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Die
Augsburgische Konfession (Confessio Augustana)
Das Augsburger Bekenntnis, 1530 in seiner jetzigen Fassung formuliert, gilt als die Grundlage der Kirchen der Reformation. Der darin enthaltene Artikel 16, kurz CA 16 genannt, war für friedensbewegte Christen immer wieder Stein des Anstoßes, weil er die "Wiedertäufer" verurteilt, die tötende Gewalt als unchristilich ablehnen. ARTIKEL 16
Von den staatlichen
und gesellschaftlichen Ordnungen (urspr.: Polizei und weltlichem Regiment)
wird gelehrt, dass alle Regierungsgewalt (urspr.: Obrigkeit) in der Welt,
staatliche Rechtsordnung und Gesetze von Gott geschaffene und eingesetzte
gute Ordnung sind. Christen können ohne Sünde*
in Regierungsverantwortung (urspr.: Oberkeit), im Fürsten- und Richteramt
wirken, nach kaiserlichen und anderen geltenden Rechten Urteile fällen
und Rechte sprechen, Rechtsbrecher mit dem Schwert**
bestrafen, rechtmäßig Kriege führen und an ihnen teilnehmen,
Prozesse anstrengen, kaufen und verkaufen, geforderte Eide leisten, Eigentum
besitzen, heiraten usw.
*Gemeint
ist: die genannten Funktionen sind als solche noch nicht sündhaft.
Weil nach den Kirchenwahlen im Jahr 1989 einige ins Ältestenamt gewählte Christen mit der Verpflichtung auf die kirchlichen Bekenntnisse Schwierigkeiten hatten, fasste die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden im Oktober 1990 einen erläuternden Beschluss. Vielleicht kann als Zeichen zur Delegitimation tötender Gewalt und als Beitrag zur "Dekade zur Überwindung von Gewalt" in ähnlicher Weise von der EKD übernommen werden. Quelle: Evangelischer Presseverband Baden, Bekenntnisschriften der Evangelischen Landeskirche in Baden, 1988 Eine
umfangreiche Homepage informiert über
verschiedene Initiativen zu CA16
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