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Kinder- und Jugendarbeit |
Stellungnahme anlässlich des Jahrestages der NATO-Intervention im KosovoAnläßlich des Jahrestages der NATO-Intervention im Kosovo, am 24. März 2000, wendet sich die EAK mit dieser Stellungnahme an den Rat der EKD und die Leitungen der Gliedkirchen. Ein Jahr nach Beginn der Intervention ist es an der Zeit, neu über das Gescheheue nachzudenken und Konsequenzen zu ziehen.Politisch muß das militärische Eingreifen gegen die schweren Verbrechen im Kosovo als Fehlschlag beurteilt werden. Die Verbrechen, die verhindert werden sollten, eskalierten. Die gewaltfreie albanische Bewegung wurde übergangen, die jugoslawische Opposition geschwächt. Der Haß zwischen den Volksgruppen scheint heute schlimmer denn je. Die mehrfach geänderten Kriegsziele wurden nicht erreicht, unsäglich viel Leid und Zerstörung herbeigeführt. Die Desavouierung der UNO, insbesondere Chinas und Rußlands, durch das Übergehen des Sicherheitsrates ist friedensgefährdend und belastet die Beziehung zu diesen Atommächten. Wirtschaftlich hat der Militäreinsatz katastrophale Auswirkungen in der ganzen Region. Wenige Jahre zuvor - besonders eindrücklich während des Evangelischen Kirchentags 1995 in Hamburg - hatten außenpolitische Sprecher von SPD und Bündnis 90/Die Grünen von der deutschen Bundesregierung eine Art Marshall-Plan für Ex-Jugoslawien gefordert, um mit Hilfe weniger Milliarden Dollar die dortigen Krisen- und Kriegsgebiete wiederaufbauen und die Länder an europäische Lebensstandards heranzuführen. Nun hat allein der NATO-Militäreinsatz mehrere Milliarden Dollar gekostet, die Schäden für Wirtschaft und Infrastruktur summieren sich auf zig-Milliarden Verluste und die Kosten des Wiederaufbaus werden allein für die EU und als erster Schritt auf 10-12 Milliarden Euro beziffert, von den zusätzlichen Lasten und Kosten anderer Konfliktbeteiligter ganz zu schweigen. Rechtlich war der Militäreinsatz der NATO nur möglich unter Mißachtung der UN-Charta, die Pläne für die Anwendung von Waffengewalt ausschließlich dem Sicherheitsrat zugesteht. Selbst die eigenen Regeln des NATO-Vertrages wurden verletzt, weil dieser nur Verteidigung und diese nur in einem festgelegten Gebiet vorsieht, zu dem Jugoslawien nicht gehört. Die deutsche Beteiligung an dieser Waffenanwendung, an der sich etliche NATO-Mitgliedsländer nicht beteiligten, missachtete das Grundgesetz, das die allgemeinen Regeln des Völkerrechts verbindlich macht und die Vorbereitung eines Angriffskrieges verbietet. Dieser Militäreinsatz entbehrte jeder geschriebenen Rechtsgrundlage und stand in krassem Widerspruch zu dem ,,Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (sog. 2+4 - Vertrag vom 12.9. 1990), mit dem feierlich bekräftigt wurde, ,,daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird." Auch die Art der Kriegsführung verstieß durch die Angriffe auf zivile Versorgungseinrichtungen und umweltgefährdende Chemiewerke, durch den Einsatz von Streubomben und radioaktiver Munition gegen das Kriegsvölkerrecht, wie auch die Inhaftnahme der gesamten jugoslawischen Zivilbevölkerung für die Verbrechen der eigenen Regierung. Die moralisch-humanitäre Begründung für die Militärintervention wird in Frage gestellt durch die selektive Praxis. In Kambodscha, Ruanda, Zaire, Indonesien und Lateinamerika wurden schlimmste Menschenrechtsverletzungen geduldet. Wo es wie in Kuwait um Öl oder an den NATO-Außengrenzen um die Verhinderung von Flüchtlingsströmen geht, wird militärisch interveniert. Der wünschenswerte Fortschritt beim Schutz von Menschenrechten wurde durch deutlich erkennbare militärstrategische und ökonomische Interessen mehr behindert als gefördert. In den Kirchen führte die Intervention zur Missachtung der Prinzipien der eigenen Friedensdenkschriften, die die vorrangige Option für Gewaltfreiheit ausdrücklich betonen und eine ursachenorientierte, präventive und gewaltfreie Konfliktbearbeitung einfordern, ,,so daß der Grenzfall militärischer Einsätze wirklich Grenzfall bleibt. ,~ (Kundgebung der EKD-Synode Osnabrück zur Friedensverantwortung 1993). Der politischen Rechtfertigung und Emotionalisierung des Krieges hatten die meisten kirchlichen Verlautbarungen nichts entgegenzusetzen, sondern stimmten unkritisch zu, statt nüchtern nach den Interessen der Beteiligten zu fragen und neutrale Beurteilungen der Situation einzuholen. Geist, Logik und Praxis des Krieges wurden nicht in Frage gestellt, sondern - wenn auch als ,,ultima ratio" (letztes Mittel) - akzeptiert. Das ,,letzte Mittel" wurde einmal mehr zur Regel und nicht - in seinem eigentlichen Sinn - zur Begrenzung kriegerischer Gewalt verwendet. Die Berufung auf die ,,ultima ratio' führte praktisch zur Legitimation des Krieges, ohne daß die prima ratio ziviler Streitbeilegung hinreichend ins Spiel gebracht worden wäre und obwohl z.B. die Vermittlungsmöglichkeiten der OSZE noch gar nicht richtig angelaufen, geschweige denn erschöpft waren. Der Rückfall in ein Freund-Feind-Denken führte zu einer Art Mitläuferverhalten. Friedensethisch
fordern wir deshalb:
Evangelische Arbeitsgemeinschaft
zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (EAK)
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