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Kinder-
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Jugendarbeit
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update
vom
30.
3. 2001
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Die Friedensverantwortung
der Kirchen
Stellungnahme der Evangelischen
Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (EAK)
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung
der Kriegsdienstverweigerer (EAK) wendet sich mit dieser Stellungnahme
an die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und an
die Öffentlichkeit. Sie möchte darauf hinwirken, dass der Funktionswandel
des Militärs von Kirche und Öffentlichkeit nicht unkritisch hingenommen
wird. Dem in der veröffentlichten Meinung oft vermittelten Eindruck,
Konflikte könnten mit militärischen Mitteln „gelöst“ werden,
muss von den Kirchen nachdrücklich widersprochen werden. Unter Kritik,
die ökumenische Positionen aufnimmt, verstehen wir, dass die Kirchen:
-
„alle Formen von Gewalt ächten“ (2. Ökumenische
Versammlung, Graz 1997) und
-
Krieg als Mittel der Politik ausschließen;
-
Konfliktprävention und gewaltfreie Konfliktbearbeitung
in Erziehung und Ausbildung in ihrem Bereich umsetzen und dauerhaft verankern;
-
darauf drängen, dass die Aufwendungen,
die für militärische Zwecke bereitgestellt werden, Schritt für
Schritt zu Gunsten ziviler Friedensförderung umgewidmet werden;
-
die Abschaffung der Wehrpflicht fordern, für
die jede Legitimation entfallen ist, und
-
sich für die Aufnahme der Kriegsdienstverweigerung
in die Europäische Menschenrechtskonvention engagieren.
I. Den
Wandel aufarbeiten
Die EKD hat sich 1994 mit „Orientierungspunkten
für Friedensethik und Friedenspolitik“ unter dem Titel „Schritte auf
dem Wege des Friedens“ geäußert. Diese „Orientierungspunkte“
hatten aber im Verlauf des Kosovo-Krieges 1999 keine orientierende Kraft,
nicht einmal für die Verlautbarungen aus dem Raum der evangelischen
Kirchen. Die Mehrheit der veröffentlichten Meinung hat die kirchlichen
Stellungnahmen geprägt, nicht die Maßstäbe der „Orientierungspunkte“.
Bei der schuldbewussten Feststellung dieses Sachverhaltes (Bericht des
Ratsvorsitzenden zur EKD-Synode in Leipzig, November 1999) kann und darf
es aber nicht sein Bewenden haben. Es bleiben kritische Fragen:
Sind Christen und Kirchen für eine
moralisch-emotionale Rechtfertigung von Kriegen besonders empfänglich?
Welche Rolle spielen ökumenische Kontakte und Verlautbarungen für
öffentliche kirchliche Äußerungen? Lähmen oder verhindern
Differenzen hinsichtlich politischer Analysen und Bewertungen kirchliche
Leitungsgremien, friedensethisch klar Stellung zu beziehen?
II. Fragwürdige
„Selbstverständlichkeiten“ herausarbeiten
Die friedensethische Orientierungslosigkeit
der evangelischen Kirchen, die am Beispiel des Kosovokrieges feststellbar
ist, befördert ein verbreitetes Desinteresse der Öffentlichkeit
an Fragen der Friedensverantwortung. So konnten sich im allgemeinen Bewusstsein
u.a. folgende Schlussfolgerungen als „Selbstverständlichkeiten“ durchsetzen,
denen nach kritischer Prüfung widersprochen werden muss:
Es wird behauptet: Diplomatie benötigt
vor allem in Krisensituationen ein entsprechendes militärisches Drohpotenzial,
um ihre Ziele durchsetzen zu können.
Dagegen steht: Die Abschreckung hat versagt,
so dass die NATO ihre Kriegsziele mehrfach korrigieren musste. Das ist
oft kritisiert worden, ohne dass dieses Versagen benannt wurde.
Es wird behauptet: Militärische
Gewalt ist als ‚ultima ratio‘ zulässig, um Verletzungen von Menschenrechten
zu stoppen.
Dagegen steht: Die Rede von der ‚ultima
ratio‘ hat die Entscheidung über den Einsatz militärischer Gewalt
nicht erschwert, sondern die ‚ultima ratio‘ bekam eine entlastende Funktion.
Die eingesetzte Militärgewalt hat neue, zusätzliche Menschenrechtsverletzungen
geschaffen, die mit der Begründung ihres Einsatzes unvereinbar sind.
Es wird behauptet: ‚Humanitäre
Interventionen‘ können auch mit Mitteln des Luftkrieges durchgesetzt
werden.
Dagegen steht: Luftangriffe als Mittel
„humanitärer Intervention“ zu bezeichnen, ist Zynismus. Sie trafen
gerade nicht die militärischen Kräfte und deren Manövrierfähigkeit,
sondern sie führten zu (kriegsvölker- und) völkerrechtswidrigen
Zerstörungen ziviler Einrichtungen, zu Terror und zu Todesopfern unter
der Zivilbevölkerung.
Es wird behauptet: Hätte man
auf die UNO gewartet, hätte man dem Angreifer - im Kosovo-Konflikt:
Milosevic - nicht Einhalt gebieten können.
Dagegen steht: Nur durch Einbindung Rußlands
und Einbeziehung der UNO war es möglich, aus dem militärischen
Debakel herauszukommen. Das zeigt, wie wichtig Ausbau und Stärkung
der UNO und der OSZE für Konfliktprävention und für zivile
Streitbeilegung sind.
Es wird behauptet: Die moralisch-emotionale
Rechtfertigung des Militäreinsatzes ist unverzichtbar, wenn eine breite
Zustimmung erreicht werden soll.
Dagegen steht: Gerade die evangelischen
Kirchen müssen aus der Botschaft von der Rechtfertigung des Gottlosen
heraus an die Brüchigkeit und an den oft betrügerischen Charakter
moralischer Rechtfertigung erinnern. Sie müssen sich gegen diese Art
von Plausibilisierungsversuchen wehren und jede Form von Kreuzzugsideologie
ablehnen. Aufgabe der Kirche ist, das Gebot der Feindesliebe (Mt 5,44)
zur Geltung zu bringen und jeder Entwürdigung von Menschen entgegenzutreten,
erst recht dann, wenn diese zu Symbolfiguren kriegswichtiger Feindbilder
„aufgebaut“ werden.
III.
Kritikpunkte bearbeiten
Die neue NATO-Doktrin vom 24. April 1999 verlangt
eine öffentliche Diskussion.
Selbstmandatierung
ausschließen
Der geltende NATO-Vertrag ist an die UNO-Charta
und das humanitäre Völkerrecht mit dem Vorrang für friedliche
Streitbeilegung gebunden. In der neuen NATO-Doktrin sind Elemente erkennbar,
die damit in Konflikt stehen. Sie arbeitet mit einem Sicherheitsbegriff,
der um politische, ökonomische, soziale und ökologische Faktoren
erweitert ist. Dieser wird aber nicht zu einer kritischen Begrenzung dessen
, was Militär für die Sicherheit leisten kann, benutzt, sondern
- im Gegenteil – zu einer Rechtfertigung, die militärischen Aufgaben
auszuweiten und die frühere geografische Begrenzung aufzugeben. Der
Umbau nationaler Armeen zu global einsetzbaren, angriffsfähigen Interventionsarmeen
steht bereits in Friedenszeiten dem Gewaltverbot der UN-Charta entgegen.
Es ist kein geltendes Recht bekannt, das weltweite Militäreinsätze
zum Schutz „lebenswichtiger Interessen“ legitimiert, wie sie z.B. die verteidigungspolitischen
Richtlinien für die Bundeswehr vorsehen. Demgegenüber sind Militäreinsätze
nur unter strikter Einhaltung des internationalen Rechtes vorstellbar.

Atomwaffenächtung
durchsetzen
Die neue NATO-Doktrin hält an der
Bereitschaft zum Ersteinsatz des Massenvernichtungsmittels Atomwaffen fest,
obwohl der Internationale Gerichtshof 1996 die Androhung des Einsatzes
von Atomwaffen für unvereinbar mit dem Völkerrecht erklärt
hat. Die von den Unterzeichnern des >Vertrages über die Nichtverbreitung
von Kernwaffen< zugesicherte Nichtverbreitung von Atomwaffen wird
unterlaufen und nicht eingelöst. All dies macht es heute unmöglich,
die „Heidelberger Thesen“ weiterhin als Grundlage ethischer Orientierung
anzusehen. Diese wurden 1959 von einer wissenschaftlichen Kommission der
Evangelischen Studiengemeinschaft ausgearbeitet und dienten seither in
der EKD als eine Grundlage friedensethischer Verständigung, weil sie
vor allem die Komplementarität unterschiedlicher Gewissensentscheidungen
und den Besitz atomarer Waffen „noch“ zu rechtfertigen vermochten. Eine
solche Rechtfertigung ist heute nicht mehr möglich, sondern durch
eine klare Absage an Geist, Logik und Praxis der Abschreckung zu ersetzen,
die zugleich auch das Streben nach Perfektionierung von Sicherheitssystemen
verwirft.
Grundgesetzwidrige
Umrüstung
Die Umrüstung der Bundeswehr erfolgt
im Widerspruch zum Grundgesetz, das Streitkräfte nur zum Zweck der
Verteidigung (Art. 87 a) erlaubt. Des Weiteren kollidiert sie mit dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“,
dessen Art. 2 bekräftigt, dass „von deutschem Boden nur Frieden ausgehen
wird.“ Zusätzlich führt der Trend, immer mehr Aufgaben des Militärs
an private Auftragnehmer zu vergeben, dazu, die Grenzen zwischen einem
zivilen und einem militärischen Sektor weiter unkenntlich zu machen.
Das erschwert zunehmend die Unterscheidung zwischen >militärisch<
und >zivil< und problematisiert für Kriegsdienstverweigerer die
Durchführung des Zivildienstes z.B. in Krankenhäusern, die von
der Bundeswehr mitgenutzt werden.
Gewissensschärfung
und situative Verweigerung
Die neue NATO-Doktrin enthält eine
so diffuse Aufgabenstellung, dass jeder einzelne militärische Auftrag
auf seine völkerrechtliche und gesetzliche Legitimation genau zu prüfen
ist. Weil die Angehörigen der Streitkräfte für ihr Handeln
individuell verantwortlich sind, müssen sie mit dem humanitären
Völkerrecht und den geltenden Regeln, Übereinkommen und Verpflichtungen
in bewaffneten Konflikten vertraut gemacht werden. Das ist zunächst
eine genuine Aufgabe der Inneren Führung der Bundeswehr. Zugleich
muss eine diesbezügliche Gewissensschärfung unverzichtbarer Bestandteil
der Militär- bzw. Soldatenseelsorge sein.
Vor diesem Hintergrund muss es für
alle Soldatinnen und Soldaten die Möglichkeit zu situativer Kriegsdienstverweigerung
geben. Für diese gibt es bisher keine rechtliche Grundlage. Um ihren
friedensethischen Aussagen gerecht zu werden, sollten die Kirchen diese
Problematik vermitteln und sich für die rechtliche Anerkennung situativer
Kriegsdienstverweigerung einsetzen.

Wehrpflicht abschaffen,
zivile Konfliktbewältigung vermitteln
Die Kirchen haben gute Gründe, für
die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht zu plädieren:
1. Die Wehrpflicht bedeutet einen starken
Eingriff in die individuellen Rechte des einzelnen Bürgers. Sie unterbricht
die persönliche Lebensplanung des Wehrpflichtigen und erwartet von
ihm die Bereitschaft, im Ernstfall sein Leben einzusetzen und ggf. andere
zu töten. Dieses individuelle Opfer darf der Staat aber nur verlangen,
wenn das Gemeinwesen als ganzes in seiner Existenz bedroht oder gefährdet
ist. Eine solche Bedrohung ist auf absehbare Zeit nicht gegeben, die Wehrpflicht
daher nicht mehr zumutbar.
2. Statt im Waffendienst sollten junge
Menschen dazu ausgebildet werden, Konflikte mit friedlichen Mitteln zu
bewältigen. In jeder Schule sollten Trainings in gewaltfreiem Handeln
angeboten und die Ausbildung von Fachkräften für zivile Konfliktbearbeitung,
wie sie z.B. im Rahmen des Forums Ziviler Friedensdienst stattfindet, von
Bund und Ländern gefördert werden. Solange durch die Wehrpflicht
militärischer Gewalteinsatz den Anschein des „Normalen“ und des staatlich
Erwünschten behält, wird das Anwenden von Gewalt im Alltag begünstigt,
die Unterscheidung zwischen legitimer und illegitimer Gewalt erschwert
und sogar die Teilnahme an völkerrechtswidrigen Kriegen als schlichte
‚Pflichterfüllung‘ gerechtfertigt.
3. Die Bereitschaft zur Teilnahme an militärischer
Gewaltanwendung bedarf viel stärker einer ethischen Begründung
als der persönliche Gewaltverzicht in Form der Verweigerung des Kriegsdienstes.
Insoweit sind die bestehenden Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
– rd. 160.000 schriftliche Verfahren beim Bundesamt für den Zivildienst
und ca. 10.000 mündliche Verfahren pro Jahr vor Ausschüssen und
Kammern für Kriegsdienstverweigerung – zu kritisierende Anachronismen,
deren Abschaffung überfällig ist.
Menschenrecht
zur Kriegsdienstverweigerung verankern
Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen
wird von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, von Europarat
und Europaparlament als legitimer Bestandteil des Menschenrechts der Gewissensfreiheit
bewertet. Die Aufnahme dieses zivilen Bürgerrechts in die Europäische
Menschenrechtskonvention steht allerdings immer noch aus, obwohl sie seit
vielen Jahren von Europarat und Europaparlament gefordert wird. Ökumenische
Zusammenschlüsse, wie z.B. die Konferenz Europäischer Kirchen,
sollten nicht nachlassen, auf die Verankerung dieses Freiheitsrechts in
der Europäischen Menschenrechtskonvention hinzuwirken. Auch die politische
Umsetzung der Entschließungen zu Gunsten von Asyl für Kriegsdienstverweigerer
und Deserteure aus Krisen- und Kriegsgebieten bleibt anzumahnen.
Nationales Militär
überwinden
Die Kirchen sollten sich dafür einsetzen,
nationales Militär abzurüsten und durch ein internationalesGewaltmonopol
zu ersetzen, das mit polizeiähnlichen Kompetenzen das Recht durchsetzt
und bewahrt. Dadurch könnte die weltweite Einheit der Christen und
den Frieden unter den Völkern gefördert werden. Die Kirchen sollten
als Nicht-Regierungsorganisationen (NROs) dafür das Potenzial ihrer
ökumenischen Kontakte nutzen. Die Ausgestaltung internationalen Rechts
durch UNO und OSZE muss zu einer Hauptaufgabe der deutschen Politik gemacht
werden. Die Kirchen können für diese Aufgabe wichtige personelle
und strukturelle Ressourcen bereitstellen.
IV.
Folgerungen ausarbeiten und umsetzen
Rolle unabhängiger Medien stärken
Der Kosovo-Krieg hat erneut gezeigt, wie
stark die Medien in die Vorbereitung der Öffentlichkeit auf den Krieg
eingebunden waren. Die Grenze zwischen Information und Desinformation war
mehrfach überschritten, unabhängige, kritische Recherchen blieben
marginal. So verdienstvoll es sein mag, dass die Bundeswehr für Journalistinnen
und Journalisten ein Trainingsprogramm anbietet, so sehr dürfte dieses
unter dem Vorrang sicherheitspolitischer Aspekte stehen, was Zweifel weckt
an der nötigen Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit. Es gehört
zur Friedensverantwortung der Kirchen, ihre internationalen Kontakte zur
Gewinnung unabhängiger, nicht sicherheitspolitisch gefärbter
Informationen zu nutzen. Daher könnte es eine lohnende Aufgabe z.B.
der evangelischen Medienakademie und anderer Einrichtungen zur Fortbildung
von Journalisten sein, für die Berichterstattung in militärischen
Konflikten eine unparteiische organisatorische Plattform zu bieten, die
einseitiger Berichterstattung und dem Aufbau von Feindbildern entgegenwirkt.
V.
Friedensethische Erkenntnisse in die Gesellschaft einbringen
Jedes Überdenken der Friedensverantwortung
wirkt sich auf das allgemeine Bewusstsein aus, auf Denkgewohnheiten, veröffentliche
Meinungen usw. Als Kirchen haben wir auf unseren spezifischen Handlungsfeldern
(Gottesdienst, Kindergarten, Konfirmandenarbeit, Religionsunterricht, Jugendarbeit
und Erwachsenenbildung) aus unserem ureigensten Auftrag heraus ein großes
Potenzial, gewaltfreie Konfliktbearbeitung zu fördern und zu einer
Kultur des Friedens beizutragen. Die „Dekade zur Überwindung von Gewalt“,
zu der der Ökumenische Rat der Kirchen aufgerufen hat, fordert uns
heraus angesichts der Zunahme von Gewalt in Familien, gegen Schwächere,
von Fremdenfeindlichkeit und rassistischem Gedankengut. Die Kirchen müssen
für das Ziel der Gewaltüberwindung Kooperationspartner in der
Gesellschaft suchen. Das gilt ebenso für die Fragen der Friedensverantwortung,
die in dieser Dekade einen notwendig zentralen Platz haben.
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Diese Stellungnahme enthält
die Anregungen, die im Nachgang zur EAK-Mitgliederversammlung 1/2001 am
19.-21. Februar 2001 in Bad Münster am Stein-Ebernburg zu dem dort
vorliegenden Entwurf angemerkt wurden. Redaktion: Dr. Christoph Demke (Berlin),
Pfarrer Velten Wagner (Nürnberg), Pfarrer Christoph Wohlgemuth (Dresden)
und Geschäftsführer Günter Knebel (Bremen).
©
und Bezug: EAK, Carl-Schurz-Straße 17, 28209 Bremen, Tel.:
0421-34 40 37; Fax: 0421-349 19 61; e-mail: eak-brd@t-online.de; www.eak-online.de
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