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Kinder-
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Jugendarbeit
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update vom
Mai 2000
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Überlegungen
zum Gewaltverzicht
ein Jahr nach dem Luftkrieg gegen Jugoslawien
Vorbemerkungen
a) In der Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr
gegen Jugoslawien hat mich am wenigsten die Haltung der rot-grünen
Bundesregierung erstaunt. Die staatsmännische Fortführung
der alten Außen- und Militärpolitik war schon in den Koalitionsvereinbarungen
festgelegt, der Einsatz der Bundeswehr im Kosovokonflikt im Voraus Im Oktober
1998 durch den Bundestag gebilligt. Die moralische Fallhöhe
der Regierung war für mich im März 1999 schon so gering,
dass sich meine Enttäuschung sehr in Grenze hielt.
b) Überrascht war ich jedoch über
die Verunsicherung, die der erste Kriegseinsatz der Bundeswehr bei
vielen Kriegsdienstverweigerern auslöste. Und bedenklich fand
und
finde ich, dass sich die öffentlich geäußerte Kritik
von Selten der Friedensorganisationen (von der Sprachlosigkeit der
Kirchen ganz zu schweigen) fast ausschließlich auf situationsbezogene
Einwände beschränkte (kein UN-Mandat, versäumte
Alternativen wie z.B. die OSZE, fehlerhafter Einsatz der Bomben
auch gegen ,,Unbeteiligte" , unverhältnismäßige Kosten
etc.). Die Summe dieser Einwände lässt offen, dass es andere,
völkerrechtlich korrekte und deshalb dann in diesem Sinne berechtigte
Militäreinsatze geben könne, denen dann nichts mehr entgegengehalten
werden kann?
c) Einen Grund für diese Beschrankung
auf zweckrationale situationsbezogene Argumente nannte mir bei einer öffentlichen
Veranstaltung der Badische Landesbischof: Ein prinzipieller Gewaltverzicht
ohne Berücksichtigung der konkreten Situation sei nicht politikfähig.
Diese Beobachtungen führen mich zu
folgenden Feststellungen und Fragen, ob nicht auch unabhängig
von meiner eigenen religiös verankerten Gewaltlosigkeit der prinzipielle
Verzicht auf militärische Gewalt auch nach rationaler Abwägung
des Für und Wider begründbar und damit „politikfähig“ ist.
1. Zunächst
einmal: Der Krieg gegen Jugoslawien hat keine neuen ethischen Fragen
aufgeworfen.
Die Rechtfertigung militärischer Einsätze
zum Schutz von Menschenrechten hat eine lange Geschichte, die bis
ins 18. Jahrhundert zurückreicht, als wohl erstmals die
in den amerikanischen und französischen Revolutionen formulierten
Menschenrechtserklärungen auch zur Rechtfertigung der zu ihrem Schutz
eingesetzten militärischen Gewalt dienten (die Geschichte ,,gerechter
Kriege" zu Gunsten anderer hoher Zwecke war damals über schon 1000
Jahre älter).
Der große Krieg gegen das faschistische
Deutschland begann fast 60 Jahre vor diesem ersten Krieg unter Beteiligung
der Bundeswehr; die Befreiung von Auschwitz durch die Rote Armee
erfolgte im Januar 1945, also 54 Jahre vor dem 24. März 1999.
Jeder der seither in Deutschland den Kriegsdienst
aus Gewissensgründen verweigert hat (darunter auch mehr als
60 Abgeordnete des deutschen Bundestages nach derem eigenen Bekenntnis
im vor diesem Krieg erschienenen Bundestagshandbuch) musste sich
notgedrungen mit der Frage auseinandersetzen, ob es gerechtfertigt
sein könnte, militärische Mittel zum Schutz oder zur Befreiung
in ihrer Existenz bedrohter Menschen einzusetzen. Wer dies bejahte, musste
und muss nach geltendem Recht als Kriegsdienstverweigerer abgelehnt werden.
Ganz unabhängig davon, ob der
Vergleich des Kosovo mit Auschwitz auch nur entfernt berechtigt war,
hat er ethisch keine neue Frage aufgeworfen, sondern nur an die Fragen
erinnert, die in den mündlichen Gewissensprüfungen der
Kriegsdienstverweigerer regelmäßig gestellt wurden und die sich
jeder ernsthafte Kriegsdienstverweigerer selbst zu stellen hatte und hat.
Verunsicherung gegenüber der betont
moralischen Begründung des Militäreinsatzes von Seiten der Bundesregierung
stellt - ganz ungeachtet des fraglichen Tatsachengehaltes dieser moralischen
Kriegserklärung - vieles in Frage, was lange zuvor aus pazifistischer
Sicht gegen Militär und Gewalt gesagt und geschrieben wurde.
2. Es
erscheint deshalb notwendig, sich und anderen, insbesondere der Friedensbewegung
und in den Kirchen, erneut die Tragweite eines Verzichts auf militärische
Gewalt bewusst zu machen:
a) Gewaltverzicht bedeutet den Verzicht auf
das wirksamste Mittel, welches der jeweils physisch stärkeren Seite
zur Durchsetzung der eigenen Position zur Verfügung steht. Das
gilt unabhängig davon, in welcher Beziehung eine Seite physisch stärker
ist: Durch ihre Körperkraft, ihre Waffen, die Zahl
ihrer Anhänger.
b) Es gibt sicher auch den situationsbezogenen,
vorläufigen Verzicht auf Gewalt, wenn aufgrund einer rationalen Lagebeurteilung
feststeht, dass mit dem Einsatz der Gewalt der erwünschte Erfolg
nicht zu erzielen ist, weil die eigenen Kräfte nicht ausreichen oder
etwa bei einer Geiselnahme trotz überlegener Gewalt das Leben der
Geisel mit diesen Mitteln nicht zu bewahren ist.
Diese Art des Verzichts gilt dann aber
nur auf Zeit, bis eine erforderliche Nachrüstung erfolgt ist
(so die deutsche Politik nach Versailles) oder der Zeitpunkt zum
Eingreifen für die eigenen überlegenen Kräfte günstiger
ist (so oft beim Einsatz polizeilicher Gewalt mit ,,finalem Todesschuss“
bei einer Geiselbefreiung)
c) Erst der Verzicht auf Gewalt aus einer
Position der Stärke, wenn die Möglichkeit bestünde, mit
ihrer Hilfe tatsächlich ohne negative Folgen für die eigene Seite
die Oberhand zu gewinnen, ist eine Entscheidung, die den Charakter
der Umkehr zu einem grundsätzlich anderen Verhalten in sich trägt.
d) Von einem wirklichen Gewaltverzicht
kann jedoch nur dann geredet werden, wenn er auf Dauer angelegt ist. Wer
die Gewalt nur manchmal gebrauchen will, ,,wenn es wirklich Not tut",
gebraucht sie als eine vorhandene Möglichkeit immer. Auch der schlimmste
Gewalttäter hat seine Gewaltmittel nicht dauernd im Einsatz.
Er braucht Zeiten der Ruhe und nutzt im übrigen die Angst, die
er mit der Möglichkeit seiner Gewalt, seines Drohpotentials,
verbreitet, um ihre Früchte genießen zu können.
Wer die Gewalt nur manchmal gebrauchen
will, muss sie immer bereit halten. Die Kriterien für
ihren (situationsbezogenen) Einsatz mögen dann von denen
eines Gewalttäters verschieden sein, die Grundentscheidung ist
die gleiche.
e) Das Bereithalten gewaltsamer Mittel
als ultima ratio entfaltet dabei schon vor dem Einsatz eine doppelte Wirkung:
- nach außen, als ständig
einsetzbares Drohpotential, das in der Lage ist, die politische
Gegenseite bei aller sonstigen Friedlichkeit der Politik gefügig zu
machen;
- nach innen, weil die ratio dieses
Gewaltpotentials materielle Mittel und die Fantasie für eine andere
Politik bindet, absorbiert, erstickt.
Es ist Illusion, eine zivile Politik,
eine zivile Konfliktlösung, einen zivilen Friedensdienst neben und
mit dem Militär entwickeln zu können. Dies geht nur gegen
das Militär und gegen eine Politik, die sich dessen Einsatz offen
hält.
Festzuhalten ist für die Seite der
Befürworter eines Gewaltverzichts:
Wer auf Gewalt verzichtet, verzichtet
auf eine reale Möglichkeit und damit auf ein Mittel, welches
u.U. zur Durchsetzung erstrebenswerte Ziele geeignet sein könnte.
Und möglicherweise gibt es nicht immer geeignete Alternativen als
Ersatz für die Gewalt.
In der deutschen Sprache und in unserer
Alltagsvorstellung steht dafür der Begriff des ,,Vermögens“:
Verzichte ich auf mein Vermögen, so vermag ich danach mit den nicht
mehr vorhandenen Mitteln auch nichts mehr zu bewirken. Verzicht meint
keine alternative Vermögensanlage mit einem jederzeitigen Zugriff
,,in der Not", sondern einen dauerhaften, gewollten Verlust.
3. Auf
der anderen Seite gilt: Wer den Einsatz militärischer Gewalt auch
nur unter bestimmten Bedingungen und zur Verfolgung guter Ziele bejaht,
...legitimiert die Existenz
des Militärs auf Dauer mit allen damit nicht zu trennenden Bedingungen
und Auswirkungen, von der Rüstungsforschung, der Rüstungsindustrie,
der Waffenwirkung, bis zu den unvermeidbaren Irrtümern bei ihrem
Einsatz mit den dann hinzunehmenden ,,Kollateralschäden“ (aus
der jüngeren Geschichte z.B. die Folgen des Dioxin-Einsatzes
in Vietnam, gegen den die ,,Fehlschüsse" in Jugoslawien noch
sehr harmlos sind). Auch die jetzt von Seiten des Verteidigungsministers
geforderten immensen Mittel zur Aufrüstung der Bundeswehr für
ihre bessere Eignung gerade für solche ,,ultima ratio Einsätze"
in aller Welt mit den erforderlichen Transportkapazitäten, einer
eigenen Satellitenaufklärung etc. gehören zu diesen Bedingungen
der Bejahung militärischer Einsätze. Diese Legitimation auch
der Voraussetzungen und Folgen ist vergleichbar mit der Entscheidung für
die Atomenergie: Der ,,billige Strom" aus dem KKW bedingt vom Uranabbau
und der Aufbereitung des Brennstoffs angefangen über die Freisetzung
der damit verbundenen radioaktiven Strahlung und all ihrer menschlichen
Opfer (z.B. unter den Helfern beim Unfall in Tschernobyl) bis hin
zur ungelösten Entsorgung und dem Aufwand der Sicherungsmaßnahmen
gegen eine Abzweigung und Verwendung des anfallenden Plutoniums für
den Bau von Atomwaffen eine Reihe von aktuellen menschlichen und materiellen
Kosten und politischen Risiken, die diesem Strom aus der Steckdose
zunächst nicht angesehen werden.
Wer sich für ein solches Mittel entscheidet,
legitimiert auch das damit verbundene System mit seinen vielfältigen
Folgen (siehe zum Bedenken der Folgen auch 1. Samuel 8:
Die Warnung des Propheten vor der Wahl des Königs)
4. Die
Legitimation militärischer Gewalt unter bestimmten Bedingungen als
ultima ratio
...setzt voraus, dass die Entscheidungsträger
und die sie legitimierende Bevölkerungsmehrheit (d.h.
die Regierung, die Abgeordneten des Bundestages, das ,,Volk"
i.S.v. Art. 20 II GG) sichere Kenntnis über den Sachverhalt
haben, der die Bedingungen erfüllt, unter denen der militärische
Einsatz nur erlaubt sein soll. Wann war dies jemals der Fall?
Erst lange im Nachhinein, aus historischem
Abstand, erfahren wir, welche der zur Einstimmung in den Krieg verbreiteten
Nachrichten wahr und welche gelogen waren.
Informationen der anderen Seite gelten
in der Vorkriegssituation ohnehin als unglaubwürdig; sie sind
es nicht einmal wert, auf der eigenen Seite verbreitet zu werden
(wann und wo wurden wir z.B. darüber informiert, aus welchen
Gründen Russland und China im UN-Sicherheitsrat einem militärischen
Einsatz der NATO in Serbien nicht zustimmen wollten; wann wurden
wir über den Inhalt des westlichen \1ertragsentwurfs von Rambouillet
informiert und über die Gründe der serbischen Seite, diesen
Vertrag nicht zu unterschreiben; wann und wo erhielten wir Kenntnis
von der Resolution der serbischen Nationalversammlung vom 23.03.1999 mit
dem Angebot einer weitreichenden Autonomie für den Kosovo und dem
Appell an UN und OSZE, eine ausreichende internationale Präsenz im
Kosovo sicherzustellen?)
Informationsvermittler sind in solchen
Krisenzeiten regelmäßig die Geheimdienste der eigenen Seite,
deren nicht nachprüfbare Information, die zuvor natürlich
geheim gehalten war, nun plötzlich auf den Tisch gelegt wird,
etwa auch in For, von höchst interpretationsbedürftigen Luftaufnahmen,
und vom staunenden Zuschauer auf Pressekonferenzen und zu Hause vor dem
Bildschirm, nicht nachgeprüft, sondern nur vertrauensvoll geglaubt
werden kann.
Wohl von jedem kriegerischen Einsatz wissen
wir im Nachhinein von schwerwiegenden Propagandalügen der eigenen
Seite (1939: Nach dem Überfall polnischer Soldaten auf
den Sender Gleiwitz wird ,,ab 5.45 Uhr zurückgeschossen"; 1965:
lm Golf von Tonking wurden Einheiten unserer (US) Marine von Nordvietnam
angegriffen; 1990: Beim Einmarsch des Irak nach Kuwait wurden
von irakischen Soldaten in Krankenhäusern Säuglinge aus den Brutkisten
geworfen; 1999: Es besten~ ein ,,Hufeisenplan" der serbischen
Regierung zur Vertreibung der Kosovoalbaner und die unter ihnen verübten
Massaker nehmen das Ausmaß eines Völkermordes an).
Da es bei der Entscheidung über einen
Kriegseinsatz gar nicht möglich ist, sich selbst am Ort des
Geschehens ein eigenes Bild zu machen, werden die Entscheidungsträger
im Parlament und die um Unterstützung dar eigenen Politik aufgerufene
Öffentlichkeit zum Spielball fremdbestimmter Informationen und gegebenenfalls
manipulierter Emotionen.
Aus vielen Strafprozessen und staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren wissen wir, wie schwierig schon die Rekonstruktion
eines Tötungsdelikts ist, bei dem sich der Täter
(z.B. ein Polizist) auf Notwehr oder Nothilfe beruft. Wer ist
denn dort bereit, sich alleine auf die Aussage des Täters/Schützen
zu verlassen und welch ungutes Gefühl bleibt zurück, wenn
die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen das Verfahren auf Grundlage
der Aussage etwa des beteiligten Polizeibeamten (d.h. der Seite
der ,,Guten") einstellt.
Wer den Einsatz militärischer Gewalt
unter bestimmten Bedingungen rechtfertigt, muss ein nahezu grenzenloses
Vertrauen auf die Wahrhaftigkeit und Lauterkeit der eigenen Seite setzen.
Nicht ganz umsonst geht der staatlichen
Informationspolitik vor der Entscheidung zum militärischen Einsatz
in der Regel eine dauerhafte Öffentlichkeitsarbeit voraus, welche
zum Ziel hat, die moralische Integrität des eigenen Militärs
als über jeden Zweifel erhaben hinzustellen. Kritik, die
das Tabu des ehrenvollen Kriegshandwerks zu durchrechen sucht, wird
als Beleidigung verunglimpft und verfolgt (,,Soldaten sind potentielle
Mörder") ; Hilfseinsätze einzelner Truppenteile bei Überschwemmungen
etc. werden herausgestellt und breit vermarktet. Die Frage,
in welchem Verhältnis die Kosten des Militärs zu dem Ertrag ihrer
humanitären Einsätze stehen und welche zivilen Alternativen statt
des Militärs finanziert werden könnten, wird nur selten gestellt
(erinnert sei an den Somalia-Einsatz der Bundeswehr, wo beim Abzug Brunnen
und andere zivile Einrichtungen im Wert von ca. DM 3.000.000,00 zurückgelassen
wurden, während der Einsatz ca. DM 130.000.000,00 kostete,
ohne zu einem dauerhaften Frieden in diesem Land beigetragen zu haben).

5. Trotz
der dargestellten Argumente sei ein vollständiger Verzicht auf den
Einsatz militärischer Gewalt nicht politikfähig und deshalb keine
politisch verantwortbare Position.
Welche Sicht von Politik steht
hinter dieser Aussage und welche Art von Politik bleibt damit für
diejenigen von uns, die als prinzipielle Kriegsdienstverweigerer
nicht nur manche, sondern alle Kriegseinsätze als Unrecht verwerfen?
a) Politikfähig im oben genannten
Sinne ist wohl nur, was aktuell mehrheitsfähig ist und sei es
durch die notwendigen Abstriche einer zuvor vertretenen Minderheitenmeinung
im Rahmen einer Regierungskoalition.
Feste Grundsätze sind in einer solchen
Politik von Übel. Von Dauer ist allein der Opportunismus im
Sinne eines ,,ich stehe hier, ich kann auch anders. Der Wähler
helfe mir!"
b) Möglicherweise steht geistesgeschichtlich
hinter einer solchen Politikauffassung auch noch eine Traditionslinie der
Aufklärung des 18. Jahrhunderts, die über Hegels fortschrittswirkendem
Weltgeist bis zur Geschichtsspekulation von Karl Marx reichte, wonach
nur eine bestimmte, durch die Kraft der Umstände nicht aufzuhaltende
Entwicklung politikfähig und gleichzeitig auch mehrheitsfähig
sein könne.
Die angeblichen Sachzwänge verdrängen
dann die Wahrnehmung von Entscheidungsalternativen, rechtfertigen
den eigenen Opportunismus und vermeiden geradezu die Übernahme von
politischer Verantwortung, auf die verbal ständig verwiesen
wird.
c) Politik, wie wir sie als Kriegsdienstverweigerer
aus der Position des Gewaltverzichts entwickeln und leben können,
muss ausgehen von den Möglichkeiten einer Minderheit, die aufgrund
ihrer Überzeugung jedenfalls aktuell nicht erwarten kann, Mehrheit
zu werden (die Illusionen einer großen Friedensbewegung 1983 sind
jedenfalls spätestens nach dem 24.03.1999 wieder auf das Realmaß
zusammengeschrumpft)
d) Auch eine Minderheit kann jedoch bewusst
an der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung teilhaben,
wenn sie für ihre Position wirbt und nicht schon den erreichbaren
Kompromiss als Lösung vertritt. Die verschiedenen Kompromisse
werden sich im Laufe einer geschichtlichen Entwicklung von allein einstellen.
Sie müssen nicht von der politisch handelnden Minderheit selbst formuliert
und vertreten werden.
e) Zu den politischen Methoden der Minderheit
gehören neben dem Dialog mit der Gegenseite auch der zivile Ungehorsam,
sowohl als Konsequenz aus der eigenen Haltung gegen die Einvernahme in
die Position der Mehrheit als auch als Mittel, das bekämpfte
Unrecht aufzudecken, bewusst zu machen und ins öffentliche Gespräch
zu bringen; weiter das öffentliche Beispiel anderen Lebens und Zusammenlebens:
Das öffentliche Modell der gelebten Alternative ist seit biblischen
Zeiten die bevorzugte Methode einer Minderheit, sich ohne Gewalt und Zwang
mit der eigenen Auffassung zu Gehör zu bringen und gleichzeitig die
Bereitschaft und Fähigkeit unter Beweis zu stellen, Verantwortung
i.S.v. Eigenverantwortung in und für die Gesellschaft zu übernehmen
(siehe im Buch Jesaja das Modell der ,,Stadt auf dem Berg" des kleinen
Gottesvolkes als Einladung für die Völker der Welt zu sehen,
wie es auch gehen kann)
f) Die Politik der Minderheit schließt
nicht aus, punktuell mit anderen Gruppen zusammen zu arbeiten und
teilweise und zeitweise sogar mehrheitsfähig zu sein (z.B. bei
der Kampagne für ein Verbot der Landminen) . Der Verzicht auf die
der Minderheit wesentlichen Positionen im Rahmen einer Koalition zur Teilhabe
an einer Mehrheitsherrschaft dürfte für eine gewaltverzichtende
Minderheit aber wohl ausgeschlossen sein, wenn sie sich selbst und
ihr Anliegen nicht aufgeben oder für erledigt erklären will.
6. Ein
ideengeschichtliches Beispiel,
...dass der Verzicht auf ein zuvor für
die Verfolgung gesellschaftlich wichtiger Ziele als notwendig angesehenes
Gewaltmittel durch beharrliche Aufklärung und Meinungsbildung zur
allgemeinen Forderung erhoben und in weitem Umfang auch durchgesetzt werden
konnte, ist die Abschaffung der Folter. Über lange Zeiträume
notwendig, um Verdächtige und schweigende Zeugen zum Reden zu
bringen, um damit Straftaten aufzuklären, wird heute nicht
nur die Notwendigkeit der Folter sondern auch grundsätzlich ihre ethische
Rechtfertigung verworfen, selbst wenn sie sich im Einzelfall als
einziges Mittel erweisen würde, um z.B. bei einer Geiselnahme
den Aufenthaltsort der verschleppten Geiseln von einem gefassten Mittäter
der Geiselnehmer zu ermitteln.
Bei der Folter haben wir - zumindest in
den westlichen Ländern – eine Art von dauerhaftem Verzicht erreicht,
wie Ich sie auch für das Militär als erstrebenswert ansehe.
Seit der Aufklärungsschrift des deutschen
Juristen Christian Thomasius 1705 „de tortura" bis zur Überwindung
der Folterpraxis in Deutschland hat es ca. 1 1/2 Jahrhunderte gedauert.
Aber schon der erste Schritt gegen die Folter bestand darin, nicht
die Bedingungen für ihre Anwendung zu verfeinern, sondern ihr
vom ersten Augenblick an jegliche Legitimation zu entziehen.
Villingen, 30. April 2000
Ullrich Hahn, Rechtsanwalt und Vorsitzender
des Internationalen Versöhnungsbundes, deutscher Zweig
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