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Kinder-
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Jugendarbeit
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vom 22. 3. 2001
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Kirchenstreit um den rechten Weg
zum Frieden
Der Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen
in Situationen bewaffneter Gewalt
Auf seiner Tagung im September
1999 verabschiedete der Zentralausschuss Empfehlungen zur internationalen
Sicherheit und zur Reaktion auf bewaffnete Konflikte; dieses Dokument ruft
zu neuen Ansätzen auf dem Weg zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit
in der Situation nach dem Ende des Kalten Krieges auf und weist auf einige
vor allem durch die Kosovo-Erfahrung entstandene Dilemmata im Zusammenhang
mit „humanitären Interventionen" hin. Die OeRK-Kommission der Kirchen
für internationale Angelegenheiten (CCIA), die vom Zentralausschuss
mit einer entsprechenden Studie beauftragt worden war; hat einen Entwurf
vorgelegt. Dieser wurde in Potsdam erheblich überarbeitet. Die Debatte
darüber machte erneut einige unterschiedliche theologische Positionen
in den Mitgliedskirchen zu Gewalt und Gewaltlosigkeit deutlich.
Bei der Diskussion in Potsdam
konnte kein Konsens erzielt werden. Das Papier wurde nicht beschlossen.
Bei Kriterien und Leitlinien für den Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen
in Situationen bewaffneter Gewalt bleiben Differenzen bestehen. Der Zentralausschuss
entschied, das Papier zu erneutem Nachdenken an die Kirchen weiterzuleiten.
In überarbeiteter Form
soll dann das Dokument dem Zentralausschuss zu einem späteren Zeitpunkt
wieder vorgelegt werden. Einige Passagen zur Frage des gerechten Friedens
aus dem nicht beschlossenen Papier werden hier wiedergegeben (d.Red).
Die
Verantwortung der Weltgemeinschaft für Konfliktprävention
21. Zuallererst hat die Weltgemeinschaft
(zu der auch Regierungen, zwischenstaatliche Organisationen, internationale
Finanzinstitute, transnationale Unternehmen, Massenmedien und die Zivilgesellschaft
gehören) die Pflicht, sich mit den Ursachen der gewaltsamen Konflikte
zu befassen. Sie muss, sobald Konflikte entstehen, rechtzeitig wirksame
Maßnahmen ergreifen, um eine Eskalation zu verhindern. Die Kirchen
sind häufig besonders gut in der Lage, in ihren Gemeinschaften die
Gefahrensignale zu erkennen und zu geeigneten Maßnahmen aufzurufen,
bevor die Konflikte in Gewalt umschlagen. In einigen Fällen führen
diese Frühwarnsysteme dazu, dass die Kirchen oder die gesamte internationale
Gemeinschaft wirksame vorbeugende Maßnahmen ergreifen können.(...)
26. Allerdings sind in einer
sündigen Welt mit ihrer Neigung zur Gewalt die Kirchen und die Weitgemeinschaft
selbst bei bestem Willen wohl nicht in der Lage, alle gewaltsamen Krisen
zu verhüten. Wenn eine Krise eingetreten ist, stehen eine Reihe von
gewaltlosen Reaktionen auf bewaffnete Konflikte zur Verfügung, und
diese müssen erprobt werden:
Informationsbesuche, Diplomatie
und Angebot von Vermittlungsdiensten für eine Schlichtung; Bereitstellung
von humanitärer Hilfe zwecks Vertrauensbildung zwischen den Parteien;
Schutz der Menschenrechte durch eine Reihe von Maßnahmen einschließlich
der Ernennung von Sonderberichterstattern und Bereitstellung von technischen
Diensten.
Entsendung von pastoralen
Delegationen, Weiterleitung von Informationen aus den betroffenen Regionen,
Abgabe öffentlicher Stellungnahmen zwecks Klärung der Konflikte,
Entsendung internationaler Beobachter zum Schutz der gefährdeten Bevölkerung,
auf verschiedenen Ebenen Fürsprache für friedliche Lösungen,
und Zusammenbringen von Kirchen und anderen religiösen Gemeinschaften
der verschiedenen Seiten des Konflikts, um gemeinsam Zeugnis für den
Frieden abzulegen. (...)

Schaffung
eines gerechten Friedens: ein christlicher Ansatz
40. Bevor einige der ethischen
Dimensionen von Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen
in Situationen bewaffneter Gewalt betrachtet werden, sollen die biblischen
Gebote zur Schaffung eines gerechten Friedens, (...) in Erinnerung gerufen
werden.
41. Die christlichen
Gebote der Gerechtigkeit und des Friedens sind konkret in dem prophetischen
Erbe der Heiligen Schrift und im Versöhnungsamt Jesu Christi verankert.
42. Gerechtigkeit
und Frieden sind zentrale Begriffe des Evangeliums von Jesus Christus.
Die vollkommene Verwirklichung eines gerechten Friedens übersteigt
die Möglichkeiten des Menschen, doch liegt sie in der Macht des allmächtigen
Gottes der Liebe, der in einem Bund des Friedens eine einzige, unteilbare
menschliche Familie erschaffen hat. (...)
43. Jedes Mitglied
von Gottes Familie ist nach Gottes heiligem Bild geschaffen und hat An-spruch
auf ein Leben in Freiheit, Sicherheit und Wohlergehen. Daraus folgt, dass
jeder Mensch eine von Gott gegebene Würde genießt, aus der sich
die Grundsätze der Menschenrechte ableiten, die von allen Menschen
und Regierungen geachtet und geschützt werden müssen. (...)
45. Das politische
Handeln aller menschlichen Institutionen einschließlich der Regierungen
muss den Schutz der Unschuldigen, der Armen, der Schwachen, der Minderheiten
und der Unterdrückten gewährleisten; und zwar nicht nur innerhalb
der eigenen Gesellschaft, sondern in jeder anderen Gesellschaft, die davon
betroffen ist. (...)

46. Unter der Herrschaft
Gottes hat kein Staat und keine Gruppe von Staaten das Recht, gegen andere
Rache zu üben. Ferner hat kein Staat das Recht, einseitige Urteile
zu fällen oder einseitige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Zerstörung
eines anderen Landes führen und Leid und Verelendung für dessen
Bevölkerung bedeuten. Wann immer ein Angriff oder massive und flagrante
Menschenrechtsverletzungen durch einen Staat nach dem Völkerrecht
eine Prävention oder Bestrafung erforderlich machen, dann sind konzertierte
multilaterale und von den Vereinten Nationen oder einem anderen zuständigen
internationalen Gremien genehmigte Maßnahmen am ehesten geeignet,
zur Schaffung eines gerechten Friedens beizutragen.
47. Die jüngsten
internationalen militärischen Einsätze, die in einigen Situationen
als „humanitäre Intervention" durchgeführt wurden, sowie der
Verzicht auf Intervention in anderen Situationen haben schwierige moralische
und ethische Fragen aufgeworfen: Wie kann die Weltgemeinschaft Menschen
in Krisen angemessen und konsequent auf eine Weise helfen, die allem menschlichen
Leben gleichen Wert zumisst?
48. (...) Die jüngsten
Entscheidungen für massive bewaffnete Intervention sind vielfach von
global agierenden öffentlichen Medien beeinflusst gewesen. Diese neigen
dazu, selektiv über Krisen zu berichten, indem sie einige übertrieben
darstellen und andere Fälle ignorieren, in denen genauso viele oder
mehr Menschen unmittelbar bedroht sind. So wurde in den Medien beispielsweise
zwar berichtet, dass die Kosovo-Krise gefährlich eskalierte, aber
über gleichzeitig stattfindende Krisen in Afrika, Asien, Lateinamerika
und dem Nahen Osten, die nach wie vor weit mehr Menschenleben fordern,
wurde im Norden vergleichsweise wenig bekannt. Auch haben die Medien häufig
die Verluste und das Leid mancher ethnischen Gruppen übertrieben dargestellt,
während sie die anderer Gruppen weitgehend ignorierten. Einige Kritiker
behaupten, dass die Selektivität dieser Medien ihre Wurzeln in rassischen,
ethnischen oder politischen Vorurteilen hat, (...) und dass sie viele Krisen
im Süden völlig ignoriert, in denen noch viel mehr Menschen unmittelbar
in Gefahr sind. (...)
50. Die Frage der
Schaffung eines gerechten Friedens macht es für Christen ferner erforderlich,
sich in einer Welt voller Ambivalenzen mit grundsätzlichen moralischen,
ethischen und theologischen Fragen auseinander zu setzen. Es stellt sich
die Frage, ob - vom ökumenischen christlichen Standpunkt aus betrachtet
- die Weltgemeinschaft selbst dann von der Anwendung von Waffengewalt Abstand
nehmen sollte, wenn es darum geht, gefährdete Bevölkerungsgruppen
in Situationen bewaffneter Gewalt zu schützen oder diejenigen zu verteidigen,
die von den zuständigen internationalen Instanzen zu diesem Zweck
entsandt worden sind. Hier müssen konkurrierende moralische und ethische
Werte berücksichtigt werden. Manche Christen sagen Ja, denn sie sind
der Überzeugung, dass Jesus uns lehrt, jede Waffengewalt abzulehnen.
Andere sagen Nein, weil sie der Meinung sind, dass der Schutz des menschlichen
Lebens im Notfall den Einsatz von Waffen rechtfertigt, wobei sie jedoch
anerkennen, dass jegliche diesbezügliche Entscheidung mit großer
Demut zu treffen ist. (Es folgen eingrenzenwollende Kriterienvorschläge
für den Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen in Situationen
bewaffneter Gewalt.)

Die
Rolle der Kirchen
3.1. In dem Kontinuum
von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen
in Situationen bewaffneter Gewalt können die Kirchen in allen Phasen
eine wichtige Rolle spielen - als frühzeitige Warner vor möglichen
Gefahren für die Zivilbevölkerung; als Wegbereiter von Frieden
und Versöhnung in dem Bemühen, Krisen durch Vermittlung zu vermeiden;
als Gremien, die bei Entscheidungen über die Verfahrens-regeln zu
konsultieren sind; bei der seelsorgerlichen Begleitung von gefährdeten
Frauen, Männern und Kindern; bei der Leistung humanitärer Hilfe
(...).
3.2. Die Kirchen, die sich
in der Krisensituation befinden, sind die wichtigsten Ansprech-partner
Sie sollten von den Kirchen und den mit der Kirche verbundenen Organisationen
im Ausland in allen Phasen konsultiert werden, wenn entschieden werden
muss, welche ökumenischen Maßnahmen erforderlich sind. Und sie
sind die Hauptakteure bei der Leistung humanitärer Hilfe und bei den
nach Beendigung des Konflikts erforderlichen Maßnahmen. (...)
3.4. Bei all diesen
Bemühungen sollte jede Möglichkeit genutzt werden, um den Kontakt
unter den Kirchen sowohl auf nationaler als auch auf regionaler und weltweiter
Ebene aufrechtzuerhalten und um sicherzustellen, dass - wann immer dies
sinnvoll und möglich ist -hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen
eine Zusammenarbeit mit anderen Glaubensgemeinschaften und Handlungsträgern
der Zivilgesellschaft erfolgt, die sich zusammen mit den christlichen Gemeinschaften
in Krisensituationen befinden.
Aus: Oekumenischer Rat der
Kirchen, Zentralausschuss Potsdam, 29. Januar - 6. Februar 2001, Dokument
Nr. Pl 2rev - (ohne Konsens), Internet: www.wcc-coe.org
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