkeit wird der unmenschliche Egoismus der Aktienbesitzer verdrängt, die sich darüber freuen, dass ihre Werte steigen während den Produkten ihrer Firmen Menschen zum Opfer fallen? Es geht nicht darum eine Hypothese zu entwerfen, die die Lenkung der Politik durch die Rüstung postuliert, sondern darum die Rüstungsindustrie und andere Faktoren mit zu berücksichtigen, wenn es um die Frage geht - und das war der Ausgangspunkt - ob es ausgeschlossen ist, dass andere als rein humanitäre Interessen bei diesem Eingriff der NATO eine Rolle spielen können. Meines Erachtens ist diese Annahme geradezu unwahrscheinlich.

Ein weiterer Einwand fußt auf anthropologische Einsichten, die Paulus vor allem in seinem Galater- und Römerbrief fixiert hat. Gemäß den paulinischen Reflexionen über das Gute und Gerechte muss sich jeder, der vom Guten spricht, fragen lassen: verdecke ich darin nicht gerade das Böse? Ist das Reden vom Guten nicht die Maske des Bösen? Das, was Paulus so fragen läßt, sei kurz skizziert: Paulus hat mit guten Gründen und im guten Glauben gemeint, das Rechte und Gerechte getan zu haben, als er Christen verfolgte - und mußte (wann und wie auch immer) feststellen, dass er gerade in diesem Glauben und dem Ehrgeiz, das Gute zu tun, das Gegenteil vollbracht hat.'5 Ähnlich schildern Evangelien in der Passion Jesu die Haltung derjenigen, die ihn bona fide gekreuzigt haben - und gerade in ihrem so gearteten Trachten nach dem Guten, heillosen Irrtum verfallen waren.

Die Einsicht, die ich aus der paulinischen Lektüre gewonnen habe, ist: wo immer Menschen glauben, bona fide zu handeln, im guten Glauben, danach zu fragen:
Verbirgt es nicht das Gegenteil, hält es auch dem Stand, was von Jesus von Nazareth her als gut und gerecht bezeichnet werden kann?

Die Überlegungen im Detail setzen an dem Anspruch der NATO an, der Gültigkeit universaler Menschenrechte zum Durchbruch zu verhelfen.17 Mit dieser Begründung wird ein - auf systemtheoretischer Basis konzipierter - Luftkrieg18 geführt mit dem Ziel, nicht ,,Panzer und Artillerie, sondern die für das Funktionieren des gesamten militärischen Instrumentariums unerlässlichen Kernelemente wie Führungs- und Kommunikationseinrichtunen auszuschalten." Damit soll u.a. dem Treiben serbischer Milizen ein Ende gesetzt werden, die albanische Kosovaren ermorden und vertreiben. Ziel ist es, dass die Kosovaren wieder im Kosovo leben. Die Politik der Europäischen Union gegenüber den Flüchtlingen in Mazedonien, Montenegro und Albanien ist eindeutig: die Flüchtlinge sollen vornehmlich dort verbleiben; es heißt, eine verstärkte Aufnahme von Flüchtlingen in Mitteleuropa würde Milosevic in die Hände spielen. In der Tat aber bürdet man den ärmsten Ländern Europas die größte Bürde auf: die Aufgabe für die in die Hundertausende gehende Zahl von Flüchtlingen zu sorgen.

Was geschieht hier? Das sich zivilisiert nennende Mitteleuropa verweigert sich dem Dienst an den Vertriebenen, sie bestmöglich in Europa unterzubringen für die Zeit, bis sie in einem rechtlich und politisch geklärten Rahmen in ihre Heimat zurückkehren können. Wenn die Regierenden und ihre Parteien darangingen, geduldig, behutsam, mit eigenem glaubwürdigen Beispiel belegend, die Bevölkerung ihrer Länder mutig und zielstrebig darauf vorbereiten, es gut erklären und dazu einführen würden, die Flüchtlinge aufzunehmen -viele wären sicher bereit, das Beste für sie zu tun. Das Gute, das die Flüchtlinge dann in Europa erfahren würden, würde eine wohl schier unermeßliche Quelle von Gutem werden, dass Menschen dann wiederum anderen Bedürftigen weitergeben würden. Stattdessen fürchten Staatsträger um die Stabilität in ihrem eigenem Land, befürchten Ausbruch von Rassenhaß und Extremismus, womöglich die Verschiebung von demografischen, konfessionell-religiösen Gewichten. Haben sie eine andere, eine menschliche Katastrophe vor Augen: was geschehen würde, wenn die europäischen Staaten 1,5 Millionen Flüchtlinge aufnähmen? Wer nimmt schon einen Flüchtling in sein Haus auf? Wieviel weniger in das ,,Haus Europa"?! Ob es die Europäische Union so gewollt hat oder nicht, de facto werden die europäischen Staaten zu Komplizen von Mibsevic, indem sie die Kosovaren - gewiß auf andere Weise als seine Machtelite - aber darin einig: gleichfalls nicht haben wollen. Durch die Einladung, rechtzeitig ausgesprochen, glaubwürdig vorgetragen und mit allen Mitteln, deren man habhaft ist auch technisch unterstützt: ,,Rettet euer Leben und flieht, wir nehmen euch auf bis ihr in ein von Gewalt befreites Kosovo zurückkehren könnt", hätte man vielen Menschen das Leben gerettet. Die Tatsache, dass mit Ausnahme Deutschlands immer noch europäische Länder ihre Zusage, Flüchtlinge aufzunehmen nicht erfüllt haben, spricht für sich. Und gemessen an die Zahlen, die Albanien und Mazedonien nahezu täglich zu verkraften haben, sind selbst die Flüchtlinge, die in Deutschland aufgenommen werden, nur eine symbolisch zu nennende Zahl, ein - sicher gut gemeintes - Zeichen des guten Willens. In Wirklichkeit - und darum geht es: wird mit dem zweifellos guten Wollen, die Menschenrechte zur Geltung zu bringen, ein anderes Ubel betrieben: Die Weigerung, Flüchtlinge bei sich aufzunehmen. Europa hat im Kosovo versagt, seinen Wohlstand mit den Bedürftigen im eigenen Haus zu teilen. Jetzt schon kommt dieser Krieg allen Beteiligten teurer, als die Aufnahme der Flüchtlingen gekostet hätten und beraubt uns Europäer um den menschlichen Reichtum, den Gastfreundschaft bildet - eine Gabe, die wir Mitteleuropäer ja so gerne im Morgenland bewundern; aber das scheinbar ,,normale Leben", das kann weitergehen - in Westeuropa; nicht dort, wo Kosovaren in Flüchtlingslager leben.

Die Frage war, ob es tatsächlich gute Gründe gibt, einer humanitären Intervention, einer Verletzung der staatlichen Souveränität eines Landes zur erklärten Wahrung von Menschenrechten auch unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass kein Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nation vorliegt.

Die Auffassung, dass die NATO-Angriffe rein humanitär seien, weil keine anderen Absichten erkennbar seien, ist bereits darum nicht zwingend, da, selbst wenn es so wäre, erst ausgeschlossen werden müßte, dass hinter den humanitären Gründe andere verdeckt werden oder im Laufe des Konfliktes hinzutreten und den Konflikt u.U. beeinflussen oder gar bestimmen können. Alle Erfahrung lehrt, dass ein Krieg prinzipiell nicht in allen seinen Teilen planbar und kontrollierbar ist und mit Auswüchsen von Grausamkeit verbunden ist, so dass es mehr als nur einen Grund gibt, sich davor zu hüten, eine Krieg zu führen. Schon jetzt muß beklagt werden, dass der Kosovokrieg zu einer Verschärfung der Weltlage geführt hat, weil mehr als ein Staat davon überzeugt ist, dass allein der Besitz von Atomwaffen ihr Land vor amerikanischen Bomben schützen würde.19 Die Intervention zu Gunsten der Kosovaren auf dem Balkan ohne Mandat des Sicherheitsrates kann von anderen Ländern zur Rechtfertigung mißbraucht werden, ihre Interessen unter dem Vorwand zum Schutz anderer Minderheiten durchzusetzen, Indien in Sri Lanka, China in Taiwan, Rußland in allen Staaten der ehemaligen Sowjetunion etc.

Aber stimmt die Mehrheit der Völkerrechtler nicht der Auffassung zu, dass die Bewahrung des Völkerrechts nicht daran hindern dürfe, Nothilfe zu leisten? Nothilfe ist nötig, das steht außer Frage, doch ist mit Nothilfe nicht bereits entschieden, dass es Luftangriffe sein müssen. Aber selbst wenn dies so angenommen wird, dann ist das Bombardement von zivilen Zielen nach dem geltendem Kriegsrecht ein Kriegsverbrechen; das betrifft den Beschuß der Fernsehanstalten, von Stromwerken und Gefängnissen. Da die Zerstörung ziviler Ziele und die Verletzung und der Tod von Zivilisten nicht nur nicht auszuschließen sind, sondern nach der gegenwärtigen Militärstrategie gar nicht ausgeschlossen werden können, wenn man die Infrastruktur der Armee eines Landes ausschalten will21, erweist sich dieser Krieg auch unter moralischem Gesichtspunkt als unhaltbar.22 Andere Nothilfe ist sicher denkbar und möglich und - dazu im zweiten Teil ein Beitrag - effektiver.

Nach einem mir vorliegenden - für die Veröffentlichung vorgesehenen - Teil einer größeren Studie von Dieter Deiseroth (Richter am Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster) unter dem Titel ,,,Humanitäre Intervention' und Völkerrecht" ergibt sich ein anderes Bild: Allein unter den deutschen Völkerrechtlern wird eine humanitäre Intervention abgelehnt von Uwe Beyerlin, Kay Hailbronner; Horst Fischer, Bruno Simma, Gerhard Zimmer, A. Pauer; M. Baldus, August Pradetto und Dieter Deiseroth; gegenteiliger Ansicht sind nach dieser Studie C. Greenwood, D. Blumenwitz, Josef Isensee 23

Darüber hinaus haben sich - bereits sehr früh - dafür ausgesprochen, dass es außerordentlich gefährlich, ja sogar falsch war, das Völkerrecht von deutscher Seite zu mißachten: Reinhard Merkel24, Hermann Scheer2S, Hehnut Schmidt26, Willy Wimmer27, August Pradetto28, Erhard Denn inger29, der Verfasser30 und die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS)31.

Wenn den Vereinten Nationen der Vorwurf gemacht wird, sie seien nicht in der Lage, die schwierige Lage auf dem Balkan zu meistern, dann sollte dabei irniner auch Folgendes mit bedacht werden:

 -die Vereinigten Staaten haben in einem Vertrag mit den Vereinten Nationen vom 10. Juni 1997 (Helms-Biden-Abkommen) u.a. festgelegt, dass kein stehendes Heer der UNO eingerichtet wird - also die noch unausgefüllten Teile der Charta bes. in Kap. VII nicht zu verwirklichen32.

    -Für eine Reform des Sicherheitsrates und eine Aufweichung des Vetos gibt es gute Vorschläge, die nicht nur am Veto von Rußland und China gescheitert sind

    -Einer Institution, die allem Anschein nach planmäßig geschwächt wurde - u.a. auch durch das Unterlassen von ca. 1 Mrd. DM Mitgliedsbeiträge von seiten der Vereinigten Staaten - kann nicht zugleich Schwäche vorgeworfen werden.

    -Nach Vorstellung von amerikanischer Seite und einem Beschluß des Kongresses soll ein Beachten des Sicherheitsrates gar nicht in allen Fällen vorgesehen werden. Bereits im August 1998 wurde auch in der deutschen Literatur auf diese veränderte Beziehung der NATO zur UNO hingewiesen.34 So paßt es ins Bild, dass es nicht einmal versucht worden ist, einen Beschluß des Sicherheitsrates für das Kosovo herbeizuführen.

    Die neue Fassung der NATO ist durch die Erklärung von Washington bestürzend uneinheitlich, indem sie sich - im Unterschied zum Vertrag von 1949 - in diesem Punkt nicht eindeutig festlegt.35

Die Tatsache, dass kein Mandat des Sicherheitsrates vorliegt, kann die Soldaten im Einsatz, völlig unabhängig von ihrer persönlichen Motivation, u. U. in eine prekäre Situation bringen: Aufgrund dieser fehlenden völkerrechtlichen Legitimation entfällt der strafausschliessende Rechtfertigungsgrund36: Soldaten können u.U. wegen Tötung angezeigt und verurteilt werden. Hier werden durch eine fehlerhafte politische Entscheidung Soldaten verunsichert und es wird ihnen zugemutet, in ihrer Person die entstandene rechtliche Lücke zu füllen.

Die Beteiligung ohne Mandat des Sicherheitsrates bricht die rechtliche Verpflichtung, die Deutschland im 2+4-Vertrag eingegangen ist, dass ,,das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen" 37, den NATO-Vertrag von 1949 und steht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.7.1994. Die Tatsache, dass dieser Bruch keine Strafandrohung zur Folge hat, darf nicht zum Anlaß genommen werden, dass diese Verpflichtungen gebrochen werden können. Dies untergräbt die stärkste mögliche Bindung zur Einhaltung von Recht, nämlich die freiwillig eingegangenen und öffnet dem Zynismus und Utilitarismus Tor und Tür.

1944 wurde im Zusammenhang mit der geplanten Ermordung Hitlers ein Aufruf der dann einzusetzenden neuen Regierung vorbereitet (Erklärung der Regierung Beck/Goerdeler, Entwurf, Sommer 1944), der unter der Überschrift steht: ,,Erste Aufgabe ist die Wiederherstellung der vollkommenen Majestät des Rechts." (Material 1311; Gedenkstätte Deutscher Widerstand Berlin). Es ist bestürzend, dass eine Bundesregierung, die sich durch die Verpflichtung auf das Grundgesetz gerade diesem Gedanken gewidmet hat, das Recht bricht.
 

2. Klar angebbare Ziele
Die ,,Orientierungspunkte" setzen voraus, dass ,,die Politik ... über klar angebbare Ziele einer Intervention verfügt".
Dies ist alles andere als eindeutig feststellbar. Das Kirchenamt der EKD und infolge Hermann Barth schreiben dazu: ,,Seit die NATO militärisch einzugreifen begonnen hat, haben die von der Politik angegebenen Ziele gewechselt." Bestand habe dagegen das Ziel, dass ,,die albanischstämmige Bevölkerung des Kosovo in Frieden und unter Wahrung der Menschenrechte in ihrer Heimat leben kann." Auch wenn es solch ein durchgehendes Ziel gebe - die Praxis der ansonsten veränderlichen Zielsetzung dieser Intervention erfüllt zumindest nicht gänzlich dieses Kriterium. Auch wenn ein Teil der Zielsetzung gleichgeblieben sei, wenn dies allein Bestand hätte, würde dies zur Begründung für eine humanitäre Intervention kaum ausreichen.

Gerade wenn der Konsens von 1994 ernst genommen werden will, dann widerspricht diese laufende Veränderung der Zielsetzung einem militärischen Vorgehen und entzieht ihr die Berechtigung.

  3. Erfolgsaussichten nüchtern veranschlagen
Das Kirchenamt und H. Barth verzichten auf eine Beurteilung dieses eigentlich ja für unverzichtbar gehaltenen Punktes mit dem Hinweis darauf, dass sich dies ,,derzeit nicht übersehen läßt". Allem Anschein nach ist
aber zumindest deutlich, dass es nicht klar ist, ob sich die Verantwortlichen dieser Mühe redlich unterzogen haben, die Erfolgsaussichten nüchtern zu veranschlagen. A. Pradetto von der Bundeswehrhochschule Hamburg konstatiert eine ,,militärische Fehlplanung"38. Die internen Auseinandersetzungen über den Einsatz des Kampfhubschraubers Apache bezeugen ,,die Halbherzigkeit des Krieges"39. General Naumann räumte am 4.5. ein, dass Luftangriffe die Vertreibungen nicht stoppen können; noch am 23.4. hatte er - durchaus selbstkritisch - auf die Frage, ob Bodentruppen zum Einsatz kämen - geantwortet, dass die NATO eine Chance hätte, ohne sie auszukommen - ,,das wäre dann allerdings auch der erste Militäreinsatz, der ausschließlich aus der Luft entschieden worden wäre."41 Bereits am 21.4.1999 konstatiert die NZZ ,,Fehleinschätzungen der Nato"42 und zitiert Naumann, ,,die Militärs die Politiker immer davor gewarnt, ein ,bisschen Krieg' zu führen." Le Monde benennt am 14.4. fünf strategische Fehler der NATO, u.a. Unterschätzung des Gegners und der Mythos der allmächtigen Lufthoheit.43

  4. Bedenken, wie eine Intervention beendet werden kann
Hermann Barth äußert sich auch hier sehr vorsichtig. Wenn eine Souveränität im Umgang damit erkennbar wäre, über mehrere Möglichkeiten eine militärische Intervention zu beenden, zu verfügen, bräuchte man sicherlich nicht so zurückhaltend zu sein. Die Ausschließlichkeit, mit der eine ,,Alles oder Nichts"-Lösung angestrebt wurde, spricht eher dagegen.« Dass die NATO schließlich ihren anfänglichen Fehler revidierte, den Kosovokonflikt nicht ohne Rußland lösen zu wollen, zeigt, dass man sich zu Beginn keine klaren Vorstellungen von verschiedenen Möglichkeiten, den Konflikt zu einem guten Ende zu bringen, gemacht hatte.45

Mein Fazit, wenn ich die vier Leitpunkte, die ,,eine Intervention mit militärischen Zwangsmitteln nur rechtfertigen" heranziehe, ist negativ: die Beteiligung von deutschen Soldaten an diesem Krieg erfüllt keine der vier Voraussetzungen zur Gänze.

Die vier Kriterien haben sich als Orientierungspunkte bewährt. Versagt haben die, die meinten, diese nicht so genau nehmen zu können. ,,Orientierungspunkte" verlieren ihren Sinn und führen in die Irre, nimmt man sie nicht sehr genau.

Der alle Vernunft überragende Frieden
In der Überschrift von H. Barth werden die beiden Seiten, zwischen denen die evangelische Kirche hin und her gerissen zu sein scheint genau benannt: ,,Zwischen der Eindeutigkeit des Gebotes Gottes und der Uneindeutigkeit des Urteils der Vernunft". Wenn Elia seine Zeitgenosse fragt, ,,wie lange hinkt ihr auf beiden Seiten" (1 Kg 18,21), frage ich: ist das wirklich Vernunft, die einen leitet und kann ein Gebot Gottes auf diese Weise so in den Hintergrund gestellt werden? Liegt in der zunächst wahrnehmbaren Schwäche, auch zunächst scheinbar gegen vernünftige Einsichten, an dem Friedenswillen Gottes festzuhalten, nicht eine viel größere Stärke und bedeutenderer Reichtum? Eine von der Treue z.B. zu den Seligpreisungen Jesu geprägtes Denken vermag u. U. eine Rationalität ans Licht zu heben, das die angebliche Vernunft, die zum Kriege führt, ihrer Irrationalität überführt. Ich möchte es versuchen, dies am Konflikt um das Kosovo aufzuzeigen.

Höchstes Ziel und vorrangigste Aufgabe ist es, Leben zu retten und zu bewahren.41 Darüber hinaus gilt es, zu verhindern, dass eine Diktatur in der Bundesrepublik Jugoslawien nun schon zum wiederholten Male ihre Macht dazu mißbraucht, Menschen zu vertreiben und zu töten. Es sei an dieser Stelle völlig davon abgesehen - aber doch wenigstens daran erinnert - dass die gleichen Staaten, die jetzt gegen Jugoslawien Krieg führen, die Diktatur Milosevics über viele Jahre hinweg haben gewähren lassen, unterstützt und der demokratisch gesonnenen Opposition nicht alle Unterstützung haben zukommen lassen.48 Das beste und effektivste Mittel angesichts von militärischer Bedrohung sein Leben zu retten, ist rechtzeitige Flucht. Die Erklärung Europäischer Staaten alle Vertriebenen vorläufig unterzubringen, hätte mit dazu beitragen können, noch mehr Leben zu retten; wenn es auch nur einem Menschen mehr gelungen wäre, so dem Inferno zu entkommen, ist dies Rechtfertigung genug. Die Restriktionen der europäischen Union den Flüchtlingen gegenüber haben Menschenleben gekostet.

Nun wird behauptet, dass auf diese Weise einem Diktator in die Hand gespielt und ,,das Feld geräumt wird", also geradezu als eine Einladung an ihn oder andere Diktatoren verstanden werden kann, so fortzufahren oder es genauso zu unternehmen. Mit dieser Aufnahme der Flüchtlinge allein ist es natürlich nicht getan - auch wenn, ich kann es nicht dringlich genug wiederholen -dies allein schon wohl am effektivsten Leben rettet und schützt. Wenn es aber gilt, dieses Beides festzuhalten und zusammenzudenken, Leben zu retten und eine Diktatur zu stürzen, kommt man m.E. zu folgendem überraschenden Ergebnis: Die wirkungsvollste Waffe, eine Diktatur zum Einsturz zu bringen ist, wenn die Menschen das Land verlassen. Jede Art von Herrschaft und selbst Diktaturen ruhen m.E. auf mindestens zwei Säulen auf: die eine Säule ist das Gewaltmonopol nach innen und nach außen49, die andere Säule heißt Vertrauen: dass wenigstens eine nicht unbedeutende Zahl oder Gruppe von Menschen in einem Staat das Vertrauen haben, dass - aus welchen Gründen auch immer - diese Herrschaft zu welchen Zwecken auch immer, gut für sie sei. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein tiefliegendes Bedürfnis des Menschen nach Bequemlichkeit ihn dazu verleitet, die Wahrnehmung der Wirklichkeit immer in die Form zu gießen, dass sie die eigene Bequemlichkeit stützt und darum Menschen gerne bereit sind, selbst Herrschern, die ihr Volk unterdrücken, Vertrauen zu schenken. Wenn bei Menschen dieses Vertrauen zerstört worden ist und sie hingehen und lieber alles, was sie haben und besitzen, zurücklassen als weiterhin im Land zu leben - dann knickt ein Staat ein; wenn es sich herumspricht, auf diese Weise eine undemokratische Herrschaft zum Einsturz bringen zu können und - im Falle Jugoslawiens - die europäischen Staaten dazu einladen, dass Serben Jugoslawien solange verlassen, bis der Diktator zurückgetreten ist:
kann sich kein Staat der Welt davon unberührt zeigen. Der Beweis dafür, dass das möglich ist, ist vor genau zehn Jahren in der Deutschen Revolution 1989 in der ehemaligen DDR erbracht worden. Nachdem die herrschende SED-Riege die Rückendeckung aus Moskau verloren hatten sind sie letztenendes durch den Vertrauensentzug der Bevölkerung zum Einsturz gebracht worden. Die ersten Züge, die die Flüchtenden aus Ungarn durch Dresden hindurch nach Westdeutschland gebracht haben, waren der lebendige Beweis dafür, dass es sich nicht mehr lohnt, dieser Führung Vertrauen zu schenken. Diese Art von Vertrauen läßt sich nicht durch den Einsatz von nackter Gewalt wiedergewinnen. Der bewußte und geplante Auszug, Exodus aus
einem Land, in dem eine gewalttätige Gruppe ein Land ausbeutet, hat sich bereits einmal als ein wirksames Instrument erwiesen, Herrschaftsverhältnisse auf friedliche Weise zu verändern. Der Exodus, der Auszug aus gewalttätiger Herrschaft, könnte sich als ein Kampf-mittel erweisen - zusammen mit einer großangelegten Aufklärung über Gewalt- und Machtmißbrauch einer Regierung und der offen ausgesprochenen Bereitschaft von Nachbarländern, die Fliehenden vorläufig aufzunehmen (um nicht selbst zu einem Komplizen solcher Unterdrückung zu werden) - wirkungsvoll und nachhaltig Regimes zum Einsturz zu bringen.
Es kann sein, dass als geschichtliches Ergebnis dieses Krieges - wann auch immer, denn auch der Krieg gegen den Irak dauert seit 1991 nach wie vor an - einmal sein wird, dass eine für selbstverständlich gehaltene Verbindung zwischen Grundrechte und Staatsbürgertum aufzulösen ist. Menschenrechte werden zu Grundrechten, sobald Menschenrechte in der Verfassung eines Staates als geltendes Recht verankert werden. Uneingeschränkt darauf berufen aber kann sich nur der als Staatsbürger anerkannte Bewohner eines Landes.50 Wenn ein Deutscher sein Land verläßt, kann er sich auf die ihm im Grundgesetz zustehenden Rechte nicht mehr berufen genauso wie umgekehrt für Ausländer (z.B. Asylbewerber) in Deutschland eingeschränkte Rechte gelten. Der Anspruch auf Universalität der Menschenrechte stößt hier an eine inhärente Grenze, weil historisch gesehen die Berufung auf die Menschenrechte im 18. Jahrhundert die Funktion hatten, unabhängig von der herkömmlichen Legitimation von Staaten neue Staatsformen zu bilden - so geschehen bei der Gründung der Vereinigten Staaten und in der Französischen Revolution. Menschenrechte und Staatsbürgerrechte sind zwei Seiten der gleichen Medaille - so erschien es über lange Zeit. Die zunehmende Verflechtung der Welt, die immer intensiveren Wechselbeziehungen, Möglichkeiten der Kommunikation machen es obsolet eine Befriedung der Welt dadurch erreichen zu wollen, dass für jeden Menschen seine Rechte in seinem Staat gelten und jeder Mensch - um diese Rechte auch in Anspruch nehmen zu können - genötigt ist, sich in ,,seinem" Staat aufzuhalten, wenn er nicht die Einbürgerung in einem anderen Staat anstrebt. Womöglich stehen wir in der geschichtlichen Entwicklung der Staaten vor der Entscheidung, dass jedem Menschen, unabhängig von seiner Staatszugehörigkeit alle Rechte dort zustehen, wo er gerade lebt. Je länger es braucht, bis diese Differenzierung verstanden und in praktikable Gesetze und politische Strukturen umgegossen worden sind, so lange ist zu befürchten, werden immer wieder Kriege entstehen, vor allem in Regionen, die durch große Armut gekennzeichnet sind.

Es bewahrt und rettet Leben, Flüchtlinge aufzunehmen, in Ländern diktatorischer Regimes zum Exodus einzuladen und zu einer unabhängig vom Staatsbürgertum jedem Menschen zustehenden Form von Grundrechten zu gelangen. Wenn auch nur auf bereits einem dieser Wege Leben von Menschen gerettet werden kann, mehr und besser als durch Luftangriffe, wird sich darin der Frieden gegenüber der Vernunft, die zum Krieg rät, als höher erweisen.

Anmerkungen:
1 Kirchenamt der EKD, 30. April 1999: Was bei friedensethischen Überlegungen und Äußerungen zum Kosovo-Krieg zur Beachtung empfohlen wird. Mit identischen Textpassagen vgl. Barm, Hermann: Zwischen der Eindeutigkeit des Gebotes Gottes und der Uneindeutigkeit des Urteils der Vernunft. Die Kirche und der KosovoKrieg. Beitrag beim Friedensratschlag des Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen am 20. Mai 1999 in Magdeburg. Beide Texte als Anhang auch in der vorliegenden Dokumentation.

2 Ist die Begründung ausreichend, um eine Mißachtung der Charta zu rechtfertigen?

3 Reicht die Begründung aus, um einen militärischen Eingriff der NATO zu rechtfertigen?

4 vgl. Habermas, Jürgen: Bestialität und Humanitäüt. Ein Krieg an der Grenze zwischen Recht und Moral, DIE ZEIT (online), Ausgabe 18 vom 29.4.1999.

5 Noam Chomsky, Die USA und das Völkerrecht, le Monde diplomatique (online) Nr.5834 vom 14.5.1999.

6 vgl. Daniel Riegger, Blutiger Schulkampf, ER 8.2.1992; Stephan Kinzer, Ethnic conflict is threatening in yet another region of Yugoslavia: Kosovo, The New York Times (online), 9.11.1992; seit 1993 die französische Monatszeitschrift Esprit; vgl. Thierry Chervel, Das angekündigte Morden, SZ (online) vom 4.5.1999.

7 z.B. in Kurdistan, Ruanda oder Sri lanka.

8 Barth s.o., 1.

9 Pierre Simonitsch, Der Balkan als Teil eines politischen Erdbebengürtels, FR online, 27.4.1999.

10  Stefan Koch, Öl bedeutet Leben. Neue Pipeline von Baku zum Schwarzen Meer eröffnet, FR online, 10.5.1999.

11 Michael Wolffsohn, ,,Berufssoldaten als nützliche Idioten der Gesellschaft", Die Welt vom 16.4.1999,5.

12 K.-H. Kamp, Das neue Strategische Konzept der NATO: Entwicklung  und  Probleme,  Konrad-Adenauer-Stiftung (Hrsg.), Arbeitspapier, Sankt Augustin 1998, 15; ders., Das neue Strategische Konzept der NATO. Entwicklungen und Perspektiven [sic! mE], Aus Politik und Zeitgeschichte B 11/99, 12.3.1999,22.

13 vgl. Hubert Wetzel, Abrüstung am Wendepunkt, SZ (online) vom 2.6.1999.

14 Durchrow, Ulrich, Alternativen zur kapitalistischen Weltwirtschaft, 1994, 104.

15 vgl. Phil 3,4ff; Gal 1,11ff; Röm 7,14ff.

16 vgl. Mark 15,32; Mt 27,40; 26,65f

17 vgl. Bundestagsbeschluß vom 16.10.1998, Punkt 3: ,,Die von der Bundesregierung bereitgestellten Kräfte können, soweit der VN-Sicherheitsrat eine entsprechende Resolution nicht verabschiedet, zur Abwendung einer humanitären Katastrophe und zur Unterbindung schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen im Kosovo auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des NATO-Rates eingesetzt werden, um die Forderungen aus den Sicherheitsrats-Resolutionen 1160/98 und 1199/98 durchzusetzen."

18 Lz., Kriegführung zwischen Theorie und Praxis, NZZ (online) vom 22.5.1999.

19  Mary Wynne Ashford, ,,Ja, das wäre Selbstmord  , FR online vom 29.5.1999.

20 der Beschuss der chinesischen Botschaft in Belgrad in der Nacht zum 8. Mai 1999 ist bislang nicht geklärt; die Folge der NATO-Äußerungen in den ersten zwei Tagen danach sind sehr widersprüchlich.

21 Ich frage mich, was in Deutschland - einem demokratischen Rechtsstaat - Zielscheibe von Luftangriffen werden würde, wenn man die Kommunikations- und Versorgungsstruktur der Bundeswehr lahmlegen wollte; wieviele zivile Einrichtungen wären zwangsläufig mit betroffen?!

22 darauf hat Merkel, Das Elend der Beschützten, DIE ZEIT vom 12. 05.1999 mE. zu Recht hingewiesen.

23 außerdem Matthias Herdegen vgl. Ralf Husemann, Todernstes Räuber- und GendarmspieL SZ (online) vom 28.05.1999; Bruno Simma vgl. "Die Nato~Bomben sind eine läßliche Sünde", SZ (online) vom 25.3.1999; nach Ulrich Fastenrath zwar völkerrechtsgemäß aber grundgesetzwidrig: Helmut Kerscher, Völkerrechtler zweifeln an Legalität der Luftangriffe, SZ (online) vom 16.4.1999; Ulrich Fastenrath, Intervention ohne UN-Mandat? FAZ vom 22.4.1999.

24 R. Merkel 5.0.

25 (SPD Bundestagsabgeordneter) Herrmann Scheer, Vom unaufhaltsamen Aufstieg der Nato, FR online vom 21.4.1999.

26 Internationales Recht. Helmut Schmidt wendet sich gegen die Angriffe, FR online vom 3.4.1999 aufgrund eines Interviews, erschienen in der Schweizer Wochenzeitung L'Hebdo vom 1.4.1999.

27 (CDU-Sicherheitsexperte und frühere Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium) ,,Die Bomben zerstören mehr, als sie schützen", SZ (online) vom 24.4.1999.

28 August Pradetto, Die sieben klassischen Fehler der westlichen Politik im Kosovo, FR online vom 23.4.1999.

29 Denninger, Erhard, ,,Einladung", Spiegel vom 29.3.1999.

30 In Europa herrscht Krieg. Stellungnahme zur Beteiligung deutscher Soldaten im Kosovo-Konflikt zum Ostergottesdienst am 3. April 1999.

31 Oberst Karl-Jürgen Klein: Wir haben rechtliche und völkerrechtliche Bedenken; Weltbild Nr.10 vom 28.5.1999; Beilage Kompass S.4. Außerdem können noch genannt werden: Marie-Janine Kalic (Stiftung Wissenschaft und Politik in Ebenhausen), vgl. ZDF.MSNBC (online) vom 27.4.1999 - Völkerrechts-Streit unter Experten; Dieter Blumenwitz, ebd.; IALANA Marburg, ebd.; Ekkehard Krippendorf, Militärpolitische Fachidiotie oder: Aus Löwen werden keine Vegetarier, FR online vom 11.5.1999; Steffen Wirth, Zurück zur lehre des gerechten Kriegs? FR vom 7.4.1999; Norman Paech, Breschnew-Doktrin für die Nato? FR online vom 26.3.1999; Henning Voscherau, Wer entscheidet künftig über den ,,gerechten" Krieg? FR online Mai 1999.

32 Lothar Brock, Die USA und die UN: Reform oder Abbau der Weltorganisation? hrsg. von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung Frankfurt, StandPunkte 2/98; zu der notwendigen Erweiterung durch eine ,,Weltpolizei" vgl. Horst Scheffler,  Für  ,,internationales  Polizeirecht",  epd Wochenspiegel 17/99.

33 L. Brock, s.o.; ein Vorschlag sieht vor, dass wenn verschiedentlich der Sicherheitsrat infolge von Vetos an einer Beschlussfassung gehindert wird, die Entscheidungskompetenz an die Generalversammlung fällt.

34 K.-H. Kamp, a.a.O.; vgl. auch A. Pradetto, Die NATO, humanitäre Intervention und Völkerrecht; in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament B 11/99, 12.3.1999.

35 The Alliance's Strategie Concept, Washington D. C., 23./24.4. 1999.

36 IALANA, Presseerklärung vom 26.03.1999.

37 Denninger 1999 s.o.

38 August Pradetto, Die sieben klassischen Fehler der westlichen Politik, FR, 23.4.1999.

39 Stefan Kornelius, Die Attrapen-Offensive, SZ (online) vom 5.5.1999.

40 Naumann: Luftangriffe können Vertreibungen nicht stoppen, Yahoo! Schlagzeilen, 4.5.199,20:10 Uhr.

41 ,,Die Nato wird kein Weltpolizist", SZ (online) vom 23.4.1999.

42 rt. Ungereimtheiten zum Krieg in Kosovo, NZZ (online) vom 21.4.1999.

43 vgl. Frederick Forsyth, Der Alptraum des Kosovo. Über Fehler und Perspektiven, SZ (online) vom 3.5.1999.

44 Edward Luttwack, Milosevic is in charge of this conflict, Sunday Telegraph (London), 28. März 1999: ,,We have the bombs, but Milosevic has the initiative."

45 Martin Winter, Signale an Moskau. Aus US-Sicht kann und soll Rußland eine Rolle bei der Lösung des Konfliktes spielen, FR online o.J. [April1999].

46 z.B. ,,Selig sind, die reinen Herzens sind, denn sie werden Gott schauen".

47 Jegliche andere Zielsetzung bei einer Konfliktlösung, würde sich selbst widersprechen.

48 Keine kirchliche Erklärung stellt dies so heraus wie der Verband deutscher Mennonitengemeinde o.O., 0. J. [Mai 1999].

49 vgl. Charles Till, War making and state making as organized crime, in: Bringing the state back in. Cambridge 1985, 169-191.

50 Das Grundgesetz unterscheidet Menschenrechte die unabhängig von Staatszugehörigkeit gelten (z.B. Art. 3 Abs. 1 GG) und Rechte, die allen Deutschen zustehen, z.B. Art. 8 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 11 Abs 1, Art. 12 Abs 1.

epd-Dokumentation 26a/99


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