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update vom
3. 12. 2002
Die Augsburgische Konfession (Confessio Augustana)
Das Augsburger Bekenntnis, 1530 in seiner jetzigen Fassung formuliert, gilt als die Grundlage der Kirchen der Reformation. Der darin enthaltene Artikel 16, kurz CA 16 genannt, war für friedensbewegte Christen immer wieder Stein des Anstoßes, weil er die "Wiedertäufer" verurteilt, die tötende Gewalt als unchristilich ablehnen. 

ARTIKEL 16 
Von staatlicher Gewalt und gesellschaftlichen Ordnungen

Von den staatlichen und gesellschaftlichen Ordnungen (urspr.: Polizei und weltlichem Regiment) wird gelehrt, dass alle Regierungsgewalt (urspr.: Obrigkeit) in der Welt, staatliche Rechtsordnung und Gesetze von Gott geschaffene und eingesetzte gute Ordnung sind. Christen können ohne Sünde* in Regierungsverantwortung (urspr.: Oberkeit), im Fürsten- und Richteramt wirken, nach kaiserlichen und anderen geltenden Rechten Urteile fällen und Rechte sprechen, Rechtsbrecher mit dem Schwert** bestrafen, rechtmäßig Kriege führen und an ihnen teilnehmen, Prozesse anstrengen, kaufen und verkaufen, geforderte Eide leisten, Eigentum besitzen, heiraten usw.
Hiermit werden die Wiedertäufer verworfen, die das alles als unchristlich ablehnen.
Auch werden diejenigen verworfen, die lehren, dass christliche Vollkommenheit darin bestehe, Haus und Hof, Frau und Kind zu verlassen und dies alles aufzugeben, wo doch allein das die wahre Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an Gott. Denn das Evangelium lehrt nicht ein äußerliches, zeitliches, sondern ein innerliches, ewiges Wesen und Gerechtsein des Herzens. Es schafft weltliche Regierungsgewalt, Staatsordnung und Ehestand nicht ab, sondern will, dass man dies alles als wahrhaftige Ordnungen Gottes anerkennt und in diesen Lebensbereichen (urspr.: Ständen) christliche Liebe erweist und rechte, gute Werke tut, jeder in dem Verantwortungsbereich, in den er berufen ist (urspr.: jeder nach seinem Beruf). Deshalb sind die Christen verpflichtet, der Regierung, ihren Anordnungen und Gesetzen in allem zu gehorchen, soweit dies ohne Sünde geschehen kann. Wenn man jedoch den Anordnungen der Regierenden nicht ohne Sünde folgen kann, soll man Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apg. 5, 29).

*Gemeint ist: die genannten Funktionen sind als solche noch nicht sündhaft.
**»Schwert« bezeichnet die gesamte Ausübung staatlicher Gewalt, zu der damals auch die Todesstrafe gehörte.
 

Weil nach den Kirchenwahlen im Jahr 1989 einige ins Ältestenamt gewählte Christen mit der Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse Schwierigkeiten hatten,  fasste die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden im Oktober 1990 einen erläuternden Beschluss. Vielleicht kann als Zeichen zur Delegitimation tötender Gewalt und als Beitrag zur "Dekade zur Überwindung von Gewalt" in ähnlicher Weise von der EKD übernommen werden.

Quelle: Evangelischer Presseverband Baden, Bekenntnisschriften der Evangelischen Landeskirche in Baden, 1988

Eine umfangreiche Homepage informiert über verschiedene Initiativen zu CA16


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