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update vom
3. 12. 2002

Beschlüsse der 9. Synode der EKD
zu Friedensfragen

Das diesjährige Schwerpunktthema der EKD-Synode Anfang November fragte: "Was ist der Mensch". Kein Wunder, dass bei dieser Frage auch Beschlüsse zum Frieden in der Welt gefasst wurden. Im Sinne der "Überwindung von Gewalt" sind die Beschlüsse allerdings von unterschiedlicher Qualität. Prüfen Sie selbst:
zur Stärkung der zivilen Konfliktbearbeitung
zur Gefahr eines Angriffkrieges gegen den Irak
zur Notwendigkeit einer aktuellen friedensethischen Denkschrift
zum Friedensgebet


zur Stärkung der zivilen Konfliktbearbeitung
Die Synode der EKD bittet die Bundesregierung, die Anstrengungen für zivile Konfliktbearbeitung spürbar zu erhöhen, um die Priorität gewaltfrei gegenüber militärischer Konfliktbewältigung durch die Bereitstellung ausgebildeter Fachleute für friedensfördernde Maßnahmen sicherzustellen. Der Rat wird gebeten, diesem Appell in gebührender Weise Nachdruck zu verleihen.

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zur Gefahr eines Angriffkrieges gegen den Irak
Die Synode lehnt einen Angriff gegen den Irak mit dem Ziel, Saddam Hussein aus dem Amt zu drängen, ab. Sie macht sich damit die Erklärung des Rates der EKD vom 6. September 2002 (s. Anlage) zu eigen, darunter den dort unterstrichenen Grundsatz, dass die Anwendung militärischer Gewalt nur nach den Regeln des Völkerrechts erfolgen darf. Das Völkerrecht und ebenso das deutsche Verfassungs- wie Strafrecht verbieten jeden Angriffskrieg.
Die Synode verkennt nicht die Gefahren, die von Massenvernichtungswaffen in der Hand eines Regimes ausgehen, das bisher die entsprechenden UN-Resolutionen missachtet und solche Waffen in der Vergangenheit bereits eingesetzt hat.
Die Synode bekräftigt ihre bisherigen friedensethischen Aussagen, die sie zuletzt am 8. November 2001 in Amberg aktualisiert hat und erinnert insbesondere daran, dass militärische Gewalt nur dann angewendet werden darf, wenn gewährleistet ist, dass
"- ein solches Eingreifen im Rahmen und nach den Regeln der Vereinten Nationen erfolgt,
- die Politik im Rahmen des Schutzes oder der Wiederherstellung einer rechtlich verfassten Friedensordnung über klar angebbare Ziele einer Intervention verfügt,
- die an den Zielen gemessenen Erfolgsaussichten realistisch veranschlagt werden,
- von Anfang an bedacht wird, wie eine solche Intervention beendet werden kann. Zu berücksichtigen ist bei einem solchen Einsatz militärischer Mittel weiterhin, ob solche Maßnahmen letztendlich den Aufbau und die Weiterentwicklung einer internationalen Rechtsordnung eher stärken oder schwächen."
Sie stellt sich an die Seite all der Kirchen in den Vereinigten Staaten von Amerika, die ihre Regierung nachdrücklich aufgefordert haben, von den Kriegsplänen gegen den Irak Abstand zu nehmen.
Wir beten für den Tag, an dem das irakische Volk in Frieden und Freiheit leben kann.
Die Synode bittet das Kirchenamt darum, diese Erklärung ins Englische zu übersetzen und den Partnerkirchen in den USA sowie den Kirchen im Irak zu übersenden.
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zur Notwendigkeit einer aktuellen friedensethischen Denkschrift
Die Synode stellt erneut fest, dass sich die friedensethischen Herausforderungen in den letzten Jahren grundlegend verändert haben. Sie bittet den Rat der EKD darum, so bald wie möglich eine neue Denkschrift zu diesem Komplex in Auftrag zu geben, die auch die bisher erarbeiteten friedensethischen Positionen der Synode aufnimmt.

zum Friedensgebet
Die Synode bittet die Gemeinden, angesichts zunehmender Gewalt in unserem Land und zwischen den Völkern und Staaten, das regelmäßige bzw. anlassbezogene Friedensgebet beizubehalten bzw. einzuführen, um die Kraft des Friedens Jesu Christi der menschlichen Gewalt entgegenzusetzen. Die Synode bittet das Kirchenamt der EKD, eine Sammlung von vorhandenem liturgischem Material für Friedensgebete auf ihrer Homepage im Internet einzustellen. Die Synode bittet das Kirchenamt zu prüfen, ob und auf welche Weise eine entsprechende agendarische Handreichung zusammengestellt und veröffentlicht werden kann und dies gegebenenfalls zu veranlassen. (Das ist inzwischen geschehen: www.friedensgebete.de)

Timmendorfer Strand, den 7. November 2002
Der Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!


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