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update vom 22. 3. 2001

Kirchenstreit um den rechten Weg zum Frieden


Der Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen in Situationen bewaffneter Gewalt

Auf seiner Tagung im September 1999 verabschiedete der Zentralausschuss Empfehlungen zur internationalen Sicherheit und zur Reaktion auf bewaffnete Konflikte; dieses Dokument ruft zu neuen Ansätzen auf dem Weg zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit in der Situation nach dem Ende des Kalten Krieges auf und weist auf einige vor allem durch die Kosovo-Erfahrung entstandene Dilemmata im Zusammenhang mit „humanitären Interventionen" hin. Die OeRK-Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA), die vom Zentralausschuss mit einer entsprechenden Studie beauftragt worden war; hat einen Entwurf vorgelegt. Dieser wurde in Potsdam erheblich überarbeitet. Die Debatte darüber machte erneut einige unterschiedliche theologische Positionen in den Mitgliedskirchen zu Gewalt und Gewaltlosigkeit deutlich.
Bei der Diskussion in Potsdam konnte kein Konsens erzielt werden. Das Papier wurde nicht beschlossen. Bei Kriterien und Leitlinien für den Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen in Situationen bewaffneter Gewalt bleiben Differenzen bestehen. Der Zentralausschuss entschied, das Papier zu erneutem Nachdenken an die Kirchen weiterzuleiten.

In überarbeiteter Form soll dann das Dokument dem Zentralausschuss zu einem späteren Zeitpunkt wieder vorgelegt werden. Einige Passagen zur Frage des gerechten Friedens aus dem nicht beschlossenen Papier werden hier wiedergegeben (d.Red).

Die Verantwortung der Weltgemeinschaft für Konfliktprävention

21. Zuallererst hat die Weltgemeinschaft (zu der auch Regierungen, zwischenstaatliche Organisationen, internationale Finanzinstitute, transnationale Unternehmen, Massenmedien und die Zivilgesellschaft gehören) die Pflicht, sich mit den Ursachen der gewaltsamen Konflikte zu befassen. Sie muss, sobald Konflikte entstehen, rechtzeitig wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine Eskalation zu verhindern. Die Kirchen sind häufig besonders gut in der Lage, in ihren Gemeinschaften die Gefahrensignale zu erkennen und zu geeigneten Maßnahmen aufzurufen, bevor die Konflikte in Gewalt umschlagen. In einigen Fällen führen diese Frühwarnsysteme dazu, dass die Kirchen oder die gesamte internationale Gemeinschaft wirksame vorbeugende Maßnahmen ergreifen können.(...)

26. Allerdings sind in einer sündigen Welt mit ihrer Neigung zur Gewalt die Kirchen und die Weitgemeinschaft selbst bei bestem Willen wohl nicht in der Lage, alle gewaltsamen Krisen zu verhüten. Wenn eine Krise eingetreten ist, stehen eine Reihe von gewaltlosen Reaktionen auf bewaffnete Konflikte zur Verfügung, und diese müssen erprobt werden:
Informationsbesuche, Diplomatie und Angebot von Vermittlungsdiensten für eine Schlichtung; Bereitstellung von humanitärer Hilfe zwecks Vertrauensbildung zwischen den Parteien; Schutz der Menschenrechte durch eine Reihe von Maßnahmen einschließlich der Ernennung von Sonderberichterstattern und Bereitstellung von technischen Diensten.
Entsendung von pastoralen Delegationen, Weiterleitung von Informationen aus den betroffenen Regionen, Abgabe öffentlicher Stellungnahmen zwecks Klärung der Konflikte, Entsendung internationaler Beobachter zum Schutz der gefährdeten Bevölkerung, auf verschiedenen Ebenen Fürsprache für friedliche Lösungen, und Zusammenbringen von Kirchen und anderen religiösen Gemeinschaften der verschiedenen Seiten des Konflikts, um gemeinsam Zeugnis für den Frieden abzulegen. (...)

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Schaffung eines gerechten Friedens: ein christlicher Ansatz

40. Bevor einige der ethischen Dimensionen von Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen in Situationen bewaffneter Gewalt betrachtet werden, sollen die biblischen Gebote zur Schaffung eines gerechten Friedens, (...) in Erinnerung gerufen werden.
41.  Die christlichen Gebote der Gerechtigkeit und des Friedens sind konkret in dem prophetischen Erbe der Heiligen Schrift und im Versöhnungsamt Jesu Christi verankert.
42.  Gerechtigkeit und Frieden sind zentrale Begriffe des Evangeliums von Jesus Christus. Die vollkommene Verwirklichung eines gerechten Friedens übersteigt die Möglichkeiten des Menschen, doch liegt sie in der Macht des allmächtigen Gottes der Liebe, der in einem Bund des Friedens eine einzige, unteilbare menschliche Familie erschaffen hat. (...)
43.  Jedes Mitglied von Gottes Familie ist nach Gottes heiligem Bild geschaffen und hat An-spruch auf ein Leben in Freiheit, Sicherheit und Wohlergehen. Daraus folgt, dass jeder Mensch eine von Gott gegebene Würde genießt, aus der sich die Grundsätze der Menschenrechte ableiten, die von allen Menschen und Regierungen geachtet und geschützt werden müssen. (...)
45.  Das politische Handeln aller menschlichen Institutionen einschließlich der Regierungen muss den Schutz der Unschuldigen, der Armen, der Schwachen, der Minderheiten und der Unterdrückten gewährleisten; und zwar nicht nur innerhalb der eigenen Gesellschaft, sondern in jeder anderen Gesellschaft, die davon betroffen ist. (...)

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46.  Unter der Herrschaft Gottes hat kein Staat und keine Gruppe von Staaten das Recht, gegen andere Rache zu üben. Ferner hat kein Staat das Recht, einseitige Urteile zu fällen oder einseitige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Zerstörung eines anderen Landes führen und Leid und Verelendung für dessen Bevölkerung bedeuten. Wann immer ein Angriff oder massive und flagrante Menschenrechtsverletzungen durch einen Staat nach dem Völkerrecht eine Prävention oder Bestrafung erforderlich machen, dann sind konzertierte multilaterale und von den Vereinten Nationen oder einem anderen zuständigen internationalen Gremien genehmigte Maßnahmen am ehesten geeignet, zur Schaffung eines gerechten Friedens beizutragen.
47.  Die jüngsten internationalen militärischen Einsätze, die in einigen Situationen als „humanitäre Intervention" durchgeführt wurden, sowie der Verzicht auf Intervention in anderen Situationen haben schwierige moralische und ethische Fragen aufgeworfen: Wie kann die Weltgemeinschaft Menschen in Krisen angemessen und konsequent auf eine Weise helfen, die allem menschlichen Leben gleichen Wert zumisst?

48. (...) Die jüngsten Entscheidungen für massive bewaffnete Intervention sind vielfach von global agierenden öffentlichen Medien beeinflusst gewesen. Diese neigen dazu, selektiv über Krisen zu berichten, indem sie einige übertrieben darstellen und andere Fälle ignorieren, in denen genauso viele oder mehr Menschen unmittelbar bedroht sind. So wurde in den Medien beispielsweise zwar berichtet, dass die Kosovo-Krise gefährlich eskalierte, aber über gleichzeitig stattfindende Krisen in Afrika, Asien, Lateinamerika und dem Nahen Osten, die nach wie vor weit mehr Menschenleben fordern, wurde im Norden vergleichsweise wenig bekannt. Auch haben die Medien häufig die Verluste und das Leid mancher ethnischen Gruppen übertrieben dargestellt, während sie die anderer Gruppen weitgehend ignorierten. Einige Kritiker behaupten, dass die Selektivität dieser Medien ihre Wurzeln in rassischen, ethnischen oder politischen Vorurteilen hat, (...) und dass sie viele Krisen im Süden völlig ignoriert, in denen noch viel mehr Menschen unmittelbar in Gefahr sind. (...)
50.  Die Frage der Schaffung eines gerechten Friedens macht es für Christen ferner erforderlich, sich in einer Welt voller Ambivalenzen mit grundsätzlichen moralischen, ethischen und theologischen Fragen auseinander zu setzen. Es stellt sich die Frage, ob - vom ökumenischen christlichen Standpunkt aus betrachtet - die Weltgemeinschaft selbst dann von der Anwendung von Waffengewalt Abstand nehmen sollte, wenn es darum geht, gefährdete Bevölkerungsgruppen in Situationen bewaffneter Gewalt zu schützen oder diejenigen zu verteidigen, die von den zuständigen internationalen Instanzen zu diesem Zweck entsandt worden sind. Hier müssen konkurrierende moralische und ethische Werte berücksichtigt werden. Manche Christen sagen Ja, denn sie sind der Überzeugung, dass Jesus uns lehrt, jede Waffengewalt abzulehnen. Andere sagen Nein, weil sie der Meinung sind, dass der Schutz des menschlichen Lebens im Notfall den Einsatz von Waffen rechtfertigt, wobei sie jedoch anerkennen, dass jegliche diesbezügliche Entscheidung mit großer Demut zu treffen ist. (Es folgen eingrenzenwollende Kriterienvorschläge für den Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen in Situationen bewaffneter Gewalt.)

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Die Rolle der Kirchen

3.1.  In dem Kontinuum von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen in Situationen bewaffneter Gewalt können die Kirchen in allen Phasen eine wichtige Rolle spielen - als frühzeitige Warner vor möglichen Gefahren für die Zivilbevölkerung; als Wegbereiter von Frieden und Versöhnung in dem Bemühen, Krisen durch Vermittlung zu vermeiden; als Gremien, die bei Entscheidungen über die Verfahrens-regeln zu konsultieren sind; bei der seelsorgerlichen Begleitung von gefährdeten Frauen, Männern und Kindern; bei der Leistung humanitärer Hilfe (...).
3.2. Die Kirchen, die sich in der Krisensituation befinden, sind die wichtigsten Ansprech-partner Sie sollten von den Kirchen und den mit der Kirche verbundenen Organisationen im Ausland in allen Phasen konsultiert werden, wenn entschieden werden muss, welche ökumenischen Maßnahmen erforderlich sind. Und sie sind die Hauptakteure bei der Leistung humanitärer Hilfe und bei den nach Beendigung des Konflikts erforderlichen Maßnahmen. (...)
3.4.  Bei all diesen Bemühungen sollte jede Möglichkeit genutzt werden, um den Kontakt unter den Kirchen sowohl auf nationaler als auch auf regionaler und weltweiter Ebene aufrechtzuerhalten und um sicherzustellen, dass - wann immer dies sinnvoll und möglich ist -hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen eine Zusammenarbeit mit anderen Glaubensgemeinschaften und Handlungsträgern der Zivilgesellschaft erfolgt, die sich zusammen mit den christlichen Gemeinschaften in Krisensituationen befinden.

Aus: Oekumenischer Rat der Kirchen, Zentralausschuss Potsdam, 29. Januar - 6. Februar 2001, Dokument Nr. Pl 2rev - (ohne Konsens), Internet: www.wcc-coe.org


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