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Kinder- und
Jugendarbeit
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update vom
3. 12. 2002
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Beschlüsse
der 9. Synode der EKD
zu Friedensfragen
Das diesjährige
Schwerpunktthema der EKD-Synode Anfang November fragte: "Was ist der Mensch".
Kein Wunder, dass bei dieser Frage auch Beschlüsse zum Frieden in
der Welt gefasst wurden. Im Sinne der "Überwindung von Gewalt" sind
die Beschlüsse allerdings von unterschiedlicher Qualität. Prüfen
Sie selbst:
zur Stärkung der zivilen Konfliktbearbeitung
zur Gefahr eines Angriffkrieges gegen den Irak
zur Notwendigkeit einer aktuellen friedensethischen Denkschrift
zum Friedensgebet
zur
Stärkung der zivilen Konfliktbearbeitung
Die
Synode der EKD bittet die Bundesregierung, die Anstrengungen für zivile
Konfliktbearbeitung spürbar zu erhöhen, um die Priorität
gewaltfrei gegenüber militärischer Konfliktbewältigung durch
die Bereitstellung ausgebildeter Fachleute für friedensfördernde
Maßnahmen sicherzustellen. Der Rat wird gebeten, diesem Appell in
gebührender Weise Nachdruck zu verleihen.
zur
Gefahr eines Angriffkrieges gegen den Irak
Die
Synode lehnt einen Angriff gegen den Irak mit dem Ziel, Saddam Hussein
aus dem Amt zu drängen, ab. Sie macht sich damit die Erklärung
des Rates der EKD vom 6. September 2002 (s. Anlage) zu eigen, darunter
den dort unterstrichenen Grundsatz, dass die Anwendung militärischer
Gewalt nur nach den Regeln des Völkerrechts erfolgen darf. Das Völkerrecht
und ebenso das deutsche Verfassungs- wie Strafrecht verbieten jeden Angriffskrieg.
Die
Synode verkennt nicht die Gefahren, die von Massenvernichtungswaffen in
der Hand eines Regimes ausgehen, das bisher die entsprechenden UN-Resolutionen
missachtet und solche Waffen in der Vergangenheit bereits eingesetzt hat.
Die
Synode bekräftigt ihre bisherigen friedensethischen Aussagen, die
sie zuletzt am 8. November 2001 in Amberg aktualisiert hat und erinnert
insbesondere daran, dass militärische Gewalt nur dann angewendet werden
darf, wenn gewährleistet ist, dass
"-
ein solches Eingreifen im Rahmen und nach den Regeln der Vereinten Nationen
erfolgt,
-
die Politik im Rahmen des Schutzes oder der Wiederherstellung einer rechtlich
verfassten Friedensordnung über klar angebbare Ziele einer Intervention
verfügt,
-
die an den Zielen gemessenen Erfolgsaussichten realistisch veranschlagt
werden,
-
von Anfang an bedacht wird, wie eine solche Intervention beendet werden
kann. Zu berücksichtigen ist bei einem solchen Einsatz militärischer
Mittel weiterhin, ob solche Maßnahmen letztendlich den Aufbau und
die Weiterentwicklung einer internationalen Rechtsordnung eher stärken
oder schwächen."
Sie
stellt sich an die Seite all der Kirchen in den Vereinigten Staaten von
Amerika, die ihre Regierung nachdrücklich aufgefordert haben, von
den Kriegsplänen gegen den Irak Abstand zu nehmen.
Wir
beten für den Tag, an dem das irakische Volk in Frieden und Freiheit
leben kann.
Die
Synode bittet das Kirchenamt darum, diese Erklärung ins Englische
zu übersetzen und den Partnerkirchen in den USA sowie den Kirchen
im Irak zu übersenden.
zur
Notwendigkeit einer aktuellen friedensethischen Denkschrift
Die
Synode stellt erneut fest, dass sich die friedensethischen Herausforderungen
in den letzten Jahren grundlegend verändert haben. Sie bittet den
Rat der EKD darum, so bald wie möglich eine neue Denkschrift zu diesem
Komplex in Auftrag zu geben, die auch die bisher erarbeiteten friedensethischen
Positionen der Synode aufnimmt.
zum
Friedensgebet
Die
Synode bittet die Gemeinden, angesichts zunehmender Gewalt in unserem Land
und zwischen den Völkern und Staaten, das regelmäßige bzw.
anlassbezogene Friedensgebet beizubehalten bzw. einzuführen, um die
Kraft des Friedens Jesu Christi der menschlichen Gewalt entgegenzusetzen.
Die Synode bittet das Kirchenamt der EKD, eine Sammlung von vorhandenem
liturgischem Material für Friedensgebete auf ihrer Homepage im Internet
einzustellen. Die Synode bittet das Kirchenamt zu prüfen, ob und auf
welche Weise eine entsprechende agendarische Handreichung zusammengestellt
und veröffentlicht werden kann und dies gegebenenfalls zu veranlassen.
(Das ist inzwischen geschehen: www.friedensgebete.de)
Timmendorfer
Strand, den 7. November 2002
Der
Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die
Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der
endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!
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